19411/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.09.2024
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Lage im AHZ Vordernberg bis August 2024

 

 

In der Vergangenheit stand das AHZ Vordernberg immer wieder in der Kritik der Unwirtschaftlichkeit. „Der Rechnungshof übt heftige Kritik am Betrieb des Anhaltezentrums Vordernberg und stellt dessen Sinnhaftigkeit infrage. Das 2014 eröffnete Schubhaftzentrum in der Obersteiermark arbeite unwirtschaftlich, verursache viel zu hohe Kosten und sei völlig unterbelegt, kritisieren die Rechnungshofprüfer in einem Bericht das zuständige Innenministerium“, war beispielsweise im Dezember 2016 in „Die Presse“ zu lesen.[1]

 

Kurz darauf schrieb die „Kronen Zeitung“ im Jänner 2017: „Schubhaftzentrum Vordernberg plötzlich voll“ Inhaltlich attestierte die „Kronen Zeitung“, dass die Kritik des Rechnungshofes gewirkt hätte.[2]

 

Wie aus der 5043/AB vom 19.3.2021 zu 5097/J (XXVII. GP) hervorgeht, waren im Jahr 2020 deutlich weniger Personen im AHZ Vordernberg untergebracht als in den Jahren zuvor. Während 2018 insgesamt 1.880 und im Jahr 2019 demnach 1.861 ausschließlich männliche Personen über 18 Jahren untergebracht wurden, waren es im Jahr 2020 nur 1.240.

 

Im Jahr 2022 bis einschließlich August waren es laut Anfragebeantwortung 12095/AB vom 21.11.2022 zu 12305/J (XXVII. GP) mit 932 Insassen noch weniger. Damit lag die Auslastungsquote im Jahresdurchschnitt bei gerade mal 46,6 Prozent, während sich die Gesamtkosten auf über neun Millionen Euro beliefen.

 

In jüngster Vergangenheit sorgte das AHZ Vordernberg immer wieder für mediales Aufsehen. So sind Anfang August 2024 vier Insassen aus dem Anhaltezentrum entflohen. Drei davon konnten kurz darauf von der Polizei wieder aufgegriffen werden, ein 22-jähriger Pakistani ist nach wie vor flüchtig. In der Nacht auf 23. August 2024 kam es zu einem neuerlichen Ausbruch eines Schubhäftlings. So gelang es einem 32-jährigen Libyer Mitten in der Nacht nackt aus dem Anhaltezentrum zu fliehen. Trotz sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen befindet sich der Mann sich nach wie vor auf der Flucht.[3]

 

Mit der vorliegenden Anfrage soll die aktuelle Lage im AHZ Vordernberg hinterfragt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Insassen waren jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bis einschließlich August insgesamt im AHZ Vordernberg untergebracht?

2.    Wie gliedern sich diese Personen nach Geschlechtern auf?

3.    Wie stellt sich die Altersstruktur der jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bis einschließlich August untergebrachten Personen dar?

4.    Wie gliedern sich die jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bis einschließlich August untergebrachten Personen nach Nationalitäten auf?

5.    Wie lange war die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bis einschließlich August untergebrachten Personen?

6.    Wie viele Personen wurden im jeweils in den Jahren 2022 und 2023 sowie im Laufe des Jahres 2024 bis einschließlich August – gegliedert nach Monaten – zur unmittelbaren Vorbereitung der Außerlandesbringung in andere Polizeianhaltezentren überstellt?

7.    Wie viele Personen wurden jeweils in den Jahren 2022 und 2023 sowie im Laufe des Jahres 2024 bis einschließlich August – gegliedert nach Monaten – entlassen?

8.    Wie gliedern sich diese Entlassungen nach Entlassungsgründen auf?

 

9.    In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bis einschließlich August Personen wegen Haftunfähigkeit wieder entlassen?

10. Wer – gegliedert nach konkreter Krankenhausabteilung, niedergelassenen Ärzten oder sonstigen Einrichtungen – hat diese Haftunfähigkeiten jeweils festgestellt?

11. Wurde diesen Feststellungen jeweils sofort Folge geleistet?

12. In wie vielen Fällen wurden Gegengutachten zur festgestellten Haftunfähigkeit eingeholt?

13. Wurden Schubhäftlinge direkt von der Untersuchung, wo die Haftunfähigkeit festgestellt wurde, auf freien Fuß gesetzt und sich selbst überlassen?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, in welche Betreuungseinrichtungen bzw. Unterkünfte wurden die Entlassenen jeweils überstellt?

14. In welchen Intervallen wurde der Grund für die Haftunfähigkeit jeweils wieder überprüft?

15. Wie viele dieser Personen wurden nach Wegfall des Haftunfähigkeitsgrundes wieder in Schubhaft genommen?

16. Wie viele der haftunfähig Entlassenen wurden in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht?

17. Wie viele der haftunfähig Entlassenen wurden in die Grundversorgung der Bundesländer – gegliedert nach Bundesland – übergeben?

18. Wie viele der als haftunfähig Entlassenen kehrten letztlich nicht mehr in die Schubhaft zurück, etwa, weil sie nach der Entlassung direkt untertauchten?

 

19. Im Jahr 2021 wurden laut Anfragebeantwortung 9443/AB vom 01.04.2022 zu 9650/J (XXVII.) insgesamt 58 Fremde wegen sonstigen Entlassungsgründen entlassen. Was sind sogenannte sonstige Entlassungsgründe?

20. In welchen Betreuungseinrichtungen bzw. Unterkünften wurden die mit sonstigen Entlassungsgründen entlassenen Schubhäftlinge untergebracht?

21. In welchen Betreuungseinrichtungen bzw. Unterkünften wurden die mit sonstigen Entlassungsgründen entlassenen Schubhäftlinge jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bis einschließlich August untergebracht?

22. Wie war die prozentuale Auslastungsquote im Jahresdurchschnitt jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bis einschließlich August?

23. Wie stellt sich die durchschnittliche Auslastungsquote jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bis einschließlich August je Kalendermonat in Prozenten dar?

24. Wie hoch waren jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bis einschließlich August die Gesamtkosten des AHZ Vordernberg?

25. Wie gliederten sich die Gesamtkosten jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bis einschließlich August jeweils auf Mietkosten, Betriebskosten, Personalkosten, Kosten für medizinische Betreuung/Untersuchungen, Übersetzungs-/Dolmetschkosten, Kosten für Personentransporte, Medikamentenkosten, Instandhaltungskosten sowie Kosten für Sachverständige und ggf. sonstige Kosten auf?

26. Welche Leistungen sind ggf. durch sonstige Kosten noch abgebildet?

27. Wie viele Vollbeschäftigungsäquivalente waren jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bis einschließlich August im AHZ Vordernberg im Einsatz?

28. Wie viel Personal der Sicherheitsfirma war für die Betreuung der Insassen jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024bis einschließlich August beschäftigt?

29. Wie viel zusätzliches Personal war jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bis einschließlich August im AHZ Vordernberg beschäftigt bzw. für welche Leistungen und Tätigkeiten?

30. Gab es Beamte, Mitarbeiter der Sicherheitsfirma oder sonstiges Personal die in Ausübung ihrer Tätigkeit im AHZ Vordernberg angegriffen oder verletzt wurden?

a.    Wenn ja, wie viele Personen wurden jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bis einschließlich August angegriffen oder verletzt?

31.  Wie oft kam es – gegliedert nach Delikten, Verwaltungsübertretung bzw. Straftatbestände – jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bis einschließlich August zu Anzeigen im AHZ Vordernberg?

 

32. Wie viele erfolgte oder versuchte Ausbrüche von Insassen des AHZ Vordernberg gab es jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bis einschließlich August?

33. Welche Nationalitäten hatten die jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 ausgebrochenen Personen des AHZ Vordernberg?

34. Wie viele Personen konnten nach deren Ausbruch jeweils in den Jahren 2022, 2023 und 2024 nicht mehr ausfindig gemacht werden?

35. Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ministeriums gesetzt, um derartige Fluchtversuche zu unterbinden?



[1] https://www.diepresse.com/5133938/rechnungshof-schubhaftzentrum-vordernberg-viel-zu-teuer

[2] https://www.krone.at/547832

[3] https://www.krone.at/3501978