Vom Nationalrat in seiner Sitzung
am 13. Juni 2024
bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen
Anzahl der
Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit in dritter Lesung angenommen.
Ralph Schallmeiner Mag. Wolfgang Sobotka
Schriftführung Präsident
Hiermit wird gemäß Artikel 47 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes das verfassungsmäßige Zustandekommen des vorliegenden Bundesgesetzes beurkundet:
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(Bundespräsident)
Gegenzeichnung gemäß Artikel 47 Absatz 3
des
Bundes-Verfassungsgesetzes:
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(Bundeskanzler)