TOP 13 Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll (526 d.B.)
Jahresvorschau des BMVIT 2008 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission (III-346-BR/2008 d.B.)
TOP 24
Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend geplante Maßnahmen und Absichten im Bereich der Infrastruktur (III-349-BR/2008 d.B.)
757. Sitzung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, angenommen mehrstimmig
TOP 13
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll (526 d.B.)
Datum
Beschluss
Protokoll
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll (526 d.B.)
19.06.2008
757. Sitzung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, angenommen Einhellig
19.06.2008
757. Sitzung: Antrag, Zustimmung zu erteilen, angenommen Einhellig (Zustimmung gem. Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG)
757. Sitzung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, angenommen Einhellig
TOP 23
Jahresvorschau des BMVIT 2008 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission (III-346-BR/2008 d.B.)
Datum
Beschluss
Protokoll
Jahresvorschau des BMVIT 2008 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission (III-346-BR/2008 d.B.)
19.06.2008
Kenntnisnahme des Berichts angenommen mehrstimmig
TOP 24
Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend geplante Maßnahmen und Absichten im Bereich der Infrastruktur (III-349-BR/2008 d.B.)
Datum
Beschluss
Protokoll
Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend geplante Maßnahmen und Absichten im Bereich der Infrastruktur (III-349-BR/2008 d.B.)