3182/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend gegenseitige Anerkennung der Führerscheinklassen B111 (Österreich) und B196 (Deutschland)

Mit den Führerscheinklassen B111 (Österreich) und B196 (Deutschland) ist die Benützung von Motorrädern bis 125 cm³ erlaubt. Jedoch nur im jeweiligen Staat. Im Gegensatz zum „normalen“ Führerschein sind diese genannten Lenkerberechtigungen nicht länderübergreifend gültig.

 

Dazu schreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr als Antwort auf eine Bürgeranfrage:

 

„Grundlage für die in Deutschland getroffene Reglung bildet die Richtlinie 2006/126/EG – die sog. 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Nach dem dortigen Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b können die Mitgliedstaaten für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet festlegen, dass Krafträder der Klasse A1 unter den Führerschein der Klasse B fallen. Da diese Möglichkeit als Kann-Bestimmung gegenüber den Mitgliedstaaten formuliert ist, ist die Regelung mithin nicht europarechtlich harmonisiert. Im Ergebnis wird daher europarechtsform die Berechtigung Leichtkrafträder mit einer Pkw-Fahrerlaubnis fahren zu dürfen, nur auf Deutschland begrenzt. Im Wissen um den Umstand, dass auch andere Mitgliedstaaten ähnliche Regelungen getroffen haben, wurde Kontakt mit diesen Staaten aufgenommen, um Vereinbarungen über eine gegenseitige Anerkennung zu erzielen.“ (          https://fragdenstaat.de/anfrage/gultigkeit-der-schlusselzahl-b196-in-anderen-eu-staaten/#nachricht-464934)

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, mit der Bundesrepublik Deutschland eine Vereinbarung über eine gegenseitige Anerkennung bzgl. Lenkerberechtigungen für Krafträder der Klasse A1 die unter den Führerschein der Klasse B fallen abzuschließen.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.