13593/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.01.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend die Myxomatose

 

 

Die Myxomatose oder Kaninchenpest ist eine ausschließlich bei Haus- und Wildkaninchen vorkommende Viruserkrankung (Myxomatosevirus). Hasen und andere Tiere sind nicht empfänglich. Auch für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich. Die Krankheit ist in Österreich aber nicht melde- und anzeigepflichtig.

 

Aufgrund der hohen Kaninchenpopulation in einigen Gebieten Österreichs kommt es zu Ausbrüchen der Myxomatose. Bei eng zusammenlebenden Tieren wird die Krankheit vor allem direkt von Tier zu Tier oder über blutsaugende Insekten, vor allem durch Flöhe oder Mücken übertragen. Schwellungen und Entzündungen im Bereich der Augenlider. Augenausfluss, Schwellungen im Bereich des Kopfes (Mund, Ohren, Lippen) und Schwellungen im Bereich des Genitalbereiches sind die ersten Anzeichen, die nach einer Inkubationszeit von 3 – 9 Tagen auftreten. Nach 14 Tagen endet die Krankheit meistens tötlich.

 

Europaweit gibt es keine einheitlichen Regelungen. Die Anzeigepflicht wurde in Österreich vor einigen Jahren abgeschafft.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit

 

ANFRAGE

 

  1. Aus welchen Gründen wurde die Anzeigepflicht in Österreich abgeschafft?
  2. Aus welchen Gründen besteht in Österreich keine Meldepflicht dieser Krankheit?
  3. Ist in Zukunft angedacht, eine solche einzuführen?
  4. Wenn ja, wann und in welchem Umfang?
  5. Ist von Seiten der Europäischen Union angedacht, eine einheitliche Vorgehensweise zur Bekämpfung der Myxomatose umzusetzen?
  6. Wenn ja, wann und in welchem Umfang?
  7. Ist in Zukunft eine Überwachung dieser Krankheit in Österreich angedacht?
  8. Wenn ja, ab wann und in welchem Umfang?
  9. Wenn nein, warum nicht?