DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 18. Oktober 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung hinsichtlich der Vergütung für Leistungen der Gerichtsvollzieher geändert wird (Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023 – GVV-Nov 2023), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 11 08
Silvester Gfrerer Mag. Claudia Arpa
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates