3932/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 28.02.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Generalüberholung der Abfertigung Neu zum Schutz der Arbeitnehmeransprüche

 

 

Betriebliches Mitarbeiter Vorsorgegesetz bedarf einer Generalüberholung

Das Inkrafttreten des Betrieblichen Mitarbeiter Vorsorgegesetz (BMVG), der sogenannten „Abfertigung neu“ am 1.1.2003 brachte eine gesetzliche Neuregelung des Abfertigungsrechtes. An die Stelle des bis dahin leistungsorientierten Abfertigungssystems trat ein beitragsorientiertes System, welches die modernen Bedürfnisse eines stark im Umbruch befindlichen Arbeitsmarktes erfüllt. So ist das für Arbeitsverhältnisse, welche vor dem 31.12.2002 begründet worden sind, anzuwendende Abfertigungssystem sehr mobilitätshemmend, da bei Selbstkündigung durch Arbeitnehmer der Verlust der gebührenden Abfertigung die Konsequenz ist.

 

Abfertigung Neu muss reformiert werden

Zusammengefasst muss die Reform des Abfertigungssystems im Jahr 2003 als sozialpolitischer Fortschritt bewertet werden, da nahezu alle Arbeitnehmer in dieses System einbezogen worden sind.

 

Hohe Verzinsung nicht mehr aktuell

Bei Einführung des neuen Abfertigungsmodelles wurde von einer Verzinsung in der Höhe von 6 bis 7,5 Prozent pro Jahr ausgegangen, welche aufgrund der Veranlagungsmöglichkeiten der neu geschaffenen betrieblichen Mitarbeitervorsorgekassen am freien Kapitalmarkt möglich war.

 

Jahresbezug als Gesamtabfertigung in weite Ferne gerückt

Unter dieser optimistischen, jedoch durch Finanzwirtschaftskrisen und Inflation nicht mehr aktuellen Annahme wurde garantiert, dass nach 25 Beitragsjahren mit dem festgesetzten Beitragsprozentsatz in der Höhe von 1,53 Prozent des Bruttoentgeltes ein Jahresbezug als Gesamtabfertigung erwirtschaftet und zur Auszahlung gebracht werden kann. Bei längerer Veranlagung der Gesamteinzahlungssumme zuzüglich Zinsen sollte sich sogar ein Auszahlungsbetrag ergeben, welcher den Abfertigungsanspruch aus dem Abfertigungssystem alt übertreffen sollte.

 

Verwerfungen des Finanzmarkts gehen zu Lasten der Arbeitnehmer

Aufgrund zahlreicher Verwerfungen am Finanzmarkt zeigt sich mittlerweile deutlich, dass die erwirtschafteten Gewinne des Veranlagungskapitales sehr volatil sind. Die Ergebnisse im direkten Vergleich des Abfertigungssystems neu zum Abfertigungssystem alt bringen zu Lichte, dass nach 20 Beitragsjahren in eine der 8 gesetzlichen betrieblichen Mitarbeitervorsorgekassen keinesfalls die Anwartschaftshöhen der gesetzlich gebührenden Abfertigungen nach dem alten System im Ausmaß von 9 Monatsentgelten erreicht werden können.

 

Generalüberholung der Abfertigung NEU jetzt

Hier muss eingegriffen werden, um eine Harmonisierung und eine Angleichung der Auszahlungshöhen zum Schutz der Arbeitnehmer zu erreichen:

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgendes Maßnahmenpaket zum Schutz der Leistungsberechtigten der Betrieblichen Vorsorgekassen im Zusammenhang mit der Abfertigung Neu zum Inhalt hat:

 

·         Erhöhung des bisherigen Beitragsprozentsatzes von 1,53 Prozent auf einen die Zinsentwicklung am Kapitalmarkt angepassten flexiblen Beitragsprozentsatz, welcher nach 25 Jahren Beitragsleistungen die Anwartschaftshöhe der Auszahlungssummen der Abfertigung alt garantiert

 

·         Deutliche Reduktion der Verwaltungskosten der betrieblichen Mitarbeitervorsorgekassen 

 

·         Gesetzlich vorgesehener Zusammenführungsautomatismus bei durch Dienstgeberwechsel bestehende Abfertigungsanwartschaften zu mehreren betrieblichen Mitarbeitervorsorgekassen

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.