Stellungnahme zu 73/A (28/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 73/A der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Kai Jan Krainer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Tabaksteuergesetz 2022, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger, das Stabilitätsabgabegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

Ich gebe diese Stellungnahme ab, weil ich aufzeigen möchte, dass die gegenständliche Versicherungssteuer auf E-Automobile (Novelle zu § 6 VersStG) in der vorgeschlagenen Form unangemessen ist:

Zwar ist der Bezug auf das Gewicht der Fahrzeuge tauglich, um die Straßenbelastung von E-Fahrzeugen zu erfassen. Jedoch wird dieser Faktor nur bei E-Fahrzeugen berücksichtigt.

Die Motorleistung des in E-Autos verbauten Elektromotors ist jedoch eine unsachliche Bezugsgröße, denn es gehört nicht viel dazu, Elektromotoren stark zu bauen, und die Stärke des Elektromotors ändert nichts an den Auswirkungen des E-Fahrzeugs. Daher sagt die Motorleistung - anders als bei Verbrennungsmotoren - nichts über die Umweltauswirkung von E-Fahrzeugen aus.

Eine für E-Autos tauglichere Bemessungsgrundlage wäre der Energieverbrauch, bemessen am WLTP-Verbrauch in Wh/km.

Dies wäre sogar eine tauglichere Bezugsgröße für alle Fahrzeuge und würde es ermöglichen, die unterschiedliche Behandlung von Fahrzeugen mit verschiedenen Antrieben zu beenden und alle Fahrzeuge gleich zu behandeln.

Darüberhinaus hat gerade kürzlich der Rechnungshof festgehalten, dass die Förderung der E-Mobilität eine der kosteneffizientesten Maßnahmen ist, die Klimaziele Österreichs zu fördern und Strafzahlungen ins EU-Budget zu vermeiden. Die vorgeschlagene Einführung einer Versicherungssteuer für E-Autos läuft den Klimazielen jedoch genau entgegen, da sie das Fahren von E-Fahrzeugen soweit unattraktiv macht, dass der Neukauf von Fahrzeugen mit Verbrennermotoren dadurch umso attraktiver wird.

Überdies wird mit E-Autos eine umweltfreundliche Alternative zu Verbrennungs-Fahrzeugen besteuert - das ist keine sinnvolle Verhaltenslenkung. E-Autos verursachen nicht nur viel weniger CO2, sondern auch kein NOx, weniger Feinstaub und Lärm.

Mit der Einführung der Versicherunssteuer für E-Fahrzeuge wird daher umweltförderndes und gesundheitsförderndes Verhalten besteuert und umweltschädliches und gesundheitsschädliches Verhalten relativ begünstigt.

Daher ist die Einführung der Versicherungssteuer für E-Fahrzeuge kein gutes Gesetzesvorhaben.

Stellungnahme von

Sailer, Wolfgang (6134 Vomp)