Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 14

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Unabhängig davon haben wir natürlich auch entsprechende Initiativen innerhalb der Europäischen Union zum Thema Frauenbeschäftigung zu setzen. Wir alle wissen – darüber geben viele Expertisen, Studien und auch Expertinnen und Experten Auskunft –, daß das Thema Arbeitslosigkeit, das Thema Beschäftigung innerhalb Europas nur zu lösen ist, wenn wir ganz explizit auf die Frauenproblematik eingehen.

Ich bin sehr zuversichtlich: Es gibt den ersten Entwurf, die Leitlinien 1999 betreffend, von der Europäischen Kommission. Morgen findet der Arbeits- und Sozialministerrat in Brüssel statt, bei dem Kollegin Hostasch versuchen wird, da noch nachzubessern, nachzukorrigieren, um all das, was wir in Innsbruck erarbeitet haben, auch tatsächlich in die Leitlinien 1999 einfließen zu lassen.

Der wesentliche Meilenstein wird sein – das ist ausverhandelt –, daß die Säule vier in Zukunft ausschließlich eine Frauensäule sein wird, also keine anderen Gruppen dort mehr Mitberücksichtigung finden sollen. Das heißt, daß wir vier Standbeine innerhalb der Europäischen Union definiert haben, und eines dieser Standbeine heißt Chancengleichheit, Wiedereinstieg, Beschäftigung für Frauen.

Präsident Alfred Gerstl: Danke.

Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, 965/M. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Monika Mühlwerth, um Verlesung der Frage.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Frage lautet:

965/M-BR/98

Sind Sie bereit, dafür zu sorgen, daß in Hinkunft Mobiltelefone einer Deklarationspflicht hinsichtlich der Intensität ihrer Strahlungsemission unterworfen werden, wie dies von internationalen Experten zum Schutz der Benützer gefordert wird?

Präsident Alfred Gerstl: Ich bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesrätin! Ich möchte hier einmal darauf verweisen, daß ich nur bedingt bis gar nicht zuständig bin. Ich möchte auf das Telekommunikationsgesetz verweisen, mit dessen Vollziehung Kollege Bundesminister Einem betraut ist; ich habe nicht einmal eine Einvernehmenskompetenz in dieser Frage.

Tatsache ist, daß wir in Österreich auf alle Fälle die Kennzeichnungspflicht der Endgeräte haben. Es wird das, was Sie hier anregen, auch tatsächlich in Österreich im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes geregelt. Ich bin aber natürlich als zuständige Ministerin für den Strahlenschutz auch sehr bemüht und engagiert, zusätzlich immer wieder auch zu neueren Erkenntnissen zu kommen. Ich beteilige mich schon seit längerem – eigentlich seit Beginn, und auch meine Vorgängerin hat das bereits getan – am Projekt der Weltgesundheitsorganisation, um ständig auch Forschung zu betreiben. Die Expertinnen und Experten sagen uns, das, was jetzt im Rahmen der IGNIRP bekannt ist, wissen wir, nämlich daß die Strahlung nicht gesundheitsschädlich ist, aber sie sagen auch immer dazu: Es ist noch notwendig, zusätzliche Erkenntnisse zu bekommen.

Aus diesem Grund wird auch auf österreichischer sehr intensiv Seite geforscht. Ich habe auch jetzt eine Studie in Auftrag gegeben, um alle wissenschaftlichen Werke, die es derzeit gibt, zusammenzuführen, um einmal einen Überblick auch für alle, die es betrifft, zu haben, einen Überblick darüber, was tatsächlich an wissenschaftlichen Erkenntnissen bis heute vorliegt.

Darüber hinaus möchte ich Ihnen die Information geben, daß ich derzeit an einem Gesetz über nichtionisierende Strahlen arbeiten lasse. Das ist derzeit ein nicht geregelter Bereich und umfaßt nicht nur die magnetischen Felder, also den Mobil-Funk, sondern dieses Gesetz soll auch die


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