30/PET XXVI. GP
Eingebracht am 17.10.2019
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Petition
Abgeordnete/r zum Nationalrat
Peter Gerstner
An Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament
1017 Wien, Österreich
Wien, am 16.10.2019
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend
Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 9223 BürgerInnen unterstützt.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Peter Gerstner
Anlage
Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.
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An Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament
1017 Wien, Österreich
Stadl-Paura, am 19.04.2018
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreichen
wir Ihnen gem.§100 (1) GOG-NR die Petition betreffend,
gegen die Freigabe
des
Hufschmiedegewerbes.
Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
In Bezugnahme auf das Regierungsprogramm welches einen Zugang zum Unternehmertum unter den Gesichtspunkten von Qualität und Qualifikation (Regierungsprogramm 2017-2022, S.136) und eine nachhaltige Tierschutzpolitik mit dem Ziel, den Tierschutz als integralen Bestandteil in allen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen zu berücksichtigen (Regierungsprogramm 2017-20222 S. 172ff.), vorsieht, einen Adaptierung der Gewerbeordnung, da mit der 2017 erfolgten Reform einen völlige Freigabe des Teilgewerbes Huf- und Klauenbeschlag erfolgte.
Diese Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 9.223 BürgerInnen unterstützt.
Anliegen:
Der Nationalrat wird ersucht,
Konkret wird folgende Änderungen der Gewerbeordnung zur Sicherung der Qualifikation der Hufschmiede und zur vorbeugenden Sicherstellung der Tierschutzes vorgeschlagen:
§162:
(1):: Ziffer 11. Huf- und Klauenbeschlag wird gestrichen
(2):: Ziffer 2.: Satzteil „zum Huf- und Klauenbeschlag“ wird gestrichen.
Als Qualifikationsvoraussetzung für die Ausübung des „Huf- und Klauenbeschlags“ sollte die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs Huf- und Klauenbeschlag der Bundesinnung der Metalltechnik im Verordnungsweg vorgesehen werden.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Obmann des Österreichischen Hufschmiedeverbandes
4651 Stadl-Paura, Bahnweg 1 - Tel.+43 664 3418986/Fax +43 7245 28907
e-mail: info@hufschmiedeverband.at Internet: www.hufschmiedeverband.at
Bankleitzahl 44800 Konto Nr. 30663620000 IBAN: AT 664480030663620000 BIC: BWEAT2WXXX
Die Österreichischen Hufschmiede fordern unter Bezugnahme auf das Regierungsprogramm, welches
· einen Zugang zum Unternehmertum unter den Gesichtspunkten von Qualität und Qualifikation (Regierungsprogramm 2017-2022, S. 136) und
· eine nachhaltige Tierschutzpolitik mit dem Ziel, den Tierschutz als integralen Bestandteil in allen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen zu berücksichtigen (Regierungsprogramm 2017-2022, S. 172 ff.), vorsieht,
eine Adaptierung der Gewerbeordnung, da mit der 2017 erfolgten Reform eine völlige Freigabe des Teilgewerbes Huf- und Klauenbeschlags erfolgte, die den angeführten Punkten genau diametral entgegensteht. Nunmehr darf jedermann OHNE JEGLICHE QUALIFIKATION PFERDE BESCHLAGEN! Dies ist ethisch unvertretbar, da falsch beschlagene Hufe eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit von Pferden darstellen und in weiterer Folge die Sicherheit für Leib und Leben auch für Reiter bzw. andere Menschen, die mit Pferden in Kontakt kommen, gefährdet ist.
Gerade die Arbeit am lebenden Tier erfordert äußerste Kompetenz, beginnend bei der veterinärmedizinischen Komponente bis hin zur metalltechnischen Fertigkeit und der Fähigkeit, mit Tieren umzugehen. Eine Freigabe dieser Tätigkeit gefährdet die Qualität des Hufbeschlags in Österreich, die Gesundheit der Pferde und Huftiere, sowie die Sicherheit der Menschen, die mit diesen Tieren umgehen. Weiters sind auch Vermögenswerte bedroht, wenn durch falschen Beschlag lahmende Pferde drastisch an Wert verlieren.
Konkret wird folgende Änderung der Gewerbeordnung zur Sicherung der Qualifikation der Hufschmiede und zur vorbeugenden Sicherstellung des Tierschutzes vorgeschlagen:
§162.
(1): Ziffer 11. Huf- und Klauenbeschlag wird gestrichen.
(2): Ziffer 2.: Satzteil „zum Huf- und Klauenbeschlag" wird gestrichen.
Als Qualifikationsvoraussetzung für die Ausübung des „Huf- und Klauenbeschlags" sollte die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs für Huf- und Klauenbeschlag der Bundesinnung der Metalltechniker im Verordnungsweg vorgesehen werden.
Die Österreichischen Hufschmiede sind überzeugt, dass mit dieser Maßnahme
· ein Beitrag zur Sicherung des hohen Qualitätsniveaus des Huf- und Klauenbeschlags geleistet,
· der Tierschutz in höchstem Maße gewährleistet und
· die duale Ausbildung zum Hufschmied nachhaltig durch Stärkung des Qualifikationsniveaus der Ausbildungsbetriebe gesichert wird.
® Bitte unterstützen Sie das Anliegen zum Wohle der Pferde und anderen Huftiere und zur Sicherung des Qualitäts- und Qualifikationsniveaus beim Huf- und Klauenbeschlag!
Österreichischer Hufschmiedeverband
Bahnweg 1
4651 Stadl-Paura, Österreich
AN: Nationalrat
Petition:
PFUSCH GEFÄHRDET 140.000 PFERDE!
Der Beruf „Huf- und Klauenbeschlag“, im Volksmund Hufschmied genannt, ist nun wieder ein freies Gewerbe ohne Qualifikationsnachweis. Das bedeutet konkret, dass nun JEDER ein Pferde beschlagen darf, ohne das je gelernt zu haben. Dies ist ethisch unvertretbar, da falsch beschlagene Hufe eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit von Pferden darstellen und in weiterer Folge die Sicherheit für Leib und Leben auch für Reiter bzw. andere Menschen, die mit Pferden in Kontakt kommen, gefährdet ist.
In Österreich gibt es derzeit rund 400 Hufschmiede, die ihren Beruf durch eine fundierte Ausbildung erlernt haben, um im Einklang mit dem Tierschutzgesetz ihre komplexe Aufgabe verantwortungsvoll an über 140.000 Pferden, aber auch vielen anderen Huftieren zu verrichten.
Gerade die Arbeit am lebenden Tier erfordert äußerste Kompetenz, beginnend bei der veterinärmedizinischen Komponente bis hin zur metalltechnischen Fertigkeit und der Fähigkeit, mit Tieren umzugehen.
Daher fordern wir die Parteien im Österreichischen Parlament auf, den Beruf HUF- UND KLAUENBESCHLAG als Gewerbe mit entsprechendem Qualifikationsnachweis zu erhalten!
BUNDESINNUNG DER METALLTECHNIKER
ÖSTERREICHISCHER HUFSCHMIEDE VERBAND
ÖSTERREICHISCHER PFERDESPORTVERBAND
ÖSTERREICHISCHE PFERDEFACHÄRZTE
ÖSTERREICHISCHE TIERÄRZTEKAMMER
VETERINÄRMEDIZINISCHE UNIVERSITÄT WIEN
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Begründung:
Die Gesundheit und das Wohlergehen von 140.000 Pferden in Österreich stehen auf dem Spiel! Und in weiterer Folge die Sicherheit und das Wohlergehen von Menschen, die mit diesen Pferden zu tun haben, weil eine falsche Hufstellung beim Reiten tödlich enden kann. Mit gutem Grund hat sich die Ausbildung zum Hufschmied in Zusammenarbeit aller Pferde- und Metallbearbeitungsexperten und Institutionen in den letzten Jahren etabliert. Bei diesem Gewerbe geht es nicht um Reglementierungswut, sondern um Qualitätssicherung und den verantwortungsvollen Umgang mit Mensch und Tier.
Das Kippen des bereits ausverhandelten Gesetzes bedeutet, dass jeder der einen Hammer schwingen kann, ab sofort Pferde beschlagen darf. Das ist für jeden, der auch nur eine Ahnung von der Komplexität des Hufbeschlags hat, der weiß, wie wesentlich Hufschutz und Hufgesundheit für Leistungsfähigkeit, Gesundheit, ja das Leben der Pferde sind, eine Horrorvorstellung.
MEDIZINISCHES KUNSTHANDWERK HUFBESCHLAG
Der Hufschmied bearbeitet ein glühendes Stück Metall so, dass es den Pferdehuf perfekt in seiner Funktion unterstützt und schützt. Handelt es sich um einen kranken Huf, ist noch mehr Expertenwissen gefragt. Wie entferne bzw. bearbeite ich kranke Hufabschnitte, wie passe ich den Stahl an die dadurch geänderten biomechanischen Bedingungen an? Dann ist es medizinisches Kunsthandwerk, wodurch der Patient Pferd wieder ins Leben zurückfinden, oder sein Comeback im Sport geben kann. Die Befestigung der Hufeisen erfolgt durch Hufnägel, welche in geringstem Abstand zu durchblutetem Gewebe und Knochen durch das Hufhorn geschlagen werden. All das soll in Zukunft keine Ausbildung mehr benötigen? Es ist unverantwortlich und tierschutzrelevant, Menschen ohne fundierte Ausbildung eine solch wertvolle und wichtige Arbeit machen zu lassen!
Umfassende Kenntnisse der Anatomie, des natürlichen Bewegungsablaufes, der Hufbelastungen und Erkrankungen sind die Grundvoraussetzungen, um den Anforderungen des Hufschmied-Berufs gerecht werden zu können. Dafür ist eine fundierte mehrjährige Ausbildung in Theorie und Praxis nötig, die laufend modernisiert und an die Forschungsergebnisse angepasst werden muss.
Unabhängig von der Nutzung des Pferdes können falsch korrigierte Hufe orthopädische Probleme verschlimmern oder verursachen. Durch kompetente Korrektur hingegen können Lahmheit oder Gangveränderungen verbessert oder geheilt werden.
Nicht nur wir sind davon überzeugt, dass eine fundierte Ausbildung in Kombination mit einer geregelten Abschlussprüfung unerlässlich für die Sicherstellung der (Huf-)Gesundheit bei Pferden ist. Deshalb zitieren wir an dieser Stelle noch einige Expertinnen und Experten in Sachen Pferd, Huf und Metallbearbeitung. Unterstützen Sie bitte wie diese unsere Petition zu Schutz von Mensch und Pferd!
„Niemand, der mit Pferden zu tun hat, der weiß, wie essenziell fachlich kompetente Hufpflege und korrekter Hufschutz für Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Leben eines Pferdes sind, kann diese Entscheidung nachvollziehen, geschweige denn gutheißen. " EVA MORAWETZ, CHEFREDAKTEURIN PFERDEREVUE
„Die Freigabe des Gewerbes halte ich für katastrophal - für unsere Pferde, aber auch für die Pferdebesitzer und Pferdesportler. Es geht hier um Lebewesen, die unsere Partner sind und denen wir die beste Behandlung und qualifizierten Hufbeschlag schulden. " ELISABETH MAX-THEURER, OLYMPIASIEGERIN UND PRÄSIDENTIN DES ÖSTERREICHISCHEN PFERDESPORTVERBANDES
„Berufe, bei denen Leib und Leben, Vermögen oder Umwelt in Gefahr geraten können, sollten einer gesetzlichen Befähigung bedürfen, auch die Veterinärmediziner forderten vorab eine stärkere Qualitätskontrolle. Mit dieser Begründung ist die jetzige Entscheidung doch der völlig falsche Lösungsansatz! Werden Expertenmeinungen ignoriert? Pferde sind Lebewesen - wenn sie falsch beschlagen werden, müssen sie im schlimmsten Fall eingeschläfert werden. Ich kann meine Fassungslosigkeit kaum verbergen. " HARALD SCHINNERL, BUNDESINNUNGSMEISTER METALLTECHNIK
„Die Österreichische Tierärztekammer hält fest, dass die Vermeidung von Schmerzen im Umgang mit Tieren oberste Priorität haben muss. Für eine fachgerechte Huf- und Klauenbearbeitung ist ein umfangreiches Wissen aus den Bereichen Anatomie und Physiologie unbedingt notwendig. In der orthopädischen Behandlung von Pferden ist der Hufschmied für den behandelnden Tierarzt ein wichtiger Partner, ohne den/die in vielen Fällen keine erfolgreiche Therapie mit dem Ziel der Schmerzlinderung und Lahmheitsfreiheit erreicht werden kann!“ ÖSTERREICHISCHE TIERÄRZTEKAMMER
Im Namen aller Unterzeichner/innen:
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