1555/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 22.04.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Erwin Angerer, Christian Hafenecker
und weiterer Abgeordneter
betreffend Abschaffung der Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Im Dezember 2020 wurde aufgrund eines schwarz-grünen Initiativantrags von der Regierung die Änderung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) beschlossen. Als Folge dieser Neuregelung fällt die motorbezogene Versicherungssteuer für Neufahrzeuge seit 1.1.2021 höher aus als bisher. Rund 50 Prozent der neu in Österreich zugelassenen Fahrzeuge sind bereits jetzt von einer Preiserhöhung betroffen.
Ab Juli 2021 tritt eine weitere Erhöhung in Kraft, mit der dann „zusätzlich alle Kfz zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t (Klasse N1) der NoVA unterliegen“.[1] Damit trifft die NoVA-Erhöhung „nicht nur die Käufer in den teuren Fahrzeugkategorien (große SUV und Sportwagen), sondern auch die breite Masse, insbesondere Familien“, so der ÖAMTC.
Die Änderung und Erhöhung der NoVA wurde von Seiten der schwarz-grünen Regierung immer unter dem Deckmantel der ‚Nachhaltigkeit‘ und ‚Ökologie‘ argumentiert. Auf Basis der geplanten und zum Teil bereits durchgeführten Änderungen wurde diese Argumentationsweise aber nicht nur von der Opposition in Frage gestellt. So berichtete der Arbeitskreis der Automobilimporteure: „Nach interner Analyse gemeinsam mit unseren Mitgliedern möchten wir klar festhalten, dass es sich dabei nicht um eine Spreizung nach ökologischen Gesichtspunkten handelt, sondern um eine Steuererhöhung über alle Fahrzeugklassen hinweg – vom Kleinwagen bis zum Familienfahrzeug. Darüber hinaus wird die NoVA nun erstmalig auch für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) fällig. Dabei handelt es sich in erster Linie um Fahrzeuge, die insbesondere von Unternehmen als Betriebsmittel eingesetzt werden, wie Kastenwägen, Pritschenfahrzeuge etc. Die neue NoVA trifft daher insbesondere Klein- und Mittelbetriebe/KMU (Kleintransporteure, Gewerbetreibende, Handwerker, Zustell- und Handelsbetriebe) massiv.“
Mit dem Beschluss zur Änderung der NoVA wurde damit eine finanzielle Belastung geschaffen, die die ohnehin bereits massiv krisengebeutelte Wirtschaft einerseits und die Konsumenten andererseits trifft. Das Bundesgremium des Fahrzeughandels bezeichnet die Einführung der NoVA für N1-Fahrzeuge sogar als eine „nicht akzeptable zusätzliche Belastung der österreichischen KFZ-Wirtschaft“ und eine „zusätzliche erhebliche Belastung vor allem für die österr. Klein- und Mittelbetriebe, die eine ständig von der Regierung verkündeten ‚Entlastung und Unterstützung der KMUs‘ völlig konterkarieren würde“.
Anstatt die NoVA also immer weiter zu erhöhen, muss diese wirtschaftsfeindliche Steuer endlich abgeschafft werden. Denn gerade in dieser wirtschaftlichen Krisensituation braucht es keine neuen Belastungen, sondern Entlastungsschritte und Steuersenkungen. Durch eine Streichung der NoVA würden die Automobilpreise sinken, die Kaufkraft insbesondere für die Familien gestärkt und die Wirtschaft unterstützt werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Abschaffung der Normverbrauchsabgabe sicherstellt.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuss zuzuweisen.