Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA‑E 2022) sieht für die UG 16‑Öffentliche Abgaben im Finanzierungshaushalt Einzahlungen iHv insgesamt 58,93 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 23,5 %. Allerdings wird der BVA 2021 deutlich überschritten werden, sodass der Anstieg gegenüber dem Erfolg 2021 deutlich geringer ausfallen wird. Per Ende September sind die Einzahlungen aus den Öffentlichen Nettoabgaben um 22,5 % höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, während der BVA 2021 für das Gesamtjahr einen Rückgang gegenüber dem Erfolg 2020 von 1,2 % vorsieht. Die Erträge sind gleich hoch budgetiert wie die Einzahlungen, weshalb sich im Ergebnishaushalt dieselbe Entwicklung wie im Finanzierungshaushalt ergibt.
Die Öffentlichen Bruttoabgaben werden 2022 iHv 98,3 Mrd. EUR veranschlagt, wobei es gegenüber dem, wegen der damaligen pessimistischen Konjunkturprognose zu niedrig veranschlagten BVA 2021 insbesondere bei der Umsatzsteuer (+5,2 Mrd. EUR), der Körperschaftsteuer (+4,0 Mrd. EUR) und der Lohnsteuer (+3,3 Mrd. EUR) zu kräftigen Zuwächsen kommt. Der starke Anstieg bei der Umsatzsteuer ist eine Folge des prognostizierten Wachstums für den Privatkonsum (+9,2 %) und des Auslaufens der temporären Umsatzsteuersenkung. Die Körperschaftsteuer weist traditionell eine prozyklische Entwicklung auf und wird deutlich über dem Vorkrisenniveau liegen. Der Lohnsteueranstieg resultiert aus der günstigen Arbeitsmarktentwicklung, die geplanten Entlastungsmaßnahmen werden das Aufkommen im Jahr 2022 um rd. 0,8 Mrd. EUR dämpfen. Erstmals veranschlagt werden die Einzahlungen aus der geplanten CO2‑Bepreisung (Non‑ETS‑Emissionen), im BVA‑E 2022 sind diese Einzahlungen mit 0,5 Mrd. EUR budgetiert.
Auch die Ab‑Überweisungen steigen aufgrund der prognostizierten Abgabenentwicklung gegenüber dem BVA 2021 deutlich an. Die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden werden um insgesamt 4,43 Mrd. EUR höher veranschlagt. Der Anstieg entfällt überwiegend auf die Ertragsanteile der Länder (+3,63 Mrd. EUR), weil die Ertragsanteile der Gemeinden aufgrund des zweiten Gemeindepakets im BVA 2021 entsprechend höher budgetiert wurden. Da der im Gemeindepaket gewährleistete Pfad auch ohne Sonder‑Vorschüsse erreicht werden kann, haben diese auf die Ertragsanteile der Gemeinden im Planungszeitraum keine Auswirkung. Die in der ersten Jahreshälfte bereits gewährten Sonder‑Vorschüsse, dürften in den kommenden Monaten gegengerechnet werden und die Ertragsanteile der Gemeinden entsprechend reduzieren. Der EU‑Beitrag wird im BVA‑E 2022 mit 3,6 Mrd. EUR um 0,1 Mrd. EUR geringer veranschlagt als im BVA 2021. Neu ist eine Ab‑Überweisung an Unternehmen iHv 0,18 Mrd. EUR im Zusammenhang mit der Einführung der CO2‑Bepreisung.
Im Ergebnishaushalt der UG 16‑Öffentliche Abgaben werden Einzahlungen und Erträge in selber Höhe veranschlagt, sodass aus der Veranschlagung keine Rückschlüsse auf die Annahmen des BMF bezüglich der Rückzahlung von gestundeten Abgaben oder eines möglichen Abbaus der hohen Abgabenguthaben möglich sind. Im BVA‑E 2022 sind nicht finanzierungswirksame Aufwendungen iHv 0,95 Mrd. EUR für Wertberichtigungen und Forderungsabschreibungen budgetiert, diese sind damit gleich hoch veranschlagt wie im BVA 2021.
Die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der COVID‑19‑Pandemie stellen ein gewisses Risiko für die Abgabenentwicklung im Planungszeitraum dar, wobei die tatsächlichen Auswirkungen derzeit noch kaum abschätzbar sind. Die der Steuerschätzung zugrunde gelegte WIFO‑Prognose geht von keinen weiteren Einschränkungen 2022 aus. Insbesondere die Einführung der 2 G‑Regel dürfte jedoch einen dämpfenden Effekt auf die Umsätze der betroffenen Bereiche (z.B. Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen) haben, wobei die Höhe dieses dämpfenden Effekts wesentlich davon abhängt, wie lange die Regelung beibehalten wird und wie sich die Zahl der Geimpften weiter entwickelt.
Der Strategiebericht 2022 bis 2025 enthält eine mittelfristige Prognose zur Einzahlungsentwicklung. In der Periode 2022 bis 2025 wird von einem durchschnittlichen Anstieg der Einzahlungen um 4,0 % ausgegangen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der erwarteten Wirtschaftserholung, gedämpft wird die Abgabenentwicklung durch die geplante ökosoziale Steuerreform. Besonders starke Wachstumsraten im Planungszeitraum verzeichnen die Grunderwerbsteuer (+7,4 %) und die Kapitalertragsteuern (+7,0 %). Auch die Einzahlungen aus der CO2‑Bepreisung steigen im Planungszeitraum deutlich von 500 Mio. EUR 2022 auf 1,7 Mrd. EUR 2025 an, wobei hier zu berücksichtigen ist, dass der CO2‑Preis erst ab Juli 2022 eingeführt werden soll. Die Lohnsteuer verzeichnet trotz der berücksichtigten Tarifsenkung ein dynamisches Wachstum von durchschnittlich 5,3 % pro Jahr. Bei der Körperschaftsteuer kommt es zu einem Anstieg von durchschnittlich 1,3 % pro Jahr, die schrittweise Senkung des Steuersatzes ab 2023 dämpft den Anstieg.
Das BMF hat im BVA‑E 2022 für die UG 16‑Öffentliche Abgaben insgesamt zwei Wirkungsziele festgelegt. Das Wirkungsziel 1 zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens wurde um den Aspekt der Sicherstellung notwendiger ökosozialer Lenkungseffekte erweitert. Darüber hinaus wurde eine neue Kennzahl zum Absatz von Photovoltaikanlagen eingeführt. Auch eine Maßnahme zur Nutzung des Steuer‑ und Abgabensystems zur Erreichung klimapolitischer Ziele wurde neu aufgenommen. Die Zielerreichung des Wirkungsziel 1 wird anhand von vier Kennzahlen gemessen, wobei die Zielwerte gegenüber dem BVA 2021 teilweise angepasst wurden. Einer Maßnahme auf Globalbudgetebene zufolge führt die geplante CO2‑Bepreisung zu einer Reduzierung der jährlichen CO2‑Emissionen bis 2030 um mindestens 2,6 Mio. Tonnen (im Vergleich zu 2019). Das Wirkungsziel 2 zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote durch die Setzung positiver Erwerbsanreize ist das Gleichstellungsziel der Untergliederung. Bei diesem Wirkungsziel kam es zu keinen Änderungen, nur die Zielwerte zu den drei Kennzahlen wurden an die aktuelle Beschäftigungsentwicklung angepasst.