13.23
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, es ist grundsätzlich schön, dass es am Ende dieser Legislaturperiode wieder einen einstimmigen Beschluss geben wird, mit dem das Leben von Menschen mit Behinderungen erleichtert werden soll. So soll in Zukunft das Beibringen von Lichtbildern für die Ausstellung von Behindertenpässen weitestgehend entfallen, da auf bestehende Datenbanken zurückgegriffen werden kann.
Besonders zu begrüßen ist nun, dass die Bundesregierung auch im Leben der Menschen mit Behinderungen dahin gehend angekommen ist, dass sie draufgekommen ist, dass das Leben von Menschen mit Behinderungen alle Ministerien betrifft. Daher ist es nunmehr auch logisch, dass auch alle Ressorts in Zukunft im Bundesbehindertenbeirat vertreten sein sollen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist auch die Ausdehnung des Aufgabengebietes der Behindertenanwältin. Diese kann in Zukunft Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Erteilung von Auskünften und zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen auffordern, und diese sind auch verpflichtet, diese zu erteilen beziehungsweise abzugeben.
Ebenso ist vorgesehen, dass Verbandsklagen eingebracht werden können. Positiv zu sehen ist auch, dass in Zukunft die Funktion der Behindertenanwältin hauptberuflich ausgeübt wird. Dennoch wird die Tätigkeit natürlich weiterhin selbstständig, unabhängig und weisungsfrei bleiben.
Neu ist auch, dass beim Bundesbehindertenbeirat eine Kommission eingesetzt wird, die an keine Weisungen gebunden ist. Diese Kommission hat Vorschläge zu machen, die dann auch zu behandeln sind.
Schade ist jedoch, dass von dem einstimmigen Beschluss im Nationalrat vom Februar 2020 doch einige Maßnahmen noch nicht umgesetzt wurden. Es fehlen weiterhin die Umsetzung einer fairen Bezahlung mit sozialversicherungsrechtlicher Absicherung in den Tagesstrukturen, die Neuregelung des Ausgleichstaxensystems und die Errichtung eines Inklusionsfonds.
Mit diesem Fonds, den wir auch verstärkt fordern, soll aus Mitteln des Bundes und der Länder dahin gehend Geld gespeist werden, dass zukünftige Maßnahmen, welche die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben weiterbringen, finanziert werden.
Ganz besonders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch die einheitliche Regelung der persönlichen Assistenz. Gerade bei diesem Thema gibt es noch große Ungerechtigkeiten, da die Leistungen davon abhängig sind, in welchem Bundesland die Person lebt.
Wir sehen, es gibt also noch extrem viel zu tun. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, dass diese Forderungen endlich umgesetzt werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
13.26
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Mag. Christian Ragger. – Bitte, Herr Abgeordneter.