17502/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.01.2024
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Desaster Signa: Ermittlungsverfahren zum Verdacht der Insolvenzverschleppung, Gläubigerbeeinträchtigung und anderer Straftaten

 

Im Rahmen der Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development stellt sich die immer drängendere Frage, wer für den entstandenen Schaden inwiefern zur Rechenschaft gezogen werden muss. Es wurde hier nämlich über viele Jahre zu Vermeidung von Transparenz ein Konstrukt geschaffen, mit dem die bestehende Gesetzeslage umgangen wurde. So stellte bereits die Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker in ihrer Befragung im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschusses am 24. November 2022 klar: "Manche gesetzlichen Regelungen müssten im Hinblick auf mehr Transparenz noch umgesetzt werden, manche müssten nur strikt eingehalten werden".1 Deutlich wird daher rund um das Imperium von Rene Benko auf den ersten Blick eines: Es wäre vieles nicht passiert, wenn die Gesetze eingehalten worden wären- d.h. z.B. Wirtschaftsprüfer:innen ihrer gesetzlich bestehenden Verantwortung nachgekommen wären. Insbesondere allen redlichen Unternehmer:innen in unserem Land, die sich an die Gesetze halten, ist es der Rechtsstaat schuldig, dort wo bedauerlicherweise unsere Gesetze für jemanden nicht zu gelten schienen, für Konsequenzen zu sorgen, wie sie das Strafgesetzbuch vorsieht. 

Zu der Causa Signa per se: Den Geschäftsführer trifft mit Eintritt der materiellen Insolvenz ein Zahlungsverbot, nachdem die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft eingetreten ist. § 25 (3) Z2 GmbHG normiert, dass der Geschäftsführer zum Ersatz des Schadens verpflichtet sind, wenn nach dem Zeitpunkt, in welchem sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einleiten hätten müssen, weiter Zahlungen durch die Gesellschaft geleistet wurden.

Auch gegenüber den Gläubigern kann eine Haftung des Geschäftsführers einschlägig sein. Nach der hM wird § 69 (2) IO iVm § 1311 ABGB als Schutzgesetz zugunsten der Gläubiger des Insolvenzschuldners ausgelegt, was bei fahrlässiger Verletzung der Insolvenzantragspflicht zu einer Haftung des Geschäftsführers gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft führt. In ständiger Rechtsprechung des OGH wird daher die deliktische Haftung des Geschäftsführers gegenüber den geschädigten Gläubigern bejaht - vor allem dann, wenn der Geschäftsführer die Insolvenzantragspflicht schuldhaft verletzt.

Selbst wenn Rene Benko innerhalb der SIGNA Holding bereits 2013 als Geschäftsführer zurückgetreten ist, jahrelang "bloß" Vorsitzender des SIGNA Beirates war bzw. innerhalb der SIGNA Development einen Beratervertrag hinsichtlich der Beratung in strategischen Fragen der Gesellschaft abgeschlossen hatte, kommt für ihn eine Geschäftsführerhaftung trotzdem in Frage. Der OGH judiziert in ständiger Rechtsprechung, dass der faktische Geschäftsführer - eine Person, die, ohne wirksam formell zum Geschäftsführer bestellt worden zu sein, das Unternehmen leitet oder zumindest maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung nimmt - auf den formellen Geschäftsführer aktiv einzuwirken hat, damit dieser seiner Pflicht nach § 69 (2) iVm. (3) IO nachkommt. Im Falle der Konkursverschleppungshaftung ist der OGH der Ansicht, dass es sich um jemanden handeln muss, der dauerhaft und ausgeprägt den Platz eines zum Insolvenzantrag legitimierten Organs einnimmt. 

Benko selbst meinte in seiner Befragung im Rahmen des Ibiza-Untersuchungsausschusses am 21. Oktober 2020, dass er "nicht mehr in das Tagesgeschäft involviert" sei und sich "vielmehr mit Fragen der Strategie und der Weiterentwicklung" beschäftige.2 Angesichts der Machtposition, die Benko innerhalb der SIGNA Holding hatte, ist dies jedoch anzuzweifeln. 

Zu den nun vorzunehmenden Ermittlungen hinsichtlich Unterlassens gesetzlicher Verpflichtungen etc.: Wichtig ist nun, dies in effizienten Verfahren zu klären. Solche brauchen dafür die entsprechenden Ressourcen. Denn für das Durchsetzen unseres Rechtsstaates sind gerade bei Verfahren zu "großen Fischen" solche vonnöten- der Faktor Zeit ist relevant. 

Bzgl. der Vergangenheit ist es fraglich, inwiefern nach bisherigen Anzeigen und Prüfungen von Bestehen eines Anfangsverdachts bzw. geplanter Anklage ohne politischen Einfluss Verfahren beendet wurden. Bereits 2019 sorgte die Causa rund um das Chalet N in Lech am Arlberg für Aufsehen. Der Fall blieb wegen Unterlassen der Veröffentlichung der Einstellungsbegründung für Sorgen, weswegen wir dazu Anfragen stellten. Die Einstellungsbegründung wurde später öffentlich und 2019 wurde bekannt, dass die geplante Anklage, in welcher auch Benko als Beschuldigter geführt werden sollte, per Weisung der OStA Wien abgedreht wurde.3 Es besteht die Sorge, dass noch weitere Verfahren eingestellt wurden - und dies wegen Unterlassen der Veröffentlichung der Begründung gesetzwidrig unbekannt blieb. Auch dies will diese Anfrage ändern. 

1.    Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Dr. Margit Kraker (701/KOMM) | Parlament Österreich

2.    Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson René Benko (111/KOMM) | Parlament Österreich

3.    DOSSIER · Seltsame Einstellung

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Sachverhaltsdarstellungen, die die Mitglieder der SIGNA Unternehmensgruppe oder Rene Benko betreffen, wurden seit 2014 wann eingebracht?
  2. Wie viele Sachverhaltsdarstellungen bzw. Informationen zu Mitgliedern der SIGNA Unternehmensgruppe oder Rene Benko, wurden jeweils wann bei welcher Stelle in der Justiz vonseiten
    1. Insolvenzrichter:innen
    2. Masseverwalter:innen
    3. Gläubigern
    4. sonstigen Personen eingebracht? 
  1. In wie vielen der Sachverhaltsdarstellungen wurde ein Anfangsverdacht gem. § 35c StAG geprüft? 
  2. In wie vielen der Fälle wurde aufgrund der Sachverhaltsdarstellung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? 
  3. Zu dem Verdacht der Begehung welches Straftatbestandes wurden die Sachverhaltsdarstellungen jeweils eingebracht? Soweit nicht anonym, zu welchem Delikt jeweils von welchem Masseverwalter, Insolvenzrichter:in? 
    1. Betrug gem. § 146 StGB 
    2. Untreue gem. § 153 StGB 
    3. betrügerische Krida gem. § 156 StGB 
    4. Schädigung fremder Gläubiger gem. § 157 StGB
    5. Begünstigung eines Gläubigers gem. § 158 StGB
    6. grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 StGB
    7. Bestechung gem. § 307 StGB
    8. Bestechlichkeit gem. § 304 StGB
    9. Vorteilsannahme gem. § 305 StGB
    10. Vorteilsannahme zur Beeinflussung gem. § 306 StGB
    11. Vorteilszuwendung gem. § 307a StGB
    12. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung gem. § 307b StGB
    13. verbotene Intervention gem. § 308 StGB 
    14. zu welcher sonstigen Bestimmung? 
  1. Wegen des Verdachts der Begehung welcher Delikte wurden in der Folge wann bei welcher Staatsanwaltschaft vorangehende Nachforschungen iSd. § 91 (2) letzter Satz StPO durchgeführt?
    1. In wie vielen davon gab es in der Folge eine Weisung, von der Erhebung einer Anfangsverdachtsprüfung abzusehen? 

                                          i.    Von wem wann an wen erfolgte diese Weisung? 

    1. In wie vielen davon kam es de facto wann zu einem Absehen von einer Anfangsverdachtsprüfung?
  1. In wie vielen der verbleibenden Fälle wurde ein Anfangsverdacht geprüft?
    1. In wie vielen davon gab es in der Folge eine Weisung, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahren nach § 35c StAG abzusehen? 

                                          i.    Von wem wann an wen erfolgte diese Weisung? 

    1. In wie vielen davon kam es de facto wann zu einem Absehen von einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens? 
  1. In wie vielen der verbleibenden Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? 
    1. In wie vielen davon gab es in der Folge eine Weisung, die Ermittlungen einzustellen? 

                                          i.    Von wem wann an wen erfolgte diese Weisung? 

    1. In wie vielen davon kam es wann de facto zu einem Einstellen der Ermittlungen? 
  1. In wie vielen der verbleibenden Fälle kam es wann zu Ermittlungsschritten? 
  2. Inwiefern? Bitte um Chronologie der Einvernahmen etc.
    1. Wurde je Rene Benko einvernommen? 

                                          i.    Wenn ja, zu welcher Verdachtslage durch wen wann? 

    1. Wurde je ein Aufsichtsratsvorsitzender der SIGNA Holding, SIGNA Prime oder SIGNA Development einvernommen? 

                                          i.    Wenn ja, wer?

                                        ii.    Wenn ja, zu welcher Verdachtslage durch wen wann? 

    1. Wurde je ein Vorstandsmitglied der SIGNA Holding, SIGNA Prime oder SIGNA Development einvernommen? 

                                          i.    Wenn ja, wer? 

                                        ii.    Wenn ja, zu welcher Verdachtslage durch wen wann? 

    1. Wurde je ein:e Geschäftsführer:in der SIGNA Holding, SIGNA Prime oder SIGNA Development einvernommen? 

                                          i.    Wenn ja, wer? 

                                        ii.    Wenn ja, zu welcher Verdachtslage durch wen wann? 

  1. In wie vielen Fällen wurde Rene Benko als Beschuldigter geführt? 
    1. Zu welcher Verdachtslage wann jeweils?
  1. In wie vielen Fällen erstellte welche StA wann einen Vorhabensbericht zugunsten einer Anklageerhebung?
    1. In wie vielen Fällen davon kam es zu einer Weisung, davon abzusehen?

                                          i.    Von wem wann an wen erfolgte diese Weisung? 

    1. In wie vielen davon kam es wann de facto zu einem Absehen von der Anklageerhebung und daher Einstellung des Verfahrens? 
  1. In wie vielen Fällen kam es wann zur Einstellung nach § 190 StPO?
    1. In wie vielen davon gab es auch eine Weisung, die Ermittlungen einzustellen? 
    2. Von wem wann an wen erfolgte diese Weisung? 
  1. In wie vielen Fällen kam es zu einer Anklage nach §§ 210ff StPO? 
  2. Nach der Beantwortung einer NEOS-Anfrage 1343/AB spielt bei der Beurteilung der Voraussetzungen des § 35a StAG und somit für die Veröffentlichung einer Einstellungsbegründung die Intensität der Medienberichterstattung eine "gewichtige Rolle". Im Fall Rene Benko sind alle Verfahren als clamoros einzustufen. Wurden alle Einstellungsbegründungen zu Verfahren zu Benko oder Signa veröffentlicht?
    1. Wenn nein, warum nicht? 
    2. Wenn nein, in welchen Fällen wurde wann warum veröffentlicht?
  1. Gab es in anderen Fällen, die Rene Benko oder Mitglieder der SIGNA Unternehmensgruppe betreffen, Weisungen iSd § 29 StAG?
    1. Wenn ja, welche und mit welchem Inhalt? 

                                          i.    Wer erteilte diese Weisungen wann an wen? 

  1. Hat die WKStA ausreichende Ressourcen, um die Verfahren innerhalb des SIGNA Insolvenzkomplexes abhandeln zu können? 
    1. Wenn ja, inwiefern? 
    2. Wenn nein, was wird dagegen inwiefern wann getan?
    3. Wenn nein, welche Expertise wurde durch die Erhöhung welcher Ressourcen wann gestärkt? 

                                          i.    Wenn ja, seit wann wie viele? 

  1. Gibt es eine TaskForce bzw. ein Team für die Verfahren rund um die Insolvenzen der SIGNA, um bestmöglich effizient vorzugehen? 
    1. Wenn ja, seit wann inwiefern wo?
    2. Wenn ja, aus wie vielen Staatsanwält:innen besteht dieses Team? 
    3. Wenn ja, sind diesem Team auch Wirtschafts-/ Insolvenzexpert:innen beigezogen? 

                                          i.    Wenn ja, seit wann wie viele? 

  1. Wie viele Anträge auf Akteneinsicht gab es seit der Insolvenzeröffnung der SIGNA Holding iZm. diesem Verfahren? 
    1. Wie vielen davon wurde wann Akteneinsicht gewährt? 
    2. Wie vielen davon wurde wann mit welcher Begründung die Akteneinsicht verwehrt? 
  1. Wie viele Anträge auf Akteneinsicht gab es seit der Insolvenzeröffnung der SIGNA Prime iZm. diesem Verfahren? 
    1. Wie vielen davon wurde wann Akteneinsicht gewährt? 
    2. Wie vielen davon wurde wann mit welcher Begründung die Akteneinsicht verwehrt? 
  1. Wie viele Anträge auf Akteneinsicht gab es seit der Insolvenzeröffnung der SIGNA Development iZm. diesem Verfahren?
    1. Wie vielen davon wurde wann Akteneinsicht gewährt? 
    2. Wie vielen davon wurde wann mit welcher Begründung die Akteneinsicht verwehrt?  
  1. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Insolvenzverschleppung iSd. § 69 (2) IO iVm. § 1311 ABGB anhängig?
    1. Wie viele Personen werden iZm. dieses Tatbestandes derzeit als Beschuldigte geführt? 
    2. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen gesetzt? 
    3. Wie viele Personen wurden wann als Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen? 
    4. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? 
    5. Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                          i.    Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann? 

  1. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Betrug nach § 146 StGB anhängig? 
    1. Wie viele Personen werden iZm diesem Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt? 
    2. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen gesetzt? 
    3. Wie viele Personen wurden wann als Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen? 
    4. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? 
    5. Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                          i.    Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann? 

  1. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Untreue nach § 153 StGB anhängig?
    1. Wie viele Personen werden iZm diesem Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt? 
    2. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen gesetzt? 
    3. Wie viele Personen wurden wann als Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen? 
    4. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? 
    5. Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                          i.    Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann? 

  1. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von betrügerischer Krida nach § 156 StGB anhängig? 
    1. Wie viele Personen werden iZm diesem Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt? 
    2. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen gesetzt? 
    3. Wie viele Personen wurden wann als Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen? 
    4. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? 
    5. Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                          i.    Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann? 

  1. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Schädigung fremder Gläubiger nach § 157 StGB anhängig? 
    1. Wie viele Personen werden iZm diesem Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt? 
    2. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen gesetzt? 
    3. Wie viele Personen wurden wann als Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen? 
    4. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? 
    5. Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                          i.    Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann? 

  1. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Begünstigung eines Gläubigers nach § 158 StGB anhängig? 
    1. Wie viele Personen werden iZm diesem Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt? 
    2. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen gesetzt? 
    3. Wie viele Personen wurden wann als Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen? 
    4. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? 
    5. Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                          i.    Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann? 

  1. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 StGB anhängig? 
    1. Gegen wie viele Personen wird iZm diesem Tatbestand aktuell ermittelt? 
    2. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt gesetzt? 
    3. Wie viele Personen wurden wann als Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen? 
    4. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? 
    5. Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                          i.    Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann? 

  1. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechung nach § 307 StGB anhängig? 
    1. Wie viele Personen werden iZm diesem Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt? 
    2. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen gesetzt? 
    3. Wie viele Personen wurden wann als Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen? 
    4. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? 
    5. Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                          i.    Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann? 

  1. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit nach § 304 StGB anhängig? 
    1. Wie viele Personen werden iZm diesem Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt? 
    2. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen gesetzt? 
    3. Wie viele Personen wurden wann als Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen? 
    4. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? 
    5. Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                          i.    Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann? 

  1. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsannahme nach § 305 StGB anhängig? 
    1. Wie viele Personen werden iZm diesem Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt? 
    2. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen gesetzt? 
    3. Wie viele Personen wurden wann als Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen? 
    4. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? 
    5. Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                          i.    Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann? 

  1. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsannahme zur Beeinflussung nach § 306 StGB anhängig? 
    1. Wie viele Personen werden iZm diesem Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt? 
    2. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen gesetzt? 
    3. Wie viele Personen wurden wann als Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen? 
    4. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? 
    5. Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                          i.    Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann? 

  1. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilszuwendung nach § 307a StGB anhängig? 
    1. Wie viele Personen werden iZm diesem Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt? 
    2. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen gesetzt? 
    3. Wie viele Personen wurden wann als Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen? 
    4. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? 
    5. Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                          i.    Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann? 

  1. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilszuwendung zur Beeinflussung nach § 307b StGB anhängig? 
    1. Wie viele Personen werden iZm diesem Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt? 
    2. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen gesetzt? 
    3. Wie viele Personen wurden wann als Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen? 
    4. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? 
    5. Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                          i.    Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann? 

  1. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der verbotenen Intervention nach § 308 StGB anhängig? 
    1. Wie viele Personen werden iZm diesem Tatbestand derzeit als Beschuldigte geführt? 
    2. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt wann durch welche Stellen gesetzt? 
    3. Wie viele Personen wurden wann als Opfer/ Zeugen/ Beschuldigte einvernommen? 
    4. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? 
    5. Hat/ Hatte die Staatsanwaltschaft vor, Anklage wegen dieses Tatbestandes gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                          i.    Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) wann? 

  1. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Verfahren/ Ermittlungen infolge einer Selbstanzeige anhängig? 
    1. Wenn ja, wegen welchem Delikt/ welchen Delikten? 
  1. Sind im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten, die die Masse der Insolvenzen iZm. den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development, die gem. § 81a (2) IO zum Aufgabenbereich des/der Masseverwalter:in gehören, Verfahren anhängig? 
    1. Wenn ja, wegen welchen Delikten/ Ansprüchen gegen wen seit wann? 
    2. Wenn ja, iZm welcher Insolvenz? 
  1. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaften wegen der Haftung des Abschlussprüfers nach § 275 UGB anhängig? 
  2. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Rechtsstreitigkeiten von Gläubigern wegen der Haftung des Abschlussprüfers nach § 275 UGB anhängig? 
  3. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaften wegen der Haftung der Aufsichtsratsmitglieder nach § 99 iVm. § 84 (2) AktG anhängig? 
    1. Soweit nicht anonym, gegen welche Aufsichtsratsmitglieder welcher Gesellschaft? 
  1. Sind im Zusammenhang mit den Insolvenzverfahren der SIGNA Holding, SIGNA Prime und SIGNA Development Rechtsstreitigkeiten von Gläubigern wegen der Mitwirkung bei der Insolvenzverschleppung iZm der fehlenden Insolvenzantragstellung nach § 69 IO anhängig? 
    1. Soweit nicht anonym, gegen welche Aufsichtsratsmitglieder welcher Gesellschaft?