12.37
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren Besucher:innen! Herzlich willkommen im Hohen Haus! Herzlich willkommen deswegen, weil wir alle es merken: Das Vertrauen in die Politik ist im Sinkflug.
Ich sage Ihnen auch genau, warum es im Sinkflug ist. Wir haben am Sonntag in Innsbruck eine Diskussion in einem Vereinshaus gehabt. Wissen Sie, was die Leute gesagt haben, wenn wir über leistbares Wohnen geredet haben? – Sie haben die Augen verdreht. Völlig egal, wer kommt, sie verdrehen die Augen, weil sie uns nichts mehr glauben. Warum glauben sie uns nichts? – Das Leben wird für die Menschen nicht einfacher. Das Wohnen wird in diesem Land nicht billiger, im Gegenteil, es wird teurer.
Herr Minister! Sie haben vor 2 Stunden aufgezählt, wie viele Maßnahmen die Bundesregierung schon getroffen hat, eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen, aber wir alle haben das Gefühl, es ist Sand im Getriebe. Die Maßnahmen wirken nicht dort, wo sie wirken sollten. Die Leute können sich das alles wirklich nicht leisten.
Eine Pensionistin – und das ist keine erfundene Geschichte – hat gesagt, sie versteht es nicht mehr. Sie wohnt sogar in einer geförderten Wohnung, aber es geht trotzdem nicht mehr. Was passiert denn da? Alle versprechen sie leistbares Wohnen, aber es passiert faktisch nichts Spürbares. Das ist auch der Grund, warum es wichtig ist, mit den Menschen ehrlich zu sein und keine Klientelpolitik zu betreiben. Dort, wo der Markt nicht funktioniert, müssen wir als Politikerinnen und Politiker lenkend eingreifen und leistbaren Wohnraum schaffen. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir reden über die Häuslbauer – ganz wichtig, gerade aus Tirol –, ich kenne viele, die sich eine Wohnung kaufen, aber nicht nur in Tirol, und genau bei diesen Häuslbauer:innen, bei denen, die sich ein Eigenheim schaffen wollen, braucht es einen Deckel auf Kreditzinsen! Es geht nicht anders! (Beifall bei der SPÖ.)
Andere Länder können es auch. Warum, Herr Minister, können wir das nicht? Warum können Sie sich mit Ihrem grünen Koalitionspartner nicht darauf einigen und da einen Deckel einziehen?
Ich finde es gut, wenn die Gebühren für Grundbuchseintragungen oder Grundstückseintragungen jetzt befristet für zwei Jahre herabgesetzt werden; aber wir verstehen nicht, warum das auch bei Luxuswohnungen gelten soll. Wer sich eine Luxuswohnung um 2 Millionen Euro leisten kann, kann sich auch diese Gebühr leisten.
Wir werden daher diesem Antrag nicht zustimmen. Sie bekommen aber von uns eine Chance, denn wir bringen einen Abänderungsantrag ein, der unserem Ansinnen entsprechend die Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro auf zumindest 750 000 Euro senken sollte. Dieser Antrag, den ich zu TOP 4 einbringe, lautet wie folgt:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben zitierte Antrag in der Fassung des Ausschussberichts (2497 d. B.) wird wie folgt geändert:
Das Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:
1. In Z 3 (§ 25a) wird in § 25a Abs. 4 die Wortfolge „2 Millionen Euro" durch die Wortfolge „750.000 Euro“ ersetzt.
*****
Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.40
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim,
Genossinnen und Genossen,
zum Antrag 3948/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz geändert wird
(2497 d.B.) - Top 4
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der oben zitierte Antrag in der Fassung des Ausschussberichts (2497 d. B.) wird wie folgt geändert:
Das Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:
1. In Z 3 (§ 25a) wird in § 25a Abs. 4 die Wortfolge „2 Millionen Euro“ durch die Wortfolge „750.000 Euro“ ersetzt.
Begründung
Zu Z 1
Die „Temporäre Gebührenbefreiung bei dringendem Wohnbedürfnis“ ist so ausgestaltet, dass die Begünstigung bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro gilt, darüber wird die Gebühr vorgeschrieben. Die Grenze von 2 Millionen Euro, ab der keine Gebührenbefreiung mehr besteht, erscheint hingegen zu hoch, und soll auf 750.000 Euro gesenkt werden.
*****
Präsidentin Doris Bures: Dieser Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz. – Bitte.