Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2024 (BVA‑E 2024) sieht für die UG 32‑Kunst und Kultur im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv 668,8 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2023 bedeutet dies für 2024 einen Anstieg um 48,6 Mio. EUR oder 7,8 %. Bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.
Die Steigerungen bei den Auszahlungen im BVA‑E 2024 gegenüber dem BVA 2023 ergeben sich vor allem aus dem Transferaufwand, der um 41,2 Mio. EUR bzw. 7,2 % ansteigt. Die größten Anstiege erfolgen für die Österreichische Filmförderung ÖFI+, den Denkmalschutz bzw. die Erhöhung der Basisabgeltungen für die Bundesmuseen und die Bundestheater. Gegenläufig entfallen die Auszahlungen für die Umsetzung von Bauprojekten. Der Personalaufwand der Untergliederung steigt um 2,0 Mio. EUR und der betriebliche Sachaufwand um 5,3 Mio. EUR.
Im Vergleich zum vorangegangenen BFRG 2023-2026 steigen die Auszahlungsobergrenzen im BFRG‑E 2024‑2027 in den Jahren 2024 und 2025 um 52,8 Mio. EUR bzw. um 134,0 Mio. EUR an. Rücklagenentnahmen sind in den Auszahlungsobergrenzen des BFRG nicht berücksichtigt. Dies betrifft sowohl die 2024 budgetierte Rücklagenentnahme iHv 2,8 Mio. EUR als auch etwaige weitere Rücklagenentnahmen im Budgetvollzug. Die wesentlichen Abweichungen beim Vergleich der beiden Finanzrahmen betreffen vor allem die höhere Filmförderung ÖFI+, die Erhöhung der Basisabgeltung der Bundestheater und Bundesmuseen, Bauprojekte sowie die Abgeltung der Inflation und Gehaltsanpassungen. Die deutlich niedrigeren Auszahlungsobergrenzen ab 2026 ergeben sich vor allem aufgrund des Wegfalls der Filmförderung ÖFI+ und von Bauprojekten sowie Einsparungsvorgaben.
Für das Jahr 2024 sind im Personalplan der UG 32‑Kunst und Kultur 311 Planstellen vorgesehen. Die Anzahl steigt gegenüber dem Vorjahr um 5 Planstellen, vor allem für das Thema Baukultur und aufgrund der Eingliederung der Aufgaben des Creative Europe Desk/Media vom Österreichischen Filminstitut. Im weiteren Verlauf des Finanzrahmens bleiben die Planstellen bis 2027 auf gleichem Niveau. Der VBÄ‑Istwert zum 1. Juni 2023 beträgt für die UG 32 282 Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ) und entspricht damit einem Anteil von 92,2 % der Planstellen des Finanzjahres 2023.
Als Beteiligungen werden in der UG 32‑Kunst und Kultur die Bundestheater, die Bundesmuseen und das österreichische Filminstitut ausgewiesen, für die insgesamt Auszahlungen iHv insgesamt 420,2 Mio. EUR im BVA‑E 2024 budgetiert sind.
Das BMKÖS hat im BVA‑E 2024 für die UG 32‑Kunst und Kultur insgesamt zwei Wirkungsziele festgelegt, welche im Vergleich zum Vorjahr gleich weitergeführt wurden. Die Wirkungsziele decken die zentralen strategischen Ziele im Kunst‑ und Kulturbereich ab. Nach Ansicht des Budgetdienstes erfüllen die ausgewählten Kennzahlen und Maßnahmen der UG 32 größtenteils das Erfordernis der Relevanz für die mittelfristige Steuerung des Politikbereichs. Die beiden Wirkungsziele wurden im Bericht zur Wirkungsorientierung 2022 als überwiegend erreicht eingestuft.