6068/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.03.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Flugreisen des Staatssekretärs Dr. Brunner - Nachfrage zu 4960/AB
Am 14.01.2021 wurde eine Anfragenserie unter dem Titel „Flugreisen in den Bundesministerien im Jahr 2020“ an sämtliche Ministerien gestellt. Konkret wurde erhoben, wie viele Flüge in den Bundesministerien absolviert wurden und wie hoch die Kosten hierfür waren. Hierfür wurde auch eine schriftliche Anfrage mit der Nummer 4944/J an das Umweltministerium gerichtet, um die Flugreisetätigkeit und deren Kosten konkret zu hinterfragen. In der dazugehörigen schriftlichen Beantwortung 4960/AB fiel vor allem die Reisetätigkeit des Staatssekretärs Dr. Magnus Brunner, LL.M. auf. So flog dieser im Jahr 2020 23 Mal in sein Heimatbundesland nach Vorarlberg und verursachte damit Kosten von rund 8.000 Euro. Dies ist besonders auffallend, da der Beantwortung nach 24 Flugreisen unternommen wurden, wobei 23 Flüge nach Vorarlberg unternommen wurden. Gerade im Hinblick dessen, dass der Staatssekretär aus Vorarlberg kommt und einige der genannten Termine sehr oberflächlich beantwortet wurden, entsteht der Verdacht, dass auf Staatskosten Flüge in die Heimat unternommen wurden. Daher ist eine Nachfrage dahingehend unumgänglich.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Können Sie als zuständige Ministerin ausschließen, dass von Seiten des Staatssekretärs Privatflüge nach Vorarlberg auf Kosten des Staates unternommen wurden?
2. Wenn ja, warum?
3. Wenn ja, inwiefern?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Wenn nein, werden Sie beim Staatssekretär eine Rückerstattung der Kosten einfordern?
6. Wenn ja bei 4., wann?
7. Wenn ja bei 4., in welcher Höhe?
8. Wenn nein, bei 4., warum nicht?
9. Welche konkreten Termine wurden unter dem Zweck „Arbeitsgespräche“, „Termine Landesregierung“, „Diverse Termine“ oder „weitere Termine“ absolviert bzw. welche Landesregierungsmitglieder oder Personen waren an den genannten Zwecken bzw. Terminen beteiligt?
10. Welcher tatsächliche Wert wurde durch die angegebenen Termine generiert bzw. woraus ergibt sich deren Notwendigkeit?
11. Wie lauten die konkreten Gesprächsinhalte bzw. Gesprächsthemen, welche unter dem Zweck „Arbeitsgespräche“, „Termine Landesregierung“, „Diverse Termine“ oder „weitere Termine“ absolviert wurden?
12. Wäre es möglich gewesen die Termine gänzlich oder teilweise digital, zB. via Zoom, durchzuführen?
13. Wenn ja, in welchen Fällen?
14. Wenn nein, warum nicht?
15. In welchen Fällen werden in Ihrem Ressort, trotz der gegenwärtigen Pandemie, Termine jedenfalls persönlich durchgeführt?
16. War das bei den gegenständlichen Terminen der Fall?
17. Welche Fluglinien und welche Buchungsklassen wurden für die genannten Flüge des Staatssekretärs gebucht?
18. Wie hoch ist der CO2-Ausstoß, welcher durch die Absolvierung der Inlandsflüge nach Vorarlberg verursacht wurde?
19. Werden Maßnahmen seitens Ihres Ministeriums getroffen, um den CO2-Ausstoß der Flüge in Ihrem Ministerium zu kompensieren?
20. Wenn ja, wie lauten die konkreten Maßnahmen?
21. Wenn nein, warum nicht?
22. Wurde der Staatssekretär bei diesen Reisen begleitet?
23. Wenn ja, von wem?
24. Wenn ja, von welchen Mitarbeitern des Kabinetts oder sonstig öffentlich-rechtlich Bediensteten?