Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 13

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Schutz dafür zu geben. In Österreich haben jene Frauen, die den Gerichtsweg beschreiten wollen, auch einen besonderen Schutz von seiten der Polizei und der Justiz.

Präsident Alfred Gerstl: Danke.

Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Frau Bundesrätin Helena Ramsbacher, ich bitte um die Zusatzfrage.

Bundesrätin Helena Ramsbacher (Freiheitliche, Kärnten): Frau Ministerin! Was Sie jetzt hier aufgezählt haben, bezieht sich natürlich hauptsächlich auf die europäischen Frauen. Ich möchte wissen, warum die restlichen Frauen der Welt in keinem Punkt der EU-Richtlinien behandelt wurden. Es wurde in diesen Richtlinien für diese Frauen nicht die Herbeiführung menschenwürdiger Zustände gefordert, etwa was die Beschneidung, das Tragen des Tschadors und so weiter angeht. Welche Initiativen haben Sie diesbezüglich gesetzt?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Gerade dieses Thema ist mir eines der wichtigsten. Ich bin heuer im März, übrigens als erstes österreichisches Bundesregierungsmitglied überhaupt, auf einem Panel der Vereinten Nationen in New York gesessen, um dort genau dieses Thema zu diskutieren. Im Rahmen der Frauenrechtskonvention SIDO und der Diskussion, die einmal im Jahr im Rahmen der Vereinten Nationen abgeführt wird, wird seit einigen Jahren auch ein Zusatzprotokoll diskutiert. Ich habe nicht nur dort intensive Arbeit geleistet, um einen Schritt zu diesem Zusatzprotokoll zustande zu bringen, sondern ich habe auch jetzt, während unserer Ratspräsidentschaft, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammengeführt, um uns zu koordinieren, um uns auf die nächste Konferenz vorzubereiten – im März nächsten Jahres –, wo ich hoffe, daß einmal das Zusatzprotokoll verabschiedet werden kann, in dem es in erster Linie darum geht, auch einklagbare Rechte für die Frauen zu schaffen, also nicht nur um den Rechtszustand der Konvention, sondern auch um die Einforderbarkeit. Ich habe gleichzeitig bei diesem Panel als erste auf Ebene der Vereinten Nationen thematisiert, daß wir eine eigene Konvention zu diesem Thema oder zumindest ein eigenes Zusatzprotokoll zu SIDO brauchen.

Ich werde am Dienstag nächster Woche in Madrid sein, wo eine europäische Konferenz zu diesem Thema stattfindet und wo ich auch versuchen werde, innerhalb Europas die Meinungen zusammenzuführen, um diesbezüglich auch Schwerpunkte zu setzen.

Präsident Alfred Gerstl: Danke.

Herr Bundesrat Engelbert Schaufler, bitte.

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Frau Bundesministerin! Ein weiteres Thema der österreichischen Präsidentschaft ist das auf dem informellen Treffen der Arbeits-, Sozial- und FrauenministerInnen im Juli in Innsbruck diskutierte Thema der Chancengleichheit. Welche Fortschritte konnten seit Juli auf dem Gebiet der Verankerung der Chancengleichheit auf europäischer Ebene erzielt werden?

Präsident Alfred Gerstl: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Das ist eine Zusatzfrage zum Frauenhandel? (Bundesrat Schaufler: Ja! – Heiterkeit.)

Ja, das eine hat mit dem anderen schon auch zu tun – wenn auch nichts mit den Nationalen Aktionsplänen –, weil es in erster Linie notwendig ist, daß wir den Frauen in den sogenannten Herkunftsländern à la longue eine Basis bieten müssen, daß sie dort leben können und dort auch eine Zukunft haben, um nicht in diese Situation gedrängt zu werden, in der sie sich heute oftmals befinden.


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