Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 21

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Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ob es wirklich eine Erleichterung ist, wenn man nicht sozialversichert ist, das möchte ich dahingestellt sein lassen. Fragen Sie Frauen, die mit dieser Maßnahme erstmals eine Versicherung erhalten, was sie davon halten. (Beifall bei der SPÖ.)

Die 3 600 S sind derzeit im Bereich der Sozialversicherung eine Grenze, eine Geringfügigkeitsgrenze und analog dazu die Versicherungsgrenze. Es hat in den Verhandlungen auch mehrere Abweichungen gegeben.

Es ist dies ein Problem, die Lösung war wirklich nicht leicht. Es hat mehrere Diskussionen gegeben. Letztendlich haben sich aber die Sozialpartner und alle darauf geeinigt, daß man eine einheitliche Grenze haben soll – und das sind die 3 600 S. (Abg. Dr. Khol: Aber Sie haben diesen 4 400 S schon zugestimmt!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Fragestunde – Zwischenruf. – Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Fragestunde – Zwischenruf: Es hat im Laufe der Verhandlungen verschiedenste Grenzen gegeben. Die Grenze von 3 600 S hat sich als am zweckmäßigsten erwiesen und wurde von den Sozialpartnern so akzeptiert und auch so festgesetzt. Damit ist es auch einfacher, denn künftig ist es weniger schwierig zu unterscheiden und für die Unternehmungen auch weniger problematisch, wenn diese Grenze einheitlich bei 3 600 S bleibt. Gleichzeitig ist damit der Versicherungsschutz für alle ab 3 600 S gegeben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Silhavy.

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Minister! Entspricht die Schätzung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BDO Auxilia Treuhand GmbH, daß für rund 300 000 Personen die Neuregelung für freie Dienstverträge und dienstnehmerähnliche Werkverträge zum Tragen kommt, den Motiven für die Einbeziehung dieser dienstnehmerähnlichen Werkverträge beziehungsweise freien Dienstverträge in die Sozialversicherung?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Es gibt derzeit keine exakten Schätzungen, weil dieser Bereich bisher nicht geregelt war. Wir gehen hier in einen neuen Bereich hinein, der zu regeln ist. Wir werden erst jetzt sehen, wie viele davon betroffen sind. Außerdem ist auch diese Versicherungsgrenze gegeben, und viele werden darunter fallen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Haller, bitte.

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Bisher wurde bei Gebietskrankenkassenprüfungen, wenn es um die Definition ging, was ist Werkvertrag, was nicht, diese Frage hauptsächlich als Ermessensfrage betrachtet.

Gerade jetzt finden im Zusammenhang mit den Neuregelungen bei den Werkverträgen verstärkt Gebietskrankenkassenprüfungen bei gemeinnützigen Vereinen statt, die letztlich zu Nachzahlungen in beträchtlicher Höhe, gerade im Bereich der bisherigen Werkvertragsregelungen, führen. Diese zusätzlichen und nachträglichen Belastungen zusätzlich zu den neuen bedeuten teilweise eine Existenzfrage für diese gemeinnützigen Vereine. Was wollen Sie hier unternehmen, Herr Bundesminister?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie sagen, diese Prüfungen beziehen sich auf den Zeitraum vor dem 1. Juli, das heißt, von den Krankenversicherungen, von den Gebietskrankenkassen wird geprüft, ob Dienstverträge vorliegen oder nicht. Das hat mit der Neuregelung nichts zu tun. Das ist lediglich ein Vollzug der bereits bestehenden Gesetze, und hier ist es mir nicht möglich, irgendeine Maßnahme zu treffen, um Gebietskrankenkassen vom korrekten Vollzug von Gesetzen abzuhalten.


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