644/J XXVIII. GP
Eingelangt am 27.02.2025
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Strafregisterbescheinigungen „Pflege und Betreuung“ sowie „Kinder- und Jugendfürsorge“ - Daten 2023/2024
Um Kinder in Österreich umfassend vor Gewalt in Vereinen, privaten und öffentlichen Institutionen und Einrichtungen zu schützen, gibt es diverse Vorkehrungen durch das Strafregistergesetz: Insbesondere die Strafregisterbescheinigung „Pflege und Betreuung“ und „Kinder- und „Jugendfürsorge“ soll davor schützen, dass Personen in diesem Bereich tätig werden, die zuvor als Sexualstraftäter auffällig und/oder verurteilt wurden. Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs-, Sitten- oder polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Die „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ sowie die „Strafregister-bescheinigung Pflege und Betreuung“ geben darüber Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht.[1]
In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Strafregisterbescheinigungen „Pflege und Betreuung“ wurden im Jahr 2023 und 2024 ausgestellt? (Bitte um Auflistung nach Jahren und Bundesländern)
2. Wie viele Strafregisterbescheinigungen „Kinder- und Jugendfürsorge“ wurden im Jahr 2023 und 2024 ausgestellt? (Bitte um Auflistung nach Jahren und Bundesländern)
3. Wie werden aktuell Institutionen/Einrichtungen, sowohl private als auch öffentliche, seitens Ihres Ministeriums dahingehend informiert und sensibilisiert, dass diese besondere Strafregisterbescheinigungen fordern sollten?
4. Wie viele ehemalige Straftäter wurden erneut im Jahr 2023 und 2024 straffällig im Bereich sexuelle Gewalt in Zusammenhang mit Kindern (Missbrauch und andere sexualisierte Gewalt)?
a. Wie viele davon waren in sensiblen Berufen tätig, bei denen es körpernahe und tägliche Kontakte mit Kindern und Jugendlichen gegeben hat? (Bitte um Angabe der Berufsgruppe)
[1] https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/
strafregister/Seite.300020.html