Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 27

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verhältnismäßig billig. Wir haben nicht ganz zufrieden zur Kenntnis nehmen müssen, daß Atomhaftungskonventionen auf internationaler Ebene in den letzten Monaten zwar gewisse Verbesserungen gebracht haben, aber bei weitem, was den Haftungsrahmen betrifft, noch nicht das erfüllen, was Österreich sich im Falle eines Schadens, beispielsweise eines GAU à la Tschernobyl, vorstellt. Wir wissen ja, wie viele tausend Milliarden an Schaden entstanden sind, die nicht abgedeckt waren und sind. Daher wird Österreich diesen Konventionen vorläufig nicht beitreten.

Der Weg, den die Bundesregierung nun beschreitet, ist der eines neuen österreichischen Atomhaftungsrechtes. Wir sind hier mit den Arbeiten recht weit fortgeschritten, die gemeinsam mit Herrn Justizminister Michalek, aber auch mit dem SPÖ-Klub durchgeführt werden, und ich denke, daß eine Regierungsvorlage über ein österreichisches Atomhaftungsrecht, das jedenfalls unserer Position und auch unserer eigenen Antiatompolitik entspricht, noch in den nächsten Monaten dem Hohen Haus zugeleitet werden kann.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Oberhaidinger, bitte.

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Bundesminister! Aus Entwürfen anderer EU-Länder weiß ich, daß Strom aus erneuerbaren Energieträgern im besonderen der Vorrang gegeben wird. In welcher konkreten Form wird bei uns im Rahmen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes Strom aus erneuerbaren Energien ganz konkret Vorrang eingeräumt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sie wissen, Herr Abgeordneter Oberhaidinger, daß es vor einigen Monaten eine Diskussion hinsichtlich der Festlegung höherer Einspeisetarife für Strom aus alternativen Energiequellen gegeben hat. Es ist damals leider zu keiner Einigung gekommen. Ich habe die von der E-Wirtschaft vorgeschlagenen Tarife als zu gering erachtet. Ich habe in der Zwischenzeit mit Kollegen Molterer, mit unserem Landwirtschaftsminister, einen sogenannten Ökoenergiefonds ins Leben gerufen, der insgesamt 300 Millionen Schilling pro Jahr für erneuerbare Energieträger zur Verfügung stellt. Ich möchte aus Zeitgründen darauf nicht weiter eingehen, aber ich denke, das ist jedenfalls ein gewisser Fortschritt.

Wir werden jetzt in den Diskussionen der nächsten Wochen einen neuen Anlauf unternehmen, um das zu realisieren, was ich schon gesagt habe, nämlich eine Bevorzugung des Stromes aus alternativer Erzeugung zu gewährleisten. Das von mir angestrebte Ziel ist ein Weg dazu. Ich sage auch dazu, daß man sich aus wirtschaftlichen Gründen die Mengen anschauen muß. Es handelt sich ja um keine allzu großen Mengen, es handelt sich nicht um etwas, was jetzt auf den Strompreis insgesamt eine sehr negative Auswirkung hätte, wenn man bereit ist, für Strom aus Photovoltaik, für Strom aus Windenergie, aber auch für Strom aus Biomasse deutlich mehr zu bezahlen als eben für Strom aus anderen, aus konventionellen Energiequellen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Abgeordneter Ing. Hofmann, bitte.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Sie haben in Ihrer Beantwortung zuvor festgestellt, daß das ELWOG, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, den Zutritt alternativer erneuerbarer Energieträger forciert, und haben angeführt, daß sie sich dafür stark machen werden, einen Anteil von 3 Prozent bis zum Jahr 2003 quasi festzuschreiben. Ich stelle fest, daß im ELWOG Beschränkungen hinsichtlich der Leistungen bei Kraft-Wärme-Kopplung, bei der Windkraft, bei deren Engpaßleistung und ebenso bei der Photovoltaik vorgesehen sind. Ich frage, ob es nicht Sinn macht, die lang versprochene Energieeinspeisevergütungsregelung nun tatsächlich hier mit zu regeln.

Meine Frage: Werden Sie sich dafür stark machen, daß es hier zu einer tatsächlich vernünftigen Tarifgestaltung, etwa in der Größenordnung des durchschnittlichen Haushaltstarifes, kommt, sodaß der Zutritt erneuerbarer Energieträger tatsächlich auch möglich wird und dies zu keiner Feigenblattfunktion der bestehenden Energieproduzenten führt, die diese 3 Prozent erreichen werden, wenn es vorgeschrieben wird, ohne daß der Marktzugang gegeben wäre?


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