DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2022 betreffend ein Bundesgesetz über eine Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Menschen mit Behinderungen in der Normung (Fachstelle-Normungsbeteiligung-Gesetz-FNBG), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2022 12 20

 

 

                 Mag. Dr. Doris Berger-Grabner                                             Korinna Schumann

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates