11.44

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir freuen uns immer, wenn wir hier auch so viele Menschen auf der Galerie haben. An dieser Stelle möchte ich im Namen unseres Abgeordneten Hammer die Gemeinde und den Seniorenbund Lembach mit Bürgermeisterin Nicole Leitenmüller begrüßen. – Herzlich will­kommen! (Allgemeiner Beifall.)

Ebenso grüße ich den Seniorenbund Weng aus dem Bezirk Braunau von unserer Abgeordneten Andrea Holzner (allgemeiner Beifall – Abg. Wöginger: Bravo!) und von meiner Kollegin Bettina Zopf die Berggeister. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall. – Abg. Belakowitsch: Niemals von anderen Parteien! – Abg. Loacker: Von der Lehrergewerkschaft ist keiner da!)

Intensives Zuhören, Gespräche, Telefonate, stundenlang, oft bis in die Nacht hinein, am Wochenende, Informieren über Rechte und Pflichten, unzählige Gespräche: Das sind nur einige Aufgaben der vielen großartigen Personal­vertreterinnen und Personalvertreter in unserem Österreich.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, das sind herausfordernde Aufgaben, aber es sind auch Aufgaben, die all der Mühe wert sind, wenn es nämlich darum geht, die Stimme für die Kolleginnen und Kollegen zu sein, wenn es darum geht, werdende Mütter zu beraten, welches Modell vielleicht für sie das richtige ist, wenn es darum geht, pensionsrechtliche Fragen zu beantworten, wenn es um Pflegefrei­stellungen geht, um Versetzungen und um vieles, vieles mehr.

Personalvertreter spielen auch eine wichtige Rolle, wenn es um die Mitgestal­tung von betrieblichen Entscheidungen geht. Ihre Mitbestimmung trägt dazu bei, dass solche Entscheidungen auch im Sinne der Kolleginnen und Kollegen getroffen werden und Arbeitsbedingungen somit verbessert werden, wie zum Beispiel die Gestaltung von Arbeitsplätzen oder auch die Einführung neuer Technologien.

All diese Rechte und Pflichten der Kolleginnen und Kollegen sowie auch die Wahl der Vertretungsorgane sind im Bundes-Personalvertretungsgesetz geregelt. Alle fünf Jahre finden Wahlen statt. Heuer finden die nächsten Personalvertretungswahlen des Bundes statt, und damit braucht es dringend notwendige Anpassungen im Bundes-Personalvertretungsgesetz. Einige möchte ich hier erwähnen, wie zum Beispiel, dass es aufgrund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2022 Neuordnungen im Zentralausschuss im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft braucht, aber auch bei der Fachausschusszuordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

Auch Telearbeit ist ein wesentlicher Punkt im öffentlichen Dienst, ist ein fixer Bestandteil der öffentlichen Verwaltung. Auch da, im Zusammenhang mit der Telearbeit, braucht es Verbesserungen im Personalvertretungsgesetz.

Wichtig ist auch, dass es im Rahmen von Wahlausschüssen notwendig und richtig ist, entsprechend Ersatzmitglieder aufzustellen, damit es zu keinen Vertretungsschwierigkeiten kommt.

Mit all diesen Anpassungen im Personalvertretungsgesetz sind wichtige Schritte gesetzt, denn eines ist klar: Unsere Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst, die der Garant für die Sicherheit und Stabilität in unserem Land sind, brauchen eine gute Personalvertretung, die täglich für sie arbeitet. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die für unsere Menschen draußen da sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich möchte jetzt noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolle­gin­nen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3810/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden, 2629 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag 3810/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden, in der Fassung des Berichts des Verfassungsausschusses (2629 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

„Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personal­vertretungsgesetz geändert werden“

2. In Artikel 2 wird nach der Z 5 folgende Z 5a eingefügt:

„5a. § 13 Abs. 1 Z 2 lit. c lautet:

„c) die Bediensteten des Exekutivdienstes in den Justizanstalten und Forensisch-therapeutischen Zentren,“

3. In Artikel 2 lautet Z 13:

„13. Dem § 45 wird folgender Abs. 50 angefügt:

„(50) In der Fassung BGBI. I Nr. XXX/2024, treten in Kraft:

1. § 11 Abs. 1 Z 10 und 11, sowie § 42j samt Überschrift sowie der Entfall des § 11 Abs. 1 Z 12 und 13 mit 1. Mai 2022;

2. § 11 Abs. 1 Z 8 und § 13 Abs. 1 Z 4 sowie der Entfall des § 11 Abs. 1 Z 9 mit 18. Juli 2022;

3. § 9 Abs. 3 lit. m, § 13 Abs. 1 Z 2 lit. c, § 16 Abs. 2, § 20 Abs. 2 und 7, § 27 Abs. 2 und 6, § 37a Abs. 1 Z 1, § 41d Abs. 5 sowie § 42 mit dem der Kundmachung folgenden Tag;

4. § 13 Abs. 1 Z 5 und 6 mit Ablauf der gesetzlichen Tätigkeitsdauer der im Zeitpunkt der Kundmachung dieses Gesetzes bestehenden Organe der Personalvertretung; auf die Vorbereitung und Durchführung der Wahl für die nächste gesetzliche Tätigkeitsperiode sind diese Bestimmungen anzuwenden.““

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.51

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag in zweiter Lesung

der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 3810/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden (2629 d.B.) – TOP 4

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Antrag 3810/A der Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden, in der Fassung des Berichts des Verfassungsausschusses (2629 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

„Bundesgesetz, mit dem mit Gehaltsgesetz 1956 und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden“

2.  In Artikel 2 wird nach der Z 5 folgende Z 5a eingefügt:

„5a. § 13 Abs. 1 Z 2 lit. c lautet:

„c) die Bediensteten des Exekutivdienstes in den Justizanstalten und Forensisch-therapeutischen Zentren,““

3. In Artikel 2 lautet Z 13:

„13. Dem § 45 wird folgender Abs. 50 angefügt:

„(50) In der Fassung BGBl. I Nr. XXX/2024, treten in Kraft:

1. § 11 Abs. 1 Z 10 und 11 sowie § 42j samt Überschrift sowie der Entfall des § 11 Abs. 1 Z 12 und 13 mit 1. Mai 2022;

2. § 11 Abs. 1 Z 8 und § 13 Abs. 1 Z 4 sowie der Entfall des § 11 Abs. 1 Z 9 mit 18. Juli 2022;

3. § 9 Abs. 3 lit. m, § 13 Abs. 1 Z 2 lit. c, § 16 Abs. 2, § 20 Abs. 2 und 7, § 27 Abs. 2 und 6, § 37a Abs. 1 Z 1, § 41d Abs. 5 sowie § 42 mit dem der Kundmachung folgenden Tag;

4. § 13 Abs. 1 Z 5 und 6 mit Ablauf der gesetzlichen Tätigkeitsdauer der im Zeitpunkt der Kundmachung dieses Gesetzes bestehenden Organe der Personalvertretung; auf die Vorbereitung und Durchführung der Wahl für die nächste gesetzliche Tätigkeits­periode sind diese Bestimmungen anzuwenden.““

Begründung

Zur Ziffer 1: Es handelt sich um die Behebung eines Redaktionsversehens.

Zu den Ziffern 2 und 3: Die forensisch-therapeutischen Zentren wurden mit dem Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022, BGBl 223/2022, ins Leben gerufen. Derzeit gibt es fünf solche Zentren. Es soll klargestellt werden, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Zentren vom Zentralausschuss gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 lit. c. vertreten werden.

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Präsidentin Doris Bures: Dieser Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Drobits. – Bitte.