Eingelangt am 19.01.2024
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie
Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin
für Justiz
betreffend Desaster Signa:
Ermittlungsverfahren zum Verdacht der Insolvenzverschleppung,
Gläubigerbeeinträchtigung und anderer Straftaten
Im Rahmen der Insolvenzverfahren
der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development stellt sich die immer
drängendere Frage, wer für den entstandenen Schaden inwiefern zur
Rechenschaft gezogen werden muss. Es wurde hier nämlich über viele
Jahre zu Vermeidung von Transparenz ein Konstrukt geschaffen, mit dem die
bestehende Gesetzeslage umgangen wurde. So stellte bereits die
Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker in ihrer Befragung im
ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschusses am 24. November 2022 klar:
"Manche gesetzlichen Regelungen müssten im Hinblick auf mehr Transparenz
noch umgesetzt werden, manche müssten nur strikt eingehalten werden".1
Deutlich wird daher rund um das Imperium von Rene Benko auf den ersten
Blick eines: Es wäre vieles nicht passiert, wenn die Gesetze eingehalten
worden wären- d.h. z.B. Wirtschaftsprüfer:innen ihrer gesetzlich
bestehenden Verantwortung nachgekommen wären. Insbesondere allen redlichen
Unternehmer:innen in unserem Land, die sich an die Gesetze halten, ist es der
Rechtsstaat schuldig, dort wo bedauerlicherweise unsere Gesetze für jemanden
nicht zu gelten schienen, für Konsequenzen zu sorgen, wie sie das
Strafgesetzbuch vorsieht.
Zu der Causa Signa per se: Den
Geschäftsführer trifft mit Eintritt der materiellen Insolvenz ein
Zahlungsverbot, nachdem die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft
eingetreten ist. § 25 (3) Z2 GmbHG normiert, dass der
Geschäftsführer zum Ersatz des Schadens verpflichtet sind, wenn nach
dem Zeitpunkt, in welchem sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
einleiten hätten müssen, weiter Zahlungen durch die Gesellschaft
geleistet wurden.
Auch gegenüber den
Gläubigern kann eine Haftung des Geschäftsführers
einschlägig sein. Nach der hM wird § 69 (2) IO iVm § 1311 ABGB
als Schutzgesetz zugunsten der Gläubiger des Insolvenzschuldners
ausgelegt, was bei fahrlässiger Verletzung der Insolvenzantragspflicht zu
einer Haftung des Geschäftsführers gegenüber den Gläubigern
der Gesellschaft führt. In ständiger Rechtsprechung des OGH wird
daher die deliktische Haftung des Geschäftsführers gegenüber den
geschädigten Gläubigern bejaht - vor allem dann, wenn der
Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht schuldhaft verletzt.
Selbst wenn Rene Benko innerhalb
der SIGNA Holding bereits 2013 als Geschäftsführer
zurückgetreten ist, jahrelang "bloß" Vorsitzender des
SIGNA Beirates war bzw. innerhalb der SIGNA Development einen Beratervertrag
hinsichtlich der Beratung in strategischen Fragen der Gesellschaft
abgeschlossen hatte, kommt für ihn eine Geschäftsführerhaftung
trotzdem in Frage. Der OGH judiziert in ständiger Rechtsprechung, dass der
faktische Geschäftsführer - eine Person, die, ohne wirksam formell
zum Geschäftsführer bestellt worden zu sein, das Unternehmen leitet
oder zumindest maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung
nimmt - auf den formellen Geschäftsführer aktiv einzuwirken hat,
damit dieser seiner Pflicht nach § 69 (2) iVm. (3) IO nachkommt. Im Falle
der Konkursverschleppungshaftung ist der OGH der Ansicht, dass es sich um
jemanden handeln muss, der dauerhaft und ausgeprägt den Platz eines zum
Insolvenzantrag legitimierten Organs einnimmt.
Benko selbst meinte in seiner
Befragung im Rahmen des Ibiza-Untersuchungsausschusses am 21. Oktober 2020,
dass er "nicht mehr in das Tagesgeschäft involviert" sei und
sich "vielmehr mit Fragen der Strategie und der Weiterentwicklung"
beschäftige.2 Angesichts der Machtposition, die Benko innerhalb
der SIGNA Holding hatte, ist dies jedoch anzuzweifeln.
Zu den nun vorzunehmenden
Ermittlungen hinsichtlich Unterlassens gesetzlicher Verpflichtungen etc.:
Wichtig ist nun, dies in effizienten Verfahren zu klären. Solche brauchen
dafür die entsprechenden Ressourcen. Denn für das Durchsetzen unseres
Rechtsstaates sind gerade bei Verfahren zu "großen Fischen"
solche vonnöten- der Faktor Zeit ist relevant.
Bzgl. der Vergangenheit ist es
fraglich, inwiefern nach bisherigen Anzeigen und Prüfungen von Bestehen
eines Anfangsverdachts bzw. geplanter Anklage ohne politischen Einfluss
Verfahren beendet wurden. Bereits 2019 sorgte die Causa rund um das Chalet N in
Lech am Arlberg für Aufsehen. Der Fall blieb wegen Unterlassen der
Veröffentlichung der Einstellungsbegründung für Sorgen, weswegen
wir dazu Anfragen stellten. Die
Einstellungsbegründung wurde später öffentlich und 2019 wurde
bekannt, dass die geplante Anklage, in welcher auch Benko als Beschuldigter
geführt werden sollte, per Weisung der OStA Wien abgedreht wurde.3 Es
besteht die Sorge, dass noch weitere Verfahren eingestellt wurden - und dies
wegen Unterlassen der Veröffentlichung der Begründung gesetzwidrig
unbekannt blieb. Auch dies will diese Anfrage ändern.
1.
Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über
die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Margit Kraker (701/KOMM)
| Parlament Österreich
2.
Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über
die öffentliche Befragung der Auskunftsperson René Benko (111/KOMM)
| Parlament Österreich
3.
DOSSIER · Seltsame Einstellung
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher folgende
Anfrage:
- Wie viele Sachverhaltsdarstellungen,
die die Mitglieder der SIGNA Unternehmensgruppe oder Rene Benko betreffen,
wurden seit 2014 wann eingebracht?
- Wie viele Sachverhaltsdarstellungen
bzw. Informationen zu Mitgliedern der SIGNA Unternehmensgruppe oder Rene
Benko, wurden jeweils wann bei welcher Stelle in der Justiz vonseiten
- Insolvenzrichter:innen
- Masseverwalter:innen
- Gläubigern
- sonstigen Personen eingebracht?
- In wie vielen der
Sachverhaltsdarstellungen wurde ein Anfangsverdacht gem. § 35c StAG
geprüft?
- In wie vielen der Fälle wurde
aufgrund der Sachverhaltsdarstellung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
- Zu dem Verdacht der Begehung welches
Straftatbestandes wurden die Sachverhaltsdarstellungen jeweils
eingebracht? Soweit nicht anonym, zu welchem Delikt jeweils von welchem
Masseverwalter, Insolvenzrichter:in?
- Betrug gem. § 146 StGB
- Untreue gem. § 153 StGB
- betrügerische Krida gem. §
156 StGB
- Schädigung fremder
Gläubiger gem. § 157 StGB
- Begünstigung eines
Gläubigers gem. § 158 StGB
- grob fahrlässigen
Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 StGB
- Bestechung gem. § 307 StGB
- Bestechlichkeit gem. § 304 StGB
- Vorteilsannahme gem. § 305 StGB
- Vorteilsannahme zur Beeinflussung
gem. § 306 StGB
- Vorteilszuwendung gem. § 307a
StGB
- Vorteilszuwendung zur Beeinflussung
gem. § 307b StGB
- verbotene Intervention gem. §
308 StGB
- zu welcher sonstigen
Bestimmung?
- Wegen des Verdachts der Begehung
welcher Delikte wurden in der Folge wann bei welcher Staatsanwaltschaft
vorangehende Nachforschungen iSd. § 91 (2) letzter Satz StPO
durchgeführt?
- In wie vielen davon gab es in der
Folge eine Weisung, von der Erhebung einer Anfangsverdachtsprüfung
abzusehen?
i. Von wem wann an wen erfolgte diese Weisung?
- In wie vielen davon kam es de facto
wann zu einem Absehen von einer Anfangsverdachtsprüfung?
- In wie vielen der verbleibenden
Fälle wurde ein Anfangsverdacht geprüft?
- In wie vielen davon gab es in der
Folge eine Weisung, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahren nach
§ 35c StAG abzusehen?
i. Von wem wann an wen erfolgte diese Weisung?
- In wie vielen davon kam es de facto
wann zu einem Absehen von einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens?
- In wie vielen der verbleibenden
Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
- In wie vielen davon gab es in der
Folge eine Weisung, die Ermittlungen einzustellen?
i. Von wem wann an wen erfolgte diese Weisung?
- In wie vielen davon kam es wann de
facto zu einem Einstellen der Ermittlungen?
- In wie vielen der verbleibenden
Fälle kam es wann zu Ermittlungsschritten?
- Inwiefern? Bitte um Chronologie der
Einvernahmen etc.
- Wurde je Rene Benko
einvernommen?
i. Wenn ja, zu welcher Verdachtslage durch wen wann?
- Wurde je ein
Aufsichtsratsvorsitzender der SIGNA Holding, SIGNA Prime oder SIGNA
Development einvernommen?
i. Wenn ja, wer?
ii. Wenn ja, zu welcher Verdachtslage durch wen wann?
- Wurde je ein Vorstandsmitglied der
SIGNA Holding, SIGNA Prime oder SIGNA Development einvernommen?
i. Wenn ja, wer?
ii. Wenn ja, zu welcher Verdachtslage durch wen wann?
- Wurde je ein:e
Geschäftsführer:in der SIGNA Holding, SIGNA Prime oder SIGNA
Development einvernommen?
i. Wenn ja, wer?
ii. Wenn ja, zu welcher Verdachtslage durch wen wann?
- In wie vielen Fällen wurde Rene
Benko als Beschuldigter geführt?
- Zu welcher Verdachtslage wann
jeweils?
- In wie vielen Fällen erstellte
welche StA wann einen Vorhabensbericht zugunsten einer Anklageerhebung?
- In wie vielen Fällen davon kam es
zu einer Weisung, davon abzusehen?
i. Von wem wann an wen erfolgte diese Weisung?
- In wie vielen davon kam es wann de
facto zu einem Absehen von der Anklageerhebung und daher Einstellung des
Verfahrens?
- In wie vielen Fällen kam es wann
zur Einstellung nach § 190 StPO?
- In wie vielen davon gab es auch eine
Weisung, die Ermittlungen einzustellen?
- Von wem wann an wen erfolgte diese
Weisung?
- In wie vielen Fällen kam es zu
einer Anklage nach §§ 210ff StPO?
- Nach der Beantwortung einer
NEOS-Anfrage 1343/AB spielt bei der Beurteilung der Voraussetzungen des
§ 35a StAG und somit für die Veröffentlichung einer
Einstellungsbegründung die Intensität der
Medienberichterstattung eine "gewichtige Rolle". Im Fall Rene
Benko sind alle Verfahren als clamoros einzustufen. Wurden alle
Einstellungsbegründungen zu Verfahren zu Benko oder Signa
veröffentlicht?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, in welchen Fällen
wurde wann warum veröffentlicht?
- Gab es in anderen Fällen, die
Rene Benko oder Mitglieder der SIGNA Unternehmensgruppe betreffen,
Weisungen iSd § 29 StAG?
- Wenn ja, welche und mit welchem
Inhalt?
i. Wer erteilte diese Weisungen wann an wen?
- Hat die WKStA ausreichende Ressourcen,
um die Verfahren innerhalb des SIGNA Insolvenzkomplexes abhandeln zu
können?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, was wird dagegen inwiefern
wann getan?
- Wenn nein, welche Expertise wurde
durch die Erhöhung welcher Ressourcen wann gestärkt?
i. Wenn ja, seit wann wie viele?
- Gibt es eine TaskForce bzw. ein Team
für die Verfahren rund um die Insolvenzen der SIGNA, um
bestmöglich effizient vorzugehen?
- Wenn ja, seit wann inwiefern wo?
- Wenn ja, aus wie vielen
Staatsanwält:innen besteht dieses Team?
- Wenn ja, sind diesem Team auch
Wirtschafts-/ Insolvenzexpert:innen beigezogen?
i. Wenn ja, seit wann wie viele?
- Wie viele Anträge auf
Akteneinsicht gab es seit der Insolvenzeröffnung der SIGNA Holding
iZm. diesem Verfahren?
- Wie vielen davon wurde wann
Akteneinsicht gewährt?
- Wie vielen davon wurde wann mit
welcher Begründung die Akteneinsicht verwehrt?
- Wie viele Anträge auf
Akteneinsicht gab es seit der Insolvenzeröffnung der SIGNA Prime iZm.
diesem Verfahren?
- Wie vielen davon wurde wann
Akteneinsicht gewährt?
- Wie vielen davon wurde wann mit
welcher Begründung die Akteneinsicht verwehrt?
- Wie viele Anträge auf Akteneinsicht
gab es seit der Insolvenzeröffnung der SIGNA Development iZm. diesem
Verfahren?
- Wie vielen davon wurde wann
Akteneinsicht gewährt?
- Wie vielen davon wurde wann mit
welcher Begründung die Akteneinsicht verwehrt?
- Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren
der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts der Begehung von Insolvenzverschleppung iSd. § 69
(2) IO iVm. § 1311 ABGB anhängig?
- Wie viele Personen werden iZm. dieses
Tatbestandes derzeit als Beschuldigte geführt?
- Welche konkreten
Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen
gesetzt?
- Wie viele Personen wurden wann als
Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen?
- Wie ist der aktuelle Stand des
Verfahrens?
- Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft
vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu
erheben?
i. Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts der Begehung von Betrug nach § 146 StGB
anhängig?
- Wie viele Personen werden iZm diesem
Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt?
- Welche konkreten
Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen gesetzt?
- Wie viele Personen wurden wann als
Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen?
- Wie ist der aktuelle Stand des
Verfahrens?
- Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft
vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu
erheben?
i. Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Untreue nach
§ 153 StGB anhängig?
- Wie viele Personen werden iZm diesem
Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt?
- Welche konkreten
Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen
gesetzt?
- Wie viele Personen wurden wann als
Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen?
- Wie ist der aktuelle Stand des
Verfahrens?
- Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft
vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu
erheben?
i. Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von
betrügerischer Krida nach § 156 StGB anhängig?
- Wie viele Personen werden iZm diesem
Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt?
- Welche konkreten
Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen
gesetzt?
- Wie viele Personen wurden wann als
Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen?
- Wie ist der aktuelle Stand des
Verfahrens?
- Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft
vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu
erheben?
i. Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Schädigung
fremder Gläubiger nach § 157 StGB anhängig?
- Wie viele Personen werden iZm diesem
Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt?
- Welche konkreten
Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen
gesetzt?
- Wie viele Personen wurden wann als
Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen?
- Wie ist der aktuelle Stand des
Verfahrens?
- Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft
vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu
erheben?
i. Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von
Begünstigung eines Gläubigers nach § 158 StGB
anhängig?
- Wie viele Personen werden iZm diesem
Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt?
- Welche konkreten
Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen
gesetzt?
- Wie viele Personen wurden wann als
Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen?
- Wie ist der aktuelle Stand des
Verfahrens?
- Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft
vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu
erheben?
i. Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von grob
fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach
§ 159 StGB anhängig?
- Gegen wie viele Personen wird iZm
diesem Tatbestand aktuell ermittelt?
- Welche konkreten
Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt gesetzt?
- Wie viele Personen wurden wann als
Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen?
- Wie ist der aktuelle Stand des
Verfahrens?
- Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft
vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu
erheben?
i. Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechung nach § 307
StGB anhängig?
- Wie viele Personen werden iZm diesem
Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt?
- Welche konkreten
Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen
gesetzt?
- Wie viele Personen wurden wann als
Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen?
- Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?
- Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft
vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu
erheben?
i. Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit nach §
304 StGB anhängig?
- Wie viele Personen werden iZm diesem
Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt?
- Welche konkreten
Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen
gesetzt?
- Wie viele Personen wurden wann als
Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen?
- Wie ist der aktuelle Stand des
Verfahrens?
- Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft
vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu erheben?
i. Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsannahme nach §
305 StGB anhängig?
- Wie viele Personen werden iZm diesem
Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt?
- Welche konkreten
Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen
gesetzt?
- Wie viele Personen wurden wann als
Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen?
- Wie ist der aktuelle Stand des
Verfahrens?
- Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft
vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu
erheben?
i. Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsannahme zur
Beeinflussung nach § 306 StGB anhängig?
- Wie viele Personen werden iZm diesem
Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt?
- Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen
wurden bis jetzt wann durch welche Stellen gesetzt?
- Wie viele Personen wurden wann als
Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen?
- Wie ist der aktuelle Stand des
Verfahrens?
- Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft
vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu
erheben?
i. Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilszuwendung nach §
307a StGB anhängig?
- Wie viele Personen werden iZm diesem
Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt?
- Welche konkreten
Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen
gesetzt?
- Wie viele Personen wurden wann als
Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen?
- Wie ist der aktuelle Stand des
Verfahrens?
- Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft
vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu
erheben?
i. Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilszuwendung zur
Beeinflussung nach § 307b StGB anhängig?
- Wie viele Personen werden iZm diesem
Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt?
- Welche konkreten
Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen
gesetzt?
- Wie viele Personen wurden wann als
Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen?
- Wie ist der aktuelle Stand des
Verfahrens?
- Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft
vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu
erheben?
i. Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der verbotenen Intervention nach
§ 308 StGB anhängig?
- Wie viele Personen werden iZm diesem
Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt?
- Welche konkreten
Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen
gesetzt?
- Wie viele Personen wurden wann als
Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen?
- Wie ist der aktuelle Stand des
Verfahrens?
- Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft
vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu
erheben?
i. Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development
Verfahren/ Ermittlungen infolge einer Selbstanzeige anhängig?
- Wenn ja, wegen welchem Delikt/
welchen Delikten?
- Sind im Zusammenhang mit
Rechtsstreitigkeiten, die die Masse der Insolvenzen iZm. den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development,
die gem. § 81a (2) IO zum Aufgabenbereich des/der Masseverwalter:in
gehören, Verfahren anhängig?
- Wenn ja, wegen welchen Delikten/
Ansprüchen gegen wen seit wann?
- Wenn ja, iZm welcher Insolvenz?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development
Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaften wegen der Haftung des Abschlussprüfers
nach § 275 UGB anhängig?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development
Rechtsstreitigkeiten von Gläubigern wegen der Haftung des
Abschlussprüfers nach § 275 UGB anhängig?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development
Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaften wegen der Haftung der
Aufsichtsratsmitglieder nach § 99 iVm. § 84 (2) AktG
anhängig?
- Soweit nicht anonym, gegen welche
Aufsichtsratsmitglieder welcher Gesellschaft?
- Sind im Zusammenhang mit den
Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development
Rechtsstreitigkeiten von Gläubigern wegen der Mitwirkung bei der
Insolvenzverschleppung iZm der fehlenden Insolvenzantragstellung nach
§ 69 IO anhängig?
- Soweit nicht anonym, gegen welche
Aufsichtsratsmitglieder welcher Gesellschaft?