Vom Gesamtvolumen aufgrund der diskretionären Maßnahmen zum Ausgleich des verbleibenden Drittels entfällt ein überproportionaler Anteil auf die unteren und oberen Einkommensdezile und ein unterproportionaler Anteil auf die mittleren Einkommensdezile. Die unteren Einkommensdezile profitieren besonders vom Kinderzuschlag und von der Anhebung der Freigrenze für die sonstigen Bezüge. Auf die oberen Einkommensdezile entfällt vor allem bei der Anhebung der Tarifgrenzen sowie bei der Anhebung der Reisekostenpauschalen ein überproportionaler Anteil.
Der relative Anstieg der verfügbaren Haushaltseinkommen aufgrund der Maßnahmen zum Ausgleich des verbleibenden Drittels beträgt durchschnittlich 0,31 %. Am stärksten ist der relative Einkommensanstieg in den ersten beiden Einkommensdezilen mit durchschnittlich 1,76 % bzw. 0,79 %. Dies resultiert größtenteils aus der Einführung des Kinderzuschlags. Die relative Entlastung nimmt mit dem Einkommen ab, im obersten Dezil beträgt der Anstieg der verfügbaren Haushaltseinkommen durchschnittlich 0,17 %.
Die Streuung der Entlastungswirkung innerhalb der Einkommensdezile ist insbesondere im 1. Dezil beträchtlich. Während 27 % der Personen in diesem Dezil durch das PrAG 2025 gar nicht entlastet werden, führen die Maßnahmen bei 25 % der Personen zu einem relativen Einkommensanstieg von zumindest 3,8 %. Diese große Streuung resultiert vor allem aus dem Kinderzuschlag, der nur Familien mit geringem Einkommen zugutekommt, während Haushalte ohne Kinder nicht entlastet werden.