14.34
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der parlamentarische Prozess, der zu diesen Tagesordnungspunkten geführt hat, kann nur als unterirdisch beschrieben werden. Es ist einfach inakzeptabel, wie hier gearbeitet wird, dass in der zweiten Lesung Abänderungsanträge eingebracht werden, wo die Themen erst mit Inhalt gefüllt werden. (Abg. Schellhorn: So sind sie, die Grünen! – Abg. Michael Hammer: Wer lesen kann, ist im Vorteil!) Diese parlamentarische Praxis, die hier einzureißen scheint, ist abzulehnen.
Bei Tagesordnungspunkt 8 ist aber auch in inhaltlicher Hinsicht Kritik anzubringen. Seit dem Ansteigen, seit dem Explodieren der Inflationsrate Ende 2022, Anfang 2023 haben wir in diesem Hohen Haus immer wieder das Thema des leistbaren Wohnens: Die Menschen können sich das Wohnen nicht mehr leisten, wir müssen etwas dagegen tun.
Der Hauptfokus all dieser Maßnahmen war darauf gerichtet, die privaten Immobilienbesitzer in die Ziehung zu nehmen, Mietzinsbremsen zu beschließen et cetera. Auch heute haben wir schon gehört – ziemlich am Beginn, bei der Änderung der Bundesverfassung –, dass es darum geht, Wohnen leistbarer zu machen.
So, und jetzt haben wir diesen Tagesordnungspunkt 8: Damit soll das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, das wir Anfang 2023 beschlossen haben, geändert werden, und zwar dahin gehend, dass diese Mittel, die den Ländern vom Bund zur Verfügung gestellt worden sind, um die Mieterinnen und die Mieter, die Bevölkerung beim Bezahlen der Wohn- und Heizkosten zu unterstützen, dass also diese Mittel, die den Ländern für diesen Zweck zuerkannt worden sind, plötzlich für alle möglichen anderen Zwecke freigegeben werden sollen.
Das wirft Fragen auf: Entweder ist es so, dass dieses Wohnkostenproblem entweder gar nicht so akut ist, wie es immer versucht wird darzustellen – das stellt dann also sehr viele andere Maßnahmen, die wir hier beschlossen haben, infrage –, oder aber es ist einfach dieser Schritt, der jetzt gemacht werden soll, falsch. In jedem Fall ist das eine inakzeptable Maßnahme. Wobei noch zu erwähnen ist, dass ja in diesem Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz vorgesehen ist, dass die Länder dem Bund bis 31.12.2024 über die Verwendung der Mittel zu berichten haben: Man wartet nicht einmal diese Frist ab, sondern löst schon jetzt die Bremse und gibt diese Mittel frei, sodass sie nicht ausschließlich für die Unterstützung bei der Bezahlung der Wohn- und Heizkosten verwendet werden müssen.
Wir können diesem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen, weil es einfach nicht stimmig ist und weil es offenbar nicht in der Lage ist, das Problem der Wohn- und Heizkosten wirklich zu lösen. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
14.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Joachim Schnabel. – Bitte, Herr Abgeordneter.