13593/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.01.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Zanger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend die Myxomatose
Die Myxomatose oder Kaninchenpest ist eine ausschließlich bei Haus- und Wildkaninchen vorkommende Viruserkrankung (Myxomatosevirus). Hasen und andere Tiere sind nicht empfänglich. Auch für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich. Die Krankheit ist in Österreich aber nicht melde- und anzeigepflichtig.
Aufgrund der hohen Kaninchenpopulation in einigen Gebieten Österreichs kommt es zu Ausbrüchen der Myxomatose. Bei eng zusammenlebenden Tieren wird die Krankheit vor allem direkt von Tier zu Tier oder über blutsaugende Insekten, vor allem durch Flöhe oder Mücken übertragen. Schwellungen und Entzündungen im Bereich der Augenlider. Augenausfluss, Schwellungen im Bereich des Kopfes (Mund, Ohren, Lippen) und Schwellungen im Bereich des Genitalbereiches sind die ersten Anzeichen, die nach einer Inkubationszeit von 3 – 9 Tagen auftreten. Nach 14 Tagen endet die Krankheit meistens tötlich.
Europaweit gibt es keine einheitlichen Regelungen. Die Anzeigepflicht wurde in Österreich vor einigen Jahren abgeschafft.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit
ANFRAGE