11.00
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es in dieser zur Diskussion stehenden Verfassungsnovelle? – Im Wesentlichen geht es darum, dass die Länder ermächtigt werden sollen, in Angelegenheiten der Raumplanung landesgesetzliche Bestimmungen vorzugeben oder zu beschließen, dass Flächenwidmungen oder hoheitsrechtliche Handlungen, die mit diesen in Zusammenhang stehen, durch zivilrechtliche Verträge geregelt werden können oder weiter als bisher geregelt werden können. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Wir stehen dieser Sache sehr kritisch gegenüber. Wir denken, das ist eine doch sehr tiefgreifende und weite Einflussnahme einerseits für die Grundstücksbesitzer, aber auch in die bisherigen Spielräume und Rahmenbedingungen der Bürgermeister. Wir stehen mit unserer Kritik nicht alleine da, auch in der Ausschussbegutachtung wurden zahlreiche kritische Stellungnahmen abgegeben, unter anderem vom Verfassungsgerichtshof, der da einen Druck auf die Grundstückseigentümer sieht und eine doch unzulässige Vorgangsweise wahrnimmt; von der Wirtschaftskammer, die sagt, es gibt keine Einschränkung in dieser rechtlichen Hinsicht für konkrete Bauvorhaben, nach dem Motto: Alles ist möglich!, alles wäre dann auch zulässig. Der Verfassungsdienst stößt sich aber auch daran, dass darin wesentliche Einschränkungen des rechtsstaatlichen Prinzips zu sehen sind.
Alles in allem ist das eine doch sehr komplexe Materie, die weitreichende Einschränkungen für die Gemeinden einerseits, aber auch Beschränkungen in Bezug auf die zukünftigen Bauprojekte in den Kommunen, in den Gemeinden, aber natürlich auch in den Ländern bringt, weil natürlich zu befürchten ist, dass diese Kosten, wenn es durch eine Vorgabe von außen, nämlich von der Landesregierung, in Hinsicht auf vertragliche Verpflichtungen zu einer in finanzieller Hinsicht doch sehr ausufernden Gestaltung eines Bauprojektes kommen könnte, dann entweder an die Mieter oder an die Gemeinde weitergegeben werden, und irgendeiner muss am Ende des Tages dann dafür bezahlen.
Auch der Abänderungsantrag der SPÖ, der im Ausschuss eingebracht wurde, hat die Sache nicht wesentlich positiver gestaltet (Abg. Leichtfried: Na schon! Schon, eigentlich! Muss man schon sagen!), da ging es hauptsächlich um ein paar redaktionelle Anmerkungen, sodass wir einmal mehr zu der Erkenntnis gelangen: Diese Verfassungsnovelle ist nicht der richtige Ansatz. (Abg. Leichtfried: Das ist jetzt aber nicht sehr ambitioniert!) Sie minimiert die Rechte der Grundeigentümer, sie minimiert die Möglichkeiten der Bürgermeister gerade in den Gemeinden, in denen immer wieder der Ruf nach günstigen Einstiegswohnungen laut wird.
Für junges Wohnen, für betreutes Wohnen ist das der völlig falsche Ansatz (Abg. Tomaselli: Das ist genau der richtige Ansatz!), denn es ist zu befürchten, dass gerade in diesem Bereich die Mieten dann unfinanzierbar sind, nämlich für die Betroffenen, für die Zielgruppe. Und daher ist für uns dieser Antrag klar abzulehnen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Leichtfried: Herr Kollege! War das jetzt die Rede zum anderen Tagesordnungspunkt? – Abg. Yildirim: Ich glaube auch, dass das ...!)
11.04
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Singer. – Bitte schön.