Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 20

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Arbeitnehmer geben können. Denn wir haben vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit dieser Neuregelung ab 1. Juli erstmalig sozialen Schutz gegeben. Wenn wir diesen sozialen Schutz, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pensionsversicherung, jetzt verschoben hätten, dann hätten wir viele Arbeitnehmer, die bisher durch die Umgehung geschädigt wurden, weiterhin benachteiligt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Eine Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Dr. Volker Kier: Meine Zusatzfrage bezieht sich auf die Krankenscheingebühr. Sie haben das plausibel erklärt. Meiner Meinung nach entsteht aber dadurch das Problem, daß wir jetzt eine absolute Ungleichbehandlung der Pensionisten haben im Verhältnis zu den durch die Krankenscheingebühr Betroffenen. Man braucht sich das nur durchzurechnen: Ein Pensionist, der vierzehnmal 5 300 S Pension oder mehr bezieht, zahlt durch die Beitragserhöhung bereits mehr, als er für den Krankenschein gezahlt hätte. Außerdem zahlen die Pensionisten noch früher, denn bei den Pensionisten ist das Inkrafttreten nicht verschoben worden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums: Herr Abgeordneter! In vielen Diskussionen wurde angesprochen, daß Pensionisten einen höheren Steigerungsbetrag akzeptieren hätten sollen. Das wurde von mir abgelehnt. Außerdem war auch in vielen Fällen vorgesehen, daß sie gleichzeitig auch die Kassenscheckgebühr zahlen hätten sollen. Auch das tritt nicht ein. Und für diese Anhebung um 0,25 Prozent finde ich, glaube ich, in jeder Versammlung der Pensionisten Verständnis, vor allem wenn ich ihnen Erklärungen gebe, die der Wahrheit entsprechen, und zwar daß wir erfreulicherweise länger leben, daß wir mehr Möglichkeiten in der Medizin, in der Diagnose und in der Therapie haben und daß diese Möglichkeiten natürlich ungeschmälert auch älteren Menschen zur Verfügung stehen sollen. Daher glaube ich, überall Verständnis dafür zu finden, daß dafür auch ein kleiner zusätzlicher Beitrag zu leisten ist.

Diese 0,25 Prozent ergeben eine Anhebung von 3,5 auf 3,75 Prozent. Arbeiter zahlen heute 3,95 Prozent, solange sie aktiv sind, oder 4,5 Prozent, wenn sie keine Entgeltfortzahlung haben. Pensionisten im Bereich des Bundes zahlen 3,95 Prozent, Pensionisten im Bereich der Eisenbahner 4,6 Prozent. Es gibt sehr unterschiedliche Regelungen, wobei manche gleichzeitig noch einen echten Selbstbehalt beinhalten.

Ich glaube daher, bei richtiger Information – die wurde leider in der letzten Zeit ja nicht in dem Maß gegeben – werden es die Pensionisten durchaus so verstehen, daß sie für die bessere Qualität der Gesundheitsvorsorge auch diese 0,25 Prozent Beitragserhöhung akzeptieren können. Natürlich werden sie keine Freude damit haben, mit Freude habe ich es auch nicht festgesetzt, aber es ist eben notwendig.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Frau Abgeordnete Rauch-Kallat, bitte.

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Bundesminister! Bei den Regierungsverhandlungen zwischen den Koalitionspartnern hat es bei den Werkverträgen bereits eine Einigung gegeben auf eine Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 4 400 S anstelle der nunmehr 3 600 S.

Wieso ist es Ihnen nicht gelungen, Herr Bundesminister, dieses Ihr Verhandlungsergebnis bei Ihrer eigenen Gewerkschaft durchzusetzen? Wen vertritt die Gewerkschaft eigentlich, wenn sie weiß, daß sie damit auch gegen die Interessen vieler ihrer eigenen Mitglieder, für die das eine wesentliche Erleichterung gewesen wäre, handelt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.


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