Bundesgesetz über das Institute of Digital Sciences Austria (306/ME)

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Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über das Institute of Digital Sciences Austria

Kurzinformation

Ziele

  • Sicherung der digitalen Wettbewerbsfähigkeit Österreichs
  • Zusätzliche qualifizierte Absolventinnen und Absolventen im digitalen Bereich
  • Inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit im Bereich der Digitalisierung in wissenschaftlicher und künstlerischer Forschung und Lehre
  • Integration der gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bedeutung von Digitalisierung und digitaler Transformation in Forschung und Lehre
  • Verbindung der transformativen Dimension der Digitalisierung mit der Auseinandersetzung mit Klimakrise, Klimazielen und weiteren Großthemen

Inhalt

  • Schaffung der Rechtsgrundlage für den dauerhaften Betrieb des Institute of Digital Sciences Austria

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Am 28. August 2020 wurde von der Bundesregierung die Gründung einer neuen Universität angekündigt. Zweck der Gründung dieser neuen Universität ist es die digitale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs sicherzustellen. Für eine aktive und nachhaltig erfolgreiche Gestaltung der digitalen Transformation kommt der wissenschaftlichen und künstlerischen Forschung sowie der hochschulischen Bildung eine entscheidende Rolle zu, um insbesondere eine ausreichende Anzahl qualifizierter Absolventinnen und Absolventen in diesem Bereich auszubilden.

Aufgabe der neuen Universität ist es,
  • die transformative Dimension der Digitalisierung in wissenschaftlicher und künstlerischer Forschung und Lehre zu begleiten,
  • die gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Bedeutung von Digitalisierung und digitaler Transformation in Forschung, Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in die Lehre zu integrieren (digitaler Humanismus) sowie
  • die transformative Dimension der Digitalisierung mit der Auseinandersetzung mit Klimakrise, Klimazielen und weiteren Großthemen zu verbinden.
Nach derzeitigem Planungsstand werden für die Universität im Studienjahr 2030/2031 rund 5.000 Studierende angestrebt, die sich auch aus neuen Zielgruppen, welche sich bislang nicht für klassische technisch-naturwissenschaftliche Studien begeistern konnten, zusammensetzen sollen. Um den bei technisch-naturwissenschaftlichen Studien bestehenden Gender-Gap hintanzuhalten, wird es darum gehen, ein besonderes Augenmerk auf interdisziplinäre Studien mit innovativen Lehr- und Vermittlungsformen zu legen.

Stand: 27.11.2023

Übermittelt von

Dr. Martin Polaschek

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung