Budgetdienst - Untergliederungsanalysen - Budgetentwurf 10.11.2021

UG 16-Öffentliche Abgaben Budget 2022

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die Untergliederungs­analyse des Budget­dienstes zur UG 16‑Öffent­liche Abgaben vermittelt einen Über­blick über die wesent­lichen Entwicklungen der Budget­unter­gliederung. Dazu werden die Informationen aus dem Entwurf zum Bundes­finanz­gesetz 2022 (BFG‑E 2022) sowie dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz 2022‑2025 (BFRG‑E 2022‑2025) heran­gezogen und um Daten aus anderen relevanten Dokumenten (z. B. Strategie­bericht, Budget­bericht, Bericht zur Wirkungs­orientierung, Beteiligungs­bericht, Strategie­berichte des Politik­feldes) ergänzt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - UG 16-Öffentliche Abgaben Budget 2022 / PDF, 923 KB

Kurzfassung

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 (BVA‑E 2022) sieht für die UG 16‑Öffentliche Abgaben im Finanzierungs­haushalt Ein­zahlungen iHv insge­samt 58,93 Mrd. EUR vor. Im Vergleich zum BVA 2021 bedeutet dies für 2022 einen Anstieg um 23,5 %. Allerdings wird der BVA 2021 deutlich überschritten werden, sodass der Anstieg gegenüber dem Erfolg 2021 deutlich geringer ausfallen wird. Per Ende September sind die Einzahlungen aus den Öffent­lichen Netto­abgaben um 22,5 % höher als im Vergleichs­zeitraum des Vorjahres, während der BVA 2021 für das Gesamt­jahr einen Rück­gang gegenüber dem Erfolg 2020 von 1,2 % vorsieht. Die Erträge sind gleich hoch budgetiert wie die Einzah­lungen, weshalb sich im Ergebnis­haushalt dieselbe Entwicklung wie im Finanzierungshaushalt ergibt.

Die Öffentlichen Bruttoabgaben werden 2022 iHv 98,3 Mrd. EUR veranschlagt, wobei es gegenüber dem, wegen der damaligen pessimi­stischen Konjunktur­prognose zu niedrig veranschlagten BVA 2021 insbesondere bei der Umsatz­steuer (+5,2 Mrd. EUR), der Körperschaft­steuer (+4,0 Mrd. EUR) und der Lohn­steuer (+3,3 Mrd. EUR) zu kräftigen Zuwächsen kommt. Der starke Anstieg bei der Umsatz­steuer ist eine Folge des prognosti­zierten Wachs­tums für den Privat­konsum (+9,2 %) und des Auslaufens der temporären Umsatz­steuer­senkung. Die Körper­schaft­steuer weist traditionell eine prozyklische Entwicklung auf und wird deutlich über dem Vorkrisenniveau liegen. Der Lohn­steuer­anstieg resultiert aus der günstigen Arbeits­markt­entwicklung, die geplanten Entlastungs­maßnahmen werden das Aufkommen im Jahr 2022 um rd. 0,8 Mrd. EUR dämpfen. Erstmals veranschlagt werden die Einzahlungen aus der geplanten CO2‑Bepreisung (Non‑ETS‑Emissionen), im BVA‑E 2022 sind diese Einzahlungen mit 0,5 Mrd. EUR budgetiert.

Auch die Ab‑Überweisungen steigen aufgrund der prognostizierten Abgabenentwicklung gegenüber dem BVA 2021 deutlich an. Die Ertrags­anteile der Länder und Gemeinden werden um insgesamt 4,43 Mrd. EUR höher veranschlagt. Der Anstieg entfällt über­wiegend auf die Ertrags­anteile der Länder (+3,63 Mrd. EUR), weil die Ertrags­anteile der Gemeinden aufgrund des zweiten Gemeinde­pakets im BVA 2021 entsprechend höher budgetiert wurden. Da der im Gemeinde­paket gewähr­leistete Pfad auch ohne Sonder‑Vor­schüsse erreicht werden kann, haben diese auf die Ertrags­anteile der Gemeinden im Planungs­zeitraum keine Auswirkung. Die in der ersten Jahres­hälfte bereits gewährten Sonder‑Vor­schüsse, dürften in den kommenden Monaten gegengerechnet werden und die Ertrags­anteile der Gemeinden entsprechend reduzieren. Der EU‑Beitrag wird im BVA‑E 2022 mit 3,6 Mrd. EUR um 0,1 Mrd. EUR geringer veranschlagt als im BVA 2021. Neu ist eine Ab‑Über­weisung an Unter­nehmen iHv 0,18 Mrd. EUR im Zusammen­hang mit der Einführung der CO2‑Beprei­sung.

Im Ergebnishaushalt der UG 16‑Öffent­liche Abgaben werden Einzahlungen und Erträge in selber Höhe veranschlagt, sodass aus der Veran­schlagung keine Rück­schlüsse auf die Annah­men des BMF bezüglich der Rück­zahlung von gestundeten Abgaben oder eines möglichen Abbaus der hohen Abgaben­guthaben möglich sind. Im BVA‑E 2022 sind nicht finanzierungswirksame Aufwen­dungen iHv 0,95 Mrd. EUR für Wert­berichtigungen und Forderungsabschreibungen budgetiert, diese sind damit gleich hoch veranschlagt wie im BVA 2021.

Die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der COVID‑19‑Pandemie stellen ein gewisses Risiko für die Abgaben­entwicklung im Planungs­zeitraum dar, wobei die tatsäch­lichen Auswirkungen derzeit noch kaum abschätzbar sind. Die der Steuer­schätzung zugrunde gelegte WIFO‑Prognose geht von keinen weiteren Einschränkungen 2022 aus. Insbesondere die Einführung der 2 G‑Regel dürfte jedoch einen dämpfenden Effekt auf die Umsätze der betroffenen Bereiche (z.B. Gastro­nomie, körper­nahe Dienst­leistungen) haben, wobei die Höhe dieses dämpfenden Effekts wesentlich davon abhängt, wie lange die Regelung beibehalten wird und wie sich die Zahl der Geimpften weiter entwickelt.

Der Strategiebericht 2022 bis 2025 enthält eine mittelfristige Prognose zur Einzahlungsentwicklung. In der Periode 2022 bis 2025 wird von einem durchschnittlichen Anstieg der Einzahlungen um 4,0 % ausgegangen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der erwarteten Wirtschaftserholung, gedämpft wird die Abgabenentwicklung durch die geplante ökosoziale Steuerreform. Besonders starke Wachstumsraten im Planungszeitraum verzeichnen die Grund­erwerb­steuer (+7,4 %) und die Kapital­ertrag­steuern (+7,0 %). Auch die Einzahlungen aus der CO2‑Bepreisung steigen im Planungs­zeitraum deutlich von 500 Mio. EUR 2022 auf 1,7 Mrd. EUR 2025 an, wobei hier zu berück­sichtigen ist, dass der CO2‑Preis erst ab Juli 2022 eingeführt werden soll. Die Lohn­steuer verzeichnet trotz der berück­sichtigten Tarif­senkung ein dynamisches Wachstum von durch­schnittlich 5,3 % pro Jahr. Bei der Körper­schaft­steuer kommt es zu einem Anstieg von durch­schnittlich 1,3 % pro Jahr, die schritt­weise Senkung des Steuer­satzes ab 2023 dämpft den Anstieg.

Das BMF hat im BVA‑E 2022 für die UG 16‑Öffent­liche Abgaben insgesamt zwei Wirkungs­ziele festgelegt. Das Wirkungs­ziel 1 zur Verbesserung der Wettbewerbs­fähigkeit unter Wahrung eines angemessenen Abgaben­auf­kommens wurde um den Aspekt der Sicher­stellung notwendiger öko­sozialer Lenkungs­effekte erweitert. Darüber hinaus wurde eine neue Kenn­zahl zum Absatz von Photo­voltaik­anlagen eingeführt. Auch eine Maßnahme zur Nutzung des Steuer‑ und Abgaben­systems zur Erreichung klima­politischer Ziele wurde neu aufgenommen. Die Ziel­erreichung des Wirkungs­ziel 1 wird anhand von vier Kenn­zahlen gemessen, wobei die Zielwerte gegenüber dem BVA 2021 teilweise angepasst wurden. Einer Maßnahme auf Global­budget­ebene zufolge führt die geplante CO2‑Beprei­sung zu einer Reduzierung der jähr­lichen CO2‑Emissionen bis 2030 um mindestens 2,6 Mio. Tonnen (im Vergleich zu 2019). Das Wirkungs­ziel 2 zur Erhöhung der Erwerbs­tätigen­quote durch die Setzung positiver Erwerbs­anreize ist das Gleich­stellungs­ziel der Unter­gliederung. Bei diesem Wirkungs­ziel kam es zu keinen Änderungen, nur die Ziel­werte zu den drei Kenn­zahlen wurden an die aktuelle Beschäftigungsentwicklung angepasst.