COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (66464/SN)

Stellungnahme

Stellungnahme betreffend den Antrag 2173/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen COVID-19 (COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG)

Bei den Stellungnahmen handelt es sich nicht um die Meinung der Parlaments­direktion, sondern um jene der einbringenden Person bzw. Institution. Mehr Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.

Inhalt

ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft
Stellungnahme


Diese Stellungnahme wird auch unter http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze/impfpflicht.pdf veröffentlicht.



ARGE DATEN - Österr. Gesellschaft für Datenschutz http://www.argedaten.at info@argedaten.at +43/676/9107032, Fax +43/1/5320974
Vereins- und Rechnungsadresse: A-1160 Wien, Redtenbacherg. 20 DVR 0530794ZVR 774004629 UID ATU 56627966 Gerichtsstand Wien
Geschäfts- und Zustelladresse: A-1020 Wien, Handelskai 388 (Eingang Wehlistr. 299/6/EG/621)
DB RECHT / STELL / Unser Zeichen: RECHT12060
ARGE DATEN - Österreichische Gesellschaft für Datenschutz





Stellungnahme der ARGE DATEN vom 28. Dezember 2021 zu:
COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG


COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG 1
Einleitung 2
Umfang der Stellungnahme 2
Mehrfache Tabubrüche 2
Entwurf operiert mit willkürlichen Annahmen 2
Unzureichende Würdigung des sich dynamisch ändernden Wissensstands 3
Unzureichende Würdigung der Faktenlage 3
Grundsätzliche Feststellungen 7
Zulässigkeit eines verpflichtenden medizinischen Eingriffs 7
Missachtung der Empfehlungen des Europarates 7
Vergleichbarkeit mit anderen Impf-Entscheidungen des EGMR 8
Flächendeckender Schuldverdacht - Verpflichtung zur Alibigesellschaft 9
Missbrauch des Begriffs "Stand der Wissenschaft" 10
Rasterfahndung zur automatisierten Verhängung von Verwaltungsstrafen 11
Feststellungen zu spezifischen Punkten 12
Willkürliche Festlegung des Kreises der Betroffenen 12
Keine objektivierbare Definition des angestreben Schutzniveaus 12
Willkürliche Fristen und Impfrhythmen 13
Willkürliche Festlegung auf bestimmte Impfstoffe 14
Keine Beachtung alternativer Maßnahmen zur Impfpflicht 15
Schritt zur Automatenmedizin - Menschen werden zu "Menschenmaterial" 16
Ärzte sollen Hippokratischen Eid missachten 18
unzureichende Ausnahmebestimmungen 18
Ausufernde Verordnungsermächtigung des Gesundheitsministers 19
Mangelhafte Daten als Grundlage für Strafentscheidungen 20
DGSVO-Konformität einer Strafverfügungsdatei nicht erkennbar 20
Fehlende Datenschutz-Folgenabschätzung 22
Missachtung des Verbots automatisierter Entscheidungsverfahren 22
Verhängung von Beugestrafen 23
Zusammenfassung 24
fehlende Eignung 24
fehlende Erforderlichkeit 24
fehlende Verhältnismäßigkeit 24





1/26


Einleitung

Vorangestellt wird, dass die ARGE DATEN für rasche, wirksame und - soweit erforderlich - auch massive strukturelle Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung eintritt. Mit bloßen Marketingaktionen, Pressekonferenzen und Sesselkreisen wird sich kein effizientes Krisenmanagement aufbauen lassen.

Der als Impfpflicht-Gesetz vorgestellte Entwurf ist im Ergebnis eine Datenbank zur automatisierten Ausstellung von Strafverfügungen. Eine nachvollziehbare Begründung wie auf diesem Weg tatsächlich eine Verbesserung der "öffentlichen Gesundheit" erreicht werden soll, ist dem Entwurf nicht zu entnehmen.

Ganz im Gegenteil zeigt die statistische Analyse vergleichbarer Länder keinen signifikanten Zusammenhang zwischen Impfrate, Infektionshäufigkeit und Mortalität.

Der Entwurf ist daher als äußerst problematische Anlassgesetzgebung zu werten, durch den massive Versäumnisse des Pandemiemanagements und der Gesundheitsversorgung durch Grundrechtsverletzungen kaschiert werden sollen.

Umfang der Stellungnahme

Die Stellungnahme der ARGE DATEN konzentriert sich auf die technischen Maßnahmen dieses Gesetzesentwurfes, weiters auf die mathematischen/statistischen Behauptungen und
Begründungen und die Vereinbarkeit mit übergeordneten Rechten, wie DatenschutzGrundverordnung (DSGVO), EU-Grundrechtecharta und Europäische Menschenrechtskonvention.

Ausdrücklich ausgenommen von der Stellungnahme ist eine medizinische Bewertung des Entwurfes. Aufgezeigt werden jedoch die zum Teil willkürlichen, nicht aktuellen und widersprüchlichen gesundheitsbezogenen Behauptungen und Annahmen.

Mehrfache Tabubrüche

Der Entwurf begeht mehrere Tabubrüche, die bisher in unserer Rechtsordnung nicht vorstellbar waren:
- Einführung der Rasterfahndung zur Verhängung von Verwaltungsstrafen
- Entindividualisierung der medizinischen Versorgung
- Umkehr der Unschuldsvermutung zum Schuldverdacht
- automatisierte Ausstellung von Strafverfügungen ohne individuelle Prüfung der tatsächlichen Strafwürdigkeit

Entwurf operiert mit willkürlichen Annahmen

Der Entwurf soll laut § 1 Abs. 1 die "öffentliche Gesundheit" schützen. Gleichzeitig wird im selben § 1 die Annahme getroffen, dass ausschließlich nicht geimpfte Personen die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben die öffentliche Gesundheit gefährden.


Sowohl die Voraussetzung des Entwurfs "Schutz der öffentlichen Gesundheit", als auch die pauschale Annahme der ausschließlichen Gefährdung durch ungeimpfte HauptwohnsitzPersonen ist willkürlich und nicht grundrechtskonform. Damit fehlt diesem Vorhaben die erforderliche verfassungsrechtliche Legitimation.

Unzureichende Würdigung des sich dynamisch ändernden Wissensstands

Auf Grund der hohen Dynamik des Impfgeschehens weist die Verabreichung der Impfstoffe zahlreiche Unsicherheitsfaktoren auf, was individuelle Wirksamkeit, Dauer der indivduellen Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von individuellen Schädigungen betrifft.

Die geplante Impfpflicht ignoriert diese Unsicherheiten und stellt im Ergebnis ein flächendeckendes Experiment zur Eindämmung der Pandemie dar. Ohne gesicherte Grundlage, dass selbst die angepeilte Impfquote von 90 % einen erheblichen Einfluss auf das weitere Pandemiegeschehen hat.

Unzureichende Würdigung der Faktenlage

Zwischen Impfquote, Infektionsrate und Mortalität besteht kein statistisch signifikanter Zusammenhang.

Für diese Stellungnahme wurden einige ausgewählte Staaten analysiert, die regelmäßig von der Regierung als positive bzw. negative Vorbilder im Pandemiemanagement zitiert werden. Der Analysezeitrum umfasst den Zeitraum seit Beginn der Impfpflichtdiskussion mit drei zufällig ausgewählten Stichtagen. Die verwendete tabellarische Übersicht findet sich im Anhang.

Es würde den Rahmen der Stellungnahme sprengen, eine
Komplettanalyse aller vergleichbarer Staaten zu machen. Tatsächlich wäre dies aber notwendige Voraussetzung um überhaupt einen Grundrechtseingriff wie die Impfpflicht auf gesicherter Datenbasis zu erwägen.

Faktencheck: hohe Impfquote bedeutet niedrige Infektionszahl
- Dänemark hat mit 82,48% (26.12.2021) eine der höchsten Impfquoten Europas und gehört trotzdem mit einer 7-Tage-Inzidenz von 1288 zu den Ländern mit weltweit höchster Infektionszahl.
- Israel hat mit einer Impfquote von 68% eine zu Österreich vergleichbare Impfquote, hat jedoch mit der 7-Tage-Inzidenz von 78 eine der geringsten Inzidenzen weltweit. - Niederlande, Großbritannien und Schweden haben zu Österreich vergleichbare Impfquoten und weisen Inzidenzwerte zwischen 247 und 938 (26.12.2021) auf. Diese Schwankung lässt sich nicht durch die neue omikron-Variante begründen, vor knapp zwei Wochen war die Schwankungsbreite vergleichbar hoch (156 bis 828, 13.12.2021).

Faktencheck: hohe Impfquote reduziert die Mortalität
- Dänemark weist bei hoher Impfquote von 82,48% (26.12.2021) mit 53,50 pro 100.000 Einwohner seit Pandemiebeginn nur ein Drittel der Todesrate von Österreich auf.
- Dänemark hat jedoch mit 1,17 bis 1,30 (zuletzt) Toten "je 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen" deutlich höhere Werte, als Länder mit wesentlich geringeren Impfquoten, wie Schweden (0,06 bis 0,18) oder Israel (0,09 bis 0,11)
- Belgien hat trotz hoher Impfquote (75 - 76%) mit 1,78 - 2,52 Toten "je 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen" deutlich höhere Werte als Länder mit geringerer Impfquote
- Portugal hat trotz sehr hoher Impfquote (82%) eine um mehr als die doppelte so hohe
Mortalität (1,04 Tote "je 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen") als
Spanien (0,42 Tote), wobei Spanien sogar eine niedrigere Impfquote (74%) hat.
- Österreich hat mit 1,76 - 2,56 Toten "je 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen" deutlich höhere Werte als die Vergleichsländer, unabhängig ob diese eine höhere oder geringere Impfquote haben

Faktencheck: viele Lockdowns verringern die Infektionsausbreitung
- Schweden hatte in den letzten beiden Jahren zu Österreich vergleichsweise geringe
Beschränkungen, Sperren und Kontaktmaßnahmen. Die Infektionsrate liegt mit
12,28% in Schweden niedriger als in Österreich (14,07%)
- Israel weist trotz strengen Isolationsregeln, Reiseverboten und Zutrittskontrollen mit
15,71% eine deutlich höhere Infektionsrate auf

Faktencheck: die zahlreichen österreichischen Lockdowns haben die Mortalität verringert
- Schweden galt für die österreichische Politik lange Zeit als Inbegriff eines Staates, der "alles falsch macht". Insbesondere auf die hohe Moratlität wegen fehlender Lockdowns wurde verweisen.
- Seit Weihnachten 2021 weist Österreich mit 147,79 Toten "pro 100.000 Einwohner seit Pandemiebeginn" nun auch offiziell eine höhere Todesrate als Schweden (147,75) auf.
- Die aktuelle Mortalitäsrate ist in Österreich (1,76 - 2,56 Tote "je 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen") seit Wochen 10 bis 40 mal so hoch wie in Schweden (0,09 - 0,18).

Faktencheck: südliche Länder haben geringere Infektionsraten, da die Menschen mehr im Freien sind
- Spanien (11,46%) und Por....

Stellungnahme von

Hainzl, Ingrid

Ähnliche Gegenstände

EuroVoc