2325/AB XXI.GP
Eingelangt am:12.06.2001
BUNDESMINISTER FÜR FINANZEN
Anlässlich meiner Beantwortung der dringlichen Anfrage der Abgeordneten Rudolf Edlinger
und Genossen vom 6. Juni 2001, Nr. 2517/J, betreffend Zukunft der ÖIAG, habe ich die
schriftliche Nachreichung der folgenden zusätzlichen Informationen zugesagt:
Zu 7.:
Seit Februar 2000 wurden nach Mitteilung der ÖIAG folgende Änderungen in den Aufsichts -
räten der gefragten Firmen vorgenommen:
Österreichische Bergbauholding AG (ÖBAG):
anstelle von Dkfm. Dr. Helmut Hoskovec
nunmehr Mag. Herbert Schielin
Österreichische Post AG:
anstelle von Dr. Rudolf Streicher, Ing. Dr. Josef Sindelka und Dkfm. Wilhelmine Goldmann
nunmehr Dr. Peter Michaelis, Dr. Karl Stoss und Dieter Boch
Austria Tabak AG:
keine Änderung
Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG:
anstelle von Dr. Rudolf Streicher; Mag. Siegfried Ludwig, Philippe Bruggisser, Dkfm. Karl
Hollweger, Beppo Mauhart, Dkfm. Helmut Mayr, Dkfm. Dr. Maximilian Schachinger und
DipI. - Ing. Paul Senger - Weiss
nunmehr Dr. Herbert Koch, Alain Bandle, Martine Dornier,
Mag. Karl - Heinz Muhr, Mag. Alfred Ötsch und DDr. Erhard Schaschl
Telekom Austria AG:
Das bisherige AR - Mitglied Dr. Giulia Nobili hat sein Mandat mit 30.5.2001 zurückgelegt;
eine Nachbesetzung ist noch nicht erfolgt.
OMV AG:
anstelle von Dkfm. Oskar Grünwald, Dr. Norbert Beinkofer und Dr. Rudolf Streicher
nunmehr Mag. Norbert Zimmermann, Dr. Wolfram Littich und Dr. Peter Michaelis
VA Technologie AG:
anstelle von Dr. Rudolf Streicher
nunmehr Dr. Paul Nilles
VA Stahl AG:
keine Änderung
Böhler Uddeholm AG:
anstelle von Gustav Zöhrer und Dipl. - lng. Othmar Pühringer
nunmehr Dr. Peter Michaelis und Ernst Hable
Nach Mitteilung der ÖIAG waren die maßgeblichen Gründe für die angeführten Änderungen
im Aufsichtsrat neben Altersgründen und Änderungen im Vorstand der ÖIAG (und der damit
verbundenen Ausübung von Aufsichtsratsfunktionen) vor allem die Erzielung eines möglichst
breiten Spektrums an Kenntnis und Erfahrung (unabhängige Juristen, Wirtschaftsprüfer,
Branchenkenntnis, Marketingerfahrung etc.) der Aufsichtsräte.
Internationales Amtssitz - und Konferenzzentrum Wien AG (Beteiligung des BMF):
anstelle von Josef Fröhlich, Dr. Kurt Haslinger, Dr. Alfred Schultes, Mag. Enno Grossendorfer,
Dr. Helmut Bauer und Mario Rehulka
nunmehr Dr. Johannes Skriwan, Dr. Friedrich Stanzel, Thomas Rupperti, Gerhard Lederer
und Dr. Wilfried Aichinger.
Der maßgebliche Grund für die Änderung war die verstärkte Heranziehung externer Experten.
Zu 9.:
Nach Mitteilung der ÖIAG erfolgten seit Februar 2000 folgende Vorstandsänderungen in den
gefragten Firmen:
OMV AG:
Die bisherigen Vorstandsmitglieder Dr. Walter Hatak und Dipl.Ing. Mag. Marc Hall sind aus
dem Vorstand ausgeschieden und wurden nicht nachbesetzt.
Böhler Uddeholm AG:
Die bisherigen Vorstandsmitglieder Dr. Helmut Mock und Dkfm. Hans Overdiek sind aus dem
Vorstand ausgeschieden und wurden nicht nachbesetzt.
Telekom Austria AG:
anstelle von Dr. Albert Mazzarelli, Dr. Claudio Albanese, Ing. Werner Kasztler und Dr. Heinz
Alois Brasic
nunmehr Heinz Sundt, Dr. Stefano Colombo und Ing. Mag. Rudolf Fischer
Nach Mitteilung der ÖIAG waren die angeführten Vorstandsänderungen auf Altersgründe und
Umstrukturierungen in den Unternehmungen zurückzuführen. Bei den anderen in der Anfrage
genannten Firmen haben sich laut Mitteilung der ÖIAG keine Änderungen ergeben.
Zu den weiteren Fragen nach Änderungen im Vorstand und Aufsichtsrat von Tochter -
gesellschaften der angeführten Unternehmungen - mit Ausnahme der IAKW, die über keine
Beteiligungsgesellschaft verfügt - möchte ich nochmals darauf verweisen, dass die ÖIAG seit
Inkrafttreten der ÖIAG - Gesetz - und ÖIAG - Finanzierungsgesetz - Novelle 1993, das heißt seit
31.12.1993, mit den unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden
Unternehmen keinen Konzern mehr bildet; auch das ÖIAG - Gesetz 2000, BGBI: I Nr.24/2000,
enthält im § 11 Abs. 2 ein Konzernverbot. Die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates und
des Vorstandes von weiteren Beteiligungen der erwähnten Unternehmungen fällt daher in die
Kompetenz der jeweiligen Unternehmensorgane, auf die die ÖIAG auch im Hinblick auf die
dargestellte Rechtslage keinerlei Einfluss zu nehmen vermag.