5248/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.02.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend des Kommunalinvestitionsgesetzes
Bereits im April 2020 wurde seitens der FPÖ ein Entschließungsantrag (95/UEA) betreffend eines Kommunalinvestitions- und Regionalwirtschaftspaketes eingebracht, um Gemeinden in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu unterstützen. Nach monatelangem Zögern der Bundesregierung wurde schließlich das Bundesgesetz, zur Unterstützung von kommunalen Investitionen 2020 (Kommunalinvestitionsgesetz 2020 – KIG 2020) am 18.06.2020 im Nationalrat beschlossen und trat mit 01.07.2020 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden im Sinne der Regionalität zu unterstützen. Dafür wird den Gemeinden vom Bund insgesamt 1 Mrd. Euro an Zweckzuschüssen zur Verfügung gestellt, die sich „auf die einzelnen Gemeinden mit einem Schlüssel, der sich aus der Einwohnerzahl und dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel zusammensetzt“ verteilt.1)
Zum Erhalt der Mittel, müssen die Gemeinden Förderanträge stellen. Diese können von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021 online über die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) eingereicht werden. Die „Investitionsprojekte“, für die die Zweckzuschüsse gewährt werden, sind in § 2 Abs. 2 mit 18 Punkten geregelt.
Die Höhe des Zweckzuschusses beträgt maximal 50 % der Gesamtkosten pro Investitionsprojekt. Dieser Zuschuss ist mit der anteiligen Höhe begrenzt, welche für jede Gemeinde gemäß § 2 Abs. 8 KIG 2020 berechnet wird.
„Die Förderkriterien reichen von der Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Gebäudesanierungen, über die Sanierung von Gemeindestraßen und die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Straßenbeleuchtung bis hin zu Investitionen in die Abfallwirtschaft, das Glasfasernetz und den Öffentlichen Verkehr. Im Vergleich zum KIP 2017 werden auch solche Projekte unterstützt, die nicht im Gemeindeeigentum stehen bzw. von der Gemeinde beherrschte Objektträger sind (z.B. Kirchen, Museen und andere Kultureinrichtungen).“2)
Ziel des Kommunalinvestitionsgesetzes ist es, Investitionen von Gemeinden zu fördern, um dadurch möglichst rasch konjunkturbelebende Effekte in der regionalen Wirtschaft erzielen zu können. Die Gemeinden sind wichtige Investoren und sorgen mit ihren Investitionen nicht nur für den Erhalt von wesentlichen Lebensbereichen, wie Schulen, Kindergärten, etc. sondern tragen auch zur Sicherung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Gerade im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Maßnahmen, benötigen viele Gemeinden schnelle finanzielle Unterstützung. Laut Auskunft des BMF auf unsere Anfrage vom 23.09.2020 (Anfragebeantwortung 3496/AB vom 23.11.2020 zu Anfrage 3471/J) beträgt die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung 23 Tage.
Mit Ende Oktober 2020 waren bereits 3.221 Anträge eingereicht, davon wurden 1.134 Anträge ausbezahlt. Die gestellten Anträge beliefen sich auf eine Summe in Höhe von 337.930.784,24 Euro. Davon wurden aber nur 154.804.881,27 Euro ausbezahlt. Endgültig abgelehnt wurden nach Angaben des BMF im Zeitraum Juli bis Oktober 2020 124 Anträge. Bis Ende November waren insgesamt für 1.899 Anträge Zuschüsse in der Höhe von 207,3 Millionen Euro ausbezahlt.3)
Obwohl seitens der Regierung angekündigt wurde, dass eine Milliarde Euro rasch, unbürokratisch und unkompliziert für Gemeindeprojekte und damit zur Belebung der heimischen Wirtschaft während der Corona-Krise zur Verfügung gestellt werden sollte, waren somit bis Ende Oktober erst rund 15 Prozent des Kommunalinvestitionspakets bei den Gemeinden angekommen und Anträge in gleicher Höhe wurden abgelehnt. Tatsache ist, dass die Gemeinden 2020 mit Einnahmenausfällen von rund 2,5 Milliarden Euro zurechtkommen mussten, was auch bedeutet, dass sie ihren Pflichtaufgaben, wie der Kinderbetreuung, der Schulerhaltung oder auch dem Betrieb von Seniorenheimen kaum noch nachkommen können.
In Zeiten, in denen die Kommunen um jeden Euro kämpfen, versuchen die notwendigste Infrastruktur und die wesentlichen Lebensbereiche in den Gemeinden aufrechtzuerhalten, ist es fraglich, ob es der richtige Weg ist, wenn ihnen mit einem Kriterienkatalog von 18 Punkten vorgeschrieben wird, wozu sie das Geld verwenden dürfen und wozu nicht. Es kann für die Gemeinden mitunter eine große Herausforderung darstellen, innerhalb einer so kurzen Zeit entsprechende Projekte zu entwickeln, die die vorgeschriebenen Auflagen erfüllen, und noch dazu eine Kofinanzierung von 50 Prozent auf die Beine zu stellen. Bis Ende Oktober 2020 wurde immerhin noch nicht einmal von der Hälfte der Gemeinden in Österreich ein Antrag für das Kommunalinvestitionspaket gestellt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE
1. Von wie vielen Gemeinden wurden bisher Anträge gestellt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern)
2. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge von der Einreichung bis zur Genehmigung bzw. Ablehnung?
3. Wie viele Anträge und mit welchem Gesamtvolumen wurden bisher gestellt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern)
4. Wie viele Anträge und mit welchem Gesamtvolumen wurden bisher genehmigt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern)
5. Wie hoch sind die bereits an die Gemeinden ausbezahlten Mittel? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern)
6. Welche Gemeinden haben aus den Mitteln des KIG 2020 bislang den maximale möglichen Zweckzuschuss erhalten?
7. Wurden bisher Anträge von Gemeinden abgelehnt?
a. Wenn ja, wie viele, mit welchem Gesamtvolumen und aus welchem Grund? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern)
8. Wie viele Anträge und mit welchem Gesamtvolumen wurden bisher gestellt, aufgelistet nach den unter § 2 Abs. 2 genannten Bereichen von 1 bis 18 und differenziert nach Bundesländern?
9. Wie viele Anträge und mit welchem Gesamtvolumen wurden bisher genehmigt, aufgelistet nach den unter § 2 Abs. 2 genannten Bereichen von 1 bis 18 und differenziert nach Bundesländern?
10. Wie viele Anträge und mit welchem Gesamtvolumen wurden beim Erstantrag abgelehnt, aufgelistet nach den unter § 2 Abs. 2 genannten Bereichen von 1 bis 18 und differenziert nach Bundesländern?
11. Wie viele Anträge und mit welchem Gesamtvolumen wurden nach mehrmaliger Antragstellung wiederholt abgelehnt, aufgelistet nach den unter § 2 Abs. 2 genannten Bereichen von 1 bis 18 und differenziert nach Bundesländern?
12. Wird die Umsetzung der Projekte und Investition der zur Verfügung gestellten Mittel nach Genehmigung des Antrages überprüft?
a. Wenn ja, durch wen, wie oft und wie lange?
b. Wenn nein, warum nicht?
13. Wie viele der ausbezahlten Mittel wurden bereits durch die Gemeinden investiert? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Auflistung nach Bundesländern)
14. Was passiert mit Mitteln, die von den Gemeinden nicht abgerufen werden?
15. Wann gilt eine Gemeinde als strukturschwach?
16. Welche Gemeinden gelten derzeit als strukturschwache Gemeinde?
17. Welche Gemeinden wurden in den letzten 12 Monaten neu als strukturschwache Gemeinde eingestuft?
18. Welche Gemeinden wurden in den letzten 12 Monaten aus der Liste der strukturschwachen Gemeinden gestrichen?
19. Werden die Daten zum Kommunalinvestitionspaket (Anträge, Genehmigungen, Ablehnungen, ausbezahlte Summen, etc.) veröffentlicht?
a. Wenn ja, welche Daten, wo, wie und wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
20. Werden die Bundesländer über den aktuellen Stand der Auszahlungen an die Gemeinden informiert?
a. Wenn ja, wer wird informiert und in welcher Form?
b. Wenn nein, warum nicht?