13.58

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Ich glaube, ich brauche jetzt nicht noch einmal zu erzählen, was die Verbandsklagenrichtlinie alles kann und was die Neuerungen sind, denn wir haben jetzt ausführlich gehört, dass es wirklich eine sehr, sehr gute, eine sehr, sehr ausgewogene Regelung ist, ich möchte aber schon noch einmal betonen, dass es nicht notwendig ist, sich davor zu fürchten.

Es ist wirklich nicht notwendig, sich davor zu fürchten, dass Menschen ihre Rechte geltend machen, denn das ist niemals eine böse Absicht, sondern es trägt immer dazu bei, Klarheit zu schaffen – Klarheit immer auf beiden Seiten –, und es ist schon wichtig, zu betonen, dass die Klarheit, die Rechtssicherheit auf beiden Seiten eintritt.

Bei einem Rechtsstreit gibt es immer zwei gleichrangige Rechtsmeinungen, aber es gibt oftmals keine zwei gleich starken Prozessparteien, und das ist das Element, bei dem wir hier mit der Verbandsklage eingreifen und das die Verbands­klage unterstützt: Es soll eine Gleichheit, eine Gleichwertigkeit nicht nur der zwei sich gegenüberstehenden Rechtsmeinungen geben, sondern sie soll auch eine Waffengleichheit, eine Kräftegleichheit bei den Prozessparteien bewirken.

Deshalb ist dieses Mittel auch notwendig, weil es eben in vielen Fällen viele kleine Verfahren sind, die gemeinsam geklärt werden sollen, und viele kleine Ansprüche, die vermeintlich vielleicht im Einzelfall unwichtig sind, die aber doch große Fragen klären sollen. Das ist ein wesentlicher Punkt, warum die Verbands­klage wichtig ist und warum sie ein wichtiges Instrument des Rechtsstaats in seiner Gesamtheit ist.

Deshalb noch einmal mein Appell: Fürchtet euch nicht, wir haben hier wirklich ein gutes Instrument geschaffen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.00

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist MMMag.a Gertraud Salzmann. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.