Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 09.11.2023

UG 32-Kunst und Kultur Budget 2024

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 32‑Kunst und Kultur vermittelt einen Über­blick über die wesentlichen Entwicklungen der Budget­untergliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundesfinanzgesetz 2024 (BFG‑E 2024) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2024‑2027 (BFRG‑E 2024‑2027) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 32-Kunst und Kultur Budget 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundes­voranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 32‑Kunst und Kultur im Finanzierungs­haushalt Aus­zahlungen iHv 668,8 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 48,6 Mio. EUR oder 7,8 %. Bei den Auf­wendungen im Ergebnis­haushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.

Die Steigerungen bei den Auszahlungen im BVA‑E 2024 gegenüber dem BVA 2023 ergeben sich vor allem aus dem Transfer­aufwand, der um 41,2 Mio. EUR bzw. 7,2 % ansteigt. Die größten Anstiege erfolgen für die Österreichische Film­förderung ÖFI+, den Denkmal­schutz bzw. die Erhöhung der Basis­abgeltungen für die Bundes­museen und die Bundes­theater. Gegen­läufig entfallen die Auszahlungen für die Umsetzung von Bau­projekten. Der Personal­aufwand der Unter­gliederung steigt um 2,0 Mio. EUR und der betriebliche Sach­aufwand um 5,3 Mio. EUR.

Im Vergleich zum voran­gegangenen BFRG 2023-2026 steigen die Auszahlungs­obergrenzen im BFRG‑E 2024‑2027 in den Jahren 2024 und 2025 um 52,8 Mio. EUR bzw. um 134,0 Mio. EUR an. Rücklagenentnahmen sind in den Auszahlungs­obergrenzen des BFRG nicht berücksichtigt. Dies betrifft sowohl die 2024 budgetierte Rücklagen­entnahme iHv 2,8 Mio. EUR als auch etwaige weitere Rücklagen­entnahmen im Budget­vollzug. Die wesentlichen Abweichungen beim Vergleich der beiden Finanz­rahmen betreffen vor allem die höhere Film­förderung ÖFI+, die Erhöhung der Basis­abgeltung der Bundestheater und Bundes­museen, Bau­projekte sowie die Abgeltung der Inflation und Gehalts­anpassungen. Die deutlich niedrigeren Auszahlungs­obergrenzen ab 2026 ergeben sich vor allem aufgrund des Wegfalls der Filmförderung ÖFI+ und von Bau­projekten sowie Einsparungs­vorgaben.

Für das Jahr 2024 sind im Personal­plan der UG 32‑Kunst und Kultur 311 Plan­stellen vorgesehen. Die Anzahl steigt gegen­über dem Vorjahr um 5 Plan­stellen, vor allem für das Thema Bau­kultur und aufgrund der Eingliederung der Aufgaben des Creative Europe Desk/Media vom Österreichischen Film­institut. Im weiteren Verlauf des Finanz­rahmens bleiben die Plan­stellen bis 2027 auf gleichem Niveau. Der VBÄ‑Istwert zum 1. Juni 2023 beträgt für die UG 32 282 Voll­beschäftigungs­äquivalente (VBÄ) und entspricht damit einem Anteil von 92,2 % der Plan­stellen des Finanz­jahres 2023.

Als Beteiligungen werden in der UG 32‑Kunst und Kultur die Bundes­theater, die Bundes­museen und das österreichische Film­institut ausgewiesen, für die insgesamt Aus­zahlungen iHv insgesamt 420,2 Mio. EUR im BVA‑E 2024 budgetiert sind.

Das BMKÖS hat im BVA‑E 2024 für die UG 32‑Kunst und Kultur insgesamt zwei Wirkungs­ziele fest­gelegt, welche im Vergleich zum Vorjahr gleich weiter­geführt wurden. Die Wirkungs­ziele decken die zentralen strategischen Ziele im Kunst‑ und Kultur­bereich ab. Nach Ansicht des Budget­dienstes erfüllen die ausgewählten Kenn­zahlen und Maßnahmen der UG 32 größten­teils das Erfordernis der Relevanz für die mittel­fristige Steuerung des Politik­bereichs. Die beiden Wirkungs­ziele wurden im Bericht zur Wirkungs­orientierung 2022 als über­wiegend erreicht eingestuft.