Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 125

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Gerade jetzt vor Weihnachten geht es so vielen Frauen in diesem Land schlecht – keinem Heizkostenzuschuss zugestimmt; eine die Frauen wirklich benachteiligende Pensionsharmonisierung gemacht (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist ja nicht nachvoll­ziehbar, was Sie da sagen!), massive Einschnitte im Gesundheitsbereich stehen unmittelbar bevor, das werden die nächsten Materien sein, die Sie heute beschließen werden; und so weiter – über vierzig Belastungsmaßnahmen.

Ich kann zum Schluss nur sagen: mehr Schwarz in diesem Haus heißt weniger Demo­kratie, weniger Schwarz bringt wieder mehr Demokratie – ich hoffe, bald! (Beifall bei der SPÖ.)

14.38

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr. – Bitte.

 


14.38

Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Herr Präsident! Werte Ministerinnen! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Zum ÖH-Gesetz, und zwar zum Informations­austausch und zur Dialogführung: Von Seiten der Vorsitzenden der Universitätsvertre­tungen hat es Anregungen gegeben, die ins ÖH-Gesetz eingeflossen sind, sachliche Anregungen, die sehr ernst genommen worden sind. Auf dem Weg eines Abände­rungsantrages wurden sie eingebracht. Und das nenne ich demokratisch und konstruktiv, das ist im Sinne der Stärkung der Studierendenvertretungen an ihren Uni­versitäten.

Ich möchte einige Punkte kurz anreißen: Die Vorsitzendenkonferenz der Universitäts­vertretungen bleibt weiter als wichtiges Beratungsgremium der ÖH bestehen, und es existiert die Satzungsautonomie. Das heißt, die Universitätsvertretungen haben die Möglichkeit, sich an die jeweilige Universitäts- oder Studienangebotsstruktur in der Weise anzupassen, wie sie ihre Tätigkeiten am besten wahrnehmen können. Diese Autonomie ist jetzt möglich, weil ja die Genehmigung des Ministeriums nicht mehr nötig ist.

Es wird eine schrittweise Erhöhung der Mittel für Universitätsvertretungen von derzeit zirka 70 auf 85 Prozent der ÖH-Beiträge bis 2007/2008 geben. Und auf Anregung einiger StudierendenvertreterInnen erhalten die Vertretungen mindestens 30 Prozent des der einzelnen ÖH zur Verfügung gestellten Beitrages.

Darüber hinaus wird auch der Sockelbetrag – unabhängig von der Größe der Uni – von 25 auf 30 Prozent angehoben, wovon insbesondere kleinere Universitäten profitieren. Für jedes Studium, also auch Lehramts- und Doktoratsstudien, ist eine Studien­ver­tretung einzurichten. Die Vertretungen können mit Zweidrittelmehrheit mehrere Studien in eine Vertretung zusammenfassen.

Es gibt noch einige Vorschläge mehr, die in das Gesetz eingeflossen sind: Es werden die E-Mail-Adressen von den Rektoraten den Studienvertretungen zur Verfügung gestellt, Einrichtung von Klubs, Ausweitung der Zahl der passiv Wahlberechtigten und so weiter.

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzesantrag spiegelt die neue Struktur der Universitäten wider und stärkt die direkten Vertretungen. Das Geld bleibt gleich, die Verteilung ist anders. Neue Schwerpunktsetzungen sind möglich. Der einzelne Studie­rende gewinnt, weil es mehr Service im Studium geben wird und mehr Auskunft über die Leistungen für die Studienbeiträge durch die Unis, weil die Mitsprache im Unirat sichergestellt wird. Kleine Unis und kleine Gruppen profitieren. Von Dialogverwei­gerung keine Rede, von Demokratieabbau ebenfalls nicht.

 


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