RN/41
12.20
Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen, Zuseher hier auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Der Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus ist eine historisch bedeutsame Institution, die nicht nur Entschädigungsleistungen verwaltet, sondern auch symbolische Verantwortung für die Aufarbeitung der österreichischen NS-Vergangenheit trägt.
Große Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang: Wie soll die Erinnerungskultur für Opfer des Nationalsozialismus auf gesamtstaatlicher Ebene ausgestaltet werden? Wer soll Teil dieser Erinnerungskultur sein?
Der Präsident des Nationalrates Dr. Walter Rosenkranz führt von Gesetzes wegen den Vorsitz im Kuratorium des Nationalfonds. Das ist kein zufälliger Mechanismus, sondern Ausdruck der höchsten demokratischen Legitimation. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese demokratische Legitimation steht heute auf dem Prüfstand. Die Erinnerungskultur für Opfer des Nationalsozialismus soll, wenn es nach der Einheitspartei hier geht, nur bestimmten politischen Gruppen vorbehalten sein, jedenfalls aber nicht der stärksten politischen Kraft im Land oder ihren Repräsentanten. Die aktuelle Gesetzeslage passt der Einheitspartei nicht, weil die stärkste politische Kraft im Land ex lege Teil dieser Erinnerungskultur ist. – Was euch nicht passt, soll eben passend gemacht werden. Das können und das werden wir in dieser Form nicht akzeptieren können. (Beifall bei der FPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren, Erinnerungskultur für die Opfer des Nationalsozialismus ist nicht teilbar, ist nicht bestimmten politischen Parteien vorbehalten, unterliegt keiner politischen Farbenlehre, muss allen Menschen und politischen Gruppen in diesem Land offenstehen, ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der Republik. Das Abgehen von diesem gemeinsamen Verständnis, die Ausgrenzung einer politischen Partei von diesem Andenken ist zutiefst antidemokratisch und ein massiver Anschlag gegen rechtsstaatliche Prinzipien unserer Republik. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Maurer [Grüne].)
Diese Koalition aus den Regenbogenparteien will die Verfassung ändern, um Präsident Walter Rosenkranz die Vorsitzführung zu verwehren. (Abg. Maurer [Grüne]: Er hat selber gesagt, er tritt zur Seite! Was ist jetzt damit?) Das ist eine reine Anlassgesetzgebung, sehr geehrte Damen und Herren: unsachlich, ungerecht, durch und durch ideologisch motiviert. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist kein Gewinn für die Republik, es ist kein Vorteil für die Opferverbände oder die betroffenen Familien. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Erklären Sie den Opferverbänden, was ...!) Es ist eine sinnlose politische Polarisierung und Instrumentalisierung in einem Bereich, in dem es völlig unstrittig ein hohes gemeinsames Verständnis gibt. Es ist ein unredlicher und auch unterstellender Akt. Es gibt dabei keine Gewinner, weder die Opfer noch deren Familien noch die Parteien dieses Hauses. Es handelt sich um eine ideologische Instrumentalisierung historischer Verantwortung.
Im Kern schaden Sie damit diesem wichtigen Anliegen. Mit dem Angriff auf die Verfassung spielen Sie jenen religiös-politischen Kräften in die Hände, die antisemitische Absichten haben und unsere freiheitlich-demokratische Rechtsordnung bedrohen oder zerstören wollen. Der politische Islam und Judenhass, wie wir ihn nennen, sind europaweit im Vormarsch, bedrohen die Erinnerungskultur, das christlich-jüdische Erbe Europas und die Errungenschaften der Aufklärung. Säkularisierung, Gleichstellung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit, Grund- und Freiheitsrechte, Vernunft und Rationalismus – all dies ist gefährdet.
Werfen Sie einen Blick auf die vielen islamistisch motivierten Terroranschläge der letzten Dekade: der Anschlag auf Charlie Hebdo vor etwas mehr als zehn Jahren, radikale Islamisten stürmen Redaktionsräume der Zeitung in Paris und töten elf Menschen, Angriff auf die Meinungsfreiheit, Mord; Anschlag in München, vor kurzer Zeit, im Februar 2025, gegen eine gewerkschaftliche Demonstration, ein Auto fährt gezielt in die Menge, 39 Menschen wurden verletzt, eine Mutter und ihr zweijähriges Kind starben, Angriff auf die Versammlungsfreiheit, Mord; Angriff beim Holocaustmahnmal in Berlin am 21. Februar 2025, ein spanischer Tourist wurde mit dem Messer schwer verletzt, der Täter: ein 19-jähriger anerkannter Flüchtling aus Syrien, antisemitisches Tatmotiv.
Ein Schulterschluss ist erforderlich, sehr geehrte Damen und Herren – nicht das, was Sie hier praktizieren, sondern genau das Gegenteil ist erforderlich. (Beifall bei der FPÖ.)
Nur eine Vergemeinschaftung der Erinnerungskultur, die Inklusion aller politischen Kräfte im Kampf gegen Judenhass kann diesen gefährlichen Entwicklungen Einhalt gebieten. Die heute vorliegende Gesetzesinitiative schwächt unser Land im Kampf gegen Judenhass und fügt der Erinnerungskultur für Opfer des Nationalsozialismus einen großen Schaden zu. Dafür eine Verfassungsänderung zu beschließen, sehr geehrte Damen und Herren, ist aus unserer Sicht Wahnwitz. Daher werden wir diesem Antrag nicht unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.25
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl. – Bitte.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.