13.32

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Wir begrüßen die Novellierung dieser beiden Gesetze, es wurde bereits sehr ausführlich darüber gesprochen. Ein bisschen verwundert waren wir, dass es sich dabei um einen Initiativantrag handelt und nicht, wie üblich, um eine Regierungsvorlage mit Begutachtungsfrist und Stellungnahmen.

Selbst wenn man den Weg eines Initiativantrages wählt, wie es sehr oft passiert, was ÖVP und Grüne oft machen, hätte man die Opposition miteinbeziehen können, weil – Sie wissen das, werte ÖVP und werte Grüne – im Bereich der Menschen mit Behinderungen immer so gut wie alles konsensual beschlossen wird. Es ist, wie es ist. Die inhaltlichen Änderungen sind wichtig für Menschen mit Behinderungen, und auch wenn wir auf dem Antrag nicht namentlich mit draufstehen, freut es mich, zu sehen, dass die Anpassungen im Gesetzestext eine stark pinke Handschrift tragen.

Ganz konkret haben wir drei Änderungen vorgeschlagen, die sich in dieser No­vellierung wiederfinden. Das ist erstens das Abgleichen des existierenden Fotos aus anderen Datenbanken bei Beantragung eines Behindertenpasses. Das hilft Menschen mit Behinderungen, weniger bürokratische Hürden nehmen zu müssen, und erspart auch unnötige Behördengänge.

Zweitens, die sprachliche Anpassung: Das Ersetzen des Wortes Behinderte durch Menschen mit Behinderungen ist schon lange überfällig. Die Sprache hat sich seit Beschluss dieses Gesetzes natürlich weiterent­wickelt, deswegen sollten Begriffe wie Behinderte einfach ersetzt werden. Das ist geschehen, darüber freuen wir uns auch sehr. Das ist ein erster Schritt, aber, Herr Minister, Sie wissen auch, dass in Ihrem Ressort noch andere Gesetze überarbeitungsbedürftig herumschlummern.

Drittens, die Regionalbüros der Behindertenanwaltschaft: Das war ein Gemeinschaftsantrag, auch dieser sorgt für weniger Hürden, einen nieder­schwelligeren Zugang zu Leistungen der Behindertenanwaltschaft, die Menschen mit Behinderungen bekommen sollen und auch müssen.

Diese Novellierung ist ein guter Schritt, wir sehen aber weiteren Verbesserungs­bedarf, daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Behin­derteneinstellungsgesetz geändert werden, 2698 der Beilagen.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesent­wurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 wird eine neue Ziffer 60a. eingefügt:

„60a. In § 48 wird das Wort ‚Behinderte‘ durch die Wortfolge ‚Menschen mit Behinderungen‘ sowie die Zeichenfolge ‚70%‘ durch die Zeichen­folge ‚50%‘ ersetzt.“

*****

Die bereits erwähnten sprachlichen Anpassungen sollen auch in diesem Paragra­fen Niederschlag finden. Menschen mit einem Behinderungsgrad ab 50 Prozent sollen die Möglichkeit für ÖPNV-Vergünstigungen bekommen, sie sollen Vergünstigungen im öffentlichen Verkehr erhalten. Das ist zeitge­mäß und ein weiterer Schritt hin zu mehr Inklusion. Es braucht aber noch viele weitere Schritte bis zu einer vollständigen Inklusion.

Zu Kollegin Ribo: Es sollte auch ohne Druck der Interessenvertretungen gehen, dass Rechte von Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden. Wir sollten alle unser Mindset ändern, und das relativ schleunigst.

Zum Thema Lohn statt Taschengeld möchte ich auch noch etwas sagen: Kollegin Grünberg, ich hoffe, dass ich mich verhört habe, aber Lohn am Arbeits­markt ist besonders?! Also ganz ehrlich: Es steht auf Ihrer Homepage, dass Lohn statt Taschengeld in den Werkstätten umgesetzt ist – das ist es aber definitiv nicht. Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten ver­bleiben, beziehen nach wie vor nur Taschengeld, sonst nichts. Die, die auf dem Arbeitsmarkt gefördert werden, sollen einen Lohn erhalten! Wir kriegen auch Lohn für unsere Arbeit. Jeder Mensch, der arbeitet, kriegt Lohn, hat sich das verdient. Das jetzt als Besonderheit herauszuheben finde ich wirklich dreist. – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Ragger.)

13.36

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag (4116/A) der Abgeordneten Kira Grünberg, Bedrana Ribo, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Behin­derteneinstellungsgesetz geändert werden (2698 d.B.) - TOP 11

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzes­entwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 wird eine neue Ziffer 60a. eingefügt:

„60a. In § 48 wird das Wort ‚Behinderte‘ durch die Wortfolge ‚Menschen mit Behin­derungen‘ sowie die Zeichenfolge ‚70%‘ durch die Zeichenfolge ‚50%‘ ersetzt.“

Begründung

Vergünstigungen der öffentlichen Verkehrsmittel für Menschen mit Behinderungsgrad ab 50%

Gemäß § 48 Bundesbehindertengesetz (BBG) können Verkehrsunternehmen des öffentlichen Verkehrs eine Fahrpreisermäßigung für Menschen mit Behinderungen ab einem Grad der Behinderung von 70% anbieten.

Diese 70% sind nicht mehr zeitgerecht, da es weitere Krankheitsbilder und Behinderungen gibt, welche einen massiven Einfluss auf den Alltag der Person mit Behinderung haben, jedoch nur mit 50% oder 60% katalogisiert sind.

Exemplarisch dazu gibt es in der Anlage der Einschätzungsverordnung (1) folgende Diagnosen, welche mit unter 70% jedoch über 50% niedergeschrieben sind:

•     Amputation im Unterschenkelbereich bei genügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und/oder der Gelenke

•     Höhergradige Lähmung der Hüftbeugemuskulatur, alternierendes Stiegensteigen nicht möglich

•     Kleinwuchs unter 130 cm

Daher wäre eine Senkung des Grades der Behinderung von 70% auf 50% sinnvoll. Ferner wird die Bezeichnung "behinderter Menschen" durch "Menschen mit Behinderungen" ersetzt - analog zum Änderungsvorschlag in § 8 Abs. 2 Z 2 des vorliegenden Antrags (4116/A).

1. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_II_261/COO_2026_100_2_612316.pdfsig

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Mag. Markus Koza. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.