14.15

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon sehr viel gesagt – einerseits über das Bundesgesetz, das wir beschließen, andererseits auch Dank an unsere Justizsprecherin Michaela Steinacker. Ich kann mich überall anschließen.

Was wir heute tun, ist: Wir stellen Konformität her, Menschenrechtskonformität im Bereich Urkundensammlung, Grundbuch, das Recht auf Achtung der Privat­sphäre und des Familienlebens – das ist wichtig –, und, lieber Herr Kollege Arlamovsky, Aufwand ist sicher richtig, aber ist natürlich kein Argument, wenn es darum geht, Menschenrechtskonformität herzustellen.

Es wurde dazu eigentlich alles gesagt, darum bleibt nicht mehr viel zu sagen, nur mehr, dass ich noch einmal auf die Wirkungsfolgenanalyse der Ministerien hinweisen möchte, denn darin heißt es: Einerseits erwartet man, dass eine sehr geringe Anzahl von Personen diese Möglichkeit überhaupt in Anspruch nehmen wird – im ersten Jahr ein bisschen mehr, dann werden es weniger, bis 2028 rund 200 Personen. Andererseits gibt es bereits die Möglichkeit, in einem gewissen Bereich solche eigens angefertigten Urkunden machen zu lassen, das machen auch nicht sehr viele Leute. – So kommt die Wirkungsfolgenanalyse darauf, dass der Aufwand, 300 000 Euro Mehrkosten, überschaubar ist und dass diese Mehrkosten von den Auszahlungsobergrenzen des Bundesfinanzrahmengesetzes gedeckt werden können. In diesem Sinne, glaube ich, müssen wir diese Sorgen nicht haben. Man muss diese Situation natürlich beobachten.

Wichtig ist aber eines: Wenn es um Menschenrechtskonformität geht, dann darf das auch etwas kosten. Es geht dabei um Schutzwürdigkeit, um Achtung von Privat- und Familienleben, das stellen wir heute durch dieses Bundesgesetz her, und ich freue mich, dass wir es mit einer großen Mehrheit beschließen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

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