DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2022 betreffend ein Bundesgesetz über eine Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie von Menschen mit Behinderungen in der Normung (Fachstelle-Normungsbeteiligung-Gesetz-FNBG), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 12 20
Mag. Dr. Doris Berger-Grabner Korinna Schumann
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates