2325/AB XXI.GP

Eingelangt am:12.06.2001

 

BUNDESMINISTER FÜR FINANZEN

 

Anlässlich meiner Beantwortung der dringlichen Anfrage der Abgeordneten Rudolf Edlinger

und Genossen vom 6. Juni 2001, Nr. 2517/J, betreffend Zukunft der ÖIAG, habe ich die

schriftliche Nachreichung der folgenden zusätzlichen Informationen zugesagt:

 

Zu 7.:

Seit Februar 2000 wurden nach Mitteilung der ÖIAG folgende Änderungen in den Aufsichts -

räten der gefragten Firmen vorgenommen:

 

Österreichische Bergbauholding AG (ÖBAG):

anstelle von Dkfm. Dr. Helmut Hoskovec

nunmehr Mag. Herbert Schielin

 

Österreichische Post AG:

anstelle von Dr. Rudolf Streicher, Ing. Dr. Josef Sindelka und Dkfm. Wilhelmine Goldmann

nunmehr Dr. Peter Michaelis, Dr. Karl Stoss und Dieter Boch

 

Austria Tabak AG:

keine Änderung

Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG:

anstelle von Dr. Rudolf Streicher; Mag. Siegfried Ludwig, Philippe Bruggisser, Dkfm. Karl

Hollweger, Beppo Mauhart, Dkfm. Helmut Mayr, Dkfm. Dr. Maximilian Schachinger und

DipI. - Ing. Paul Senger - Weiss

nunmehr Dr. Herbert Koch, Alain Bandle, Martine Dornier,

Mag. Karl - Heinz Muhr, Mag. Alfred Ötsch und DDr. Erhard Schaschl

 

Telekom Austria AG:

Das bisherige AR - Mitglied Dr. Giulia Nobili hat sein Mandat mit 30.5.2001 zurückgelegt;

eine Nachbesetzung ist noch nicht erfolgt.

 

OMV AG:

anstelle von Dkfm. Oskar Grünwald, Dr. Norbert Beinkofer und Dr. Rudolf Streicher

nunmehr Mag. Norbert Zimmermann, Dr. Wolfram Littich und Dr. Peter Michaelis

 

VA Technologie AG:

anstelle von Dr. Rudolf Streicher

nunmehr Dr. Paul Nilles

 

VA Stahl AG:

keine Änderung

 

Böhler Uddeholm AG:

anstelle von Gustav Zöhrer und Dipl. - lng. Othmar Pühringer

nunmehr Dr. Peter Michaelis und Ernst Hable

 

Nach Mitteilung der ÖIAG waren die maßgeblichen Gründe für die angeführten Änderungen

im Aufsichtsrat neben Altersgründen und Änderungen im Vorstand der ÖIAG (und der damit

verbundenen Ausübung von Aufsichtsratsfunktionen) vor allem die Erzielung eines möglichst

breiten Spektrums an Kenntnis und Erfahrung (unabhängige Juristen, Wirtschaftsprüfer,

Branchenkenntnis, Marketingerfahrung etc.) der Aufsichtsräte.

 

Internationales Amtssitz - und Konferenzzentrum Wien AG (Beteiligung des BMF):

anstelle von Josef Fröhlich, Dr. Kurt Haslinger, Dr. Alfred Schultes, Mag. Enno Grossendorfer,

Dr. Helmut Bauer und Mario Rehulka

nunmehr Dr. Johannes Skriwan, Dr. Friedrich Stanzel, Thomas Rupperti, Gerhard Lederer

und Dr. Wilfried Aichinger.

Der maßgebliche Grund für die Änderung war die verstärkte Heranziehung externer Experten.

 

Zu 9.:

Nach Mitteilung der ÖIAG erfolgten seit Februar 2000 folgende Vorstandsänderungen in den

gefragten Firmen:

 

OMV AG:

Die bisherigen Vorstandsmitglieder Dr. Walter Hatak und Dipl.Ing. Mag. Marc Hall sind aus

dem Vorstand ausgeschieden und wurden nicht nachbesetzt.

 

Böhler Uddeholm AG:

Die bisherigen Vorstandsmitglieder Dr. Helmut Mock und Dkfm. Hans Overdiek sind aus dem

Vorstand ausgeschieden und wurden nicht nachbesetzt.

 

Telekom Austria AG:

anstelle von Dr. Albert Mazzarelli, Dr. Claudio Albanese, Ing. Werner Kasztler und Dr. Heinz

Alois Brasic

nunmehr Heinz Sundt, Dr. Stefano Colombo und Ing. Mag. Rudolf Fischer

 

Nach Mitteilung der ÖIAG waren die angeführten Vorstandsänderungen auf Altersgründe und

Umstrukturierungen in den Unternehmungen zurückzuführen. Bei den anderen in der Anfrage

genannten Firmen haben sich laut Mitteilung der ÖIAG keine Änderungen ergeben.

 

Zu den weiteren Fragen nach Änderungen im Vorstand und Aufsichtsrat von Tochter -

gesellschaften der angeführten Unternehmungen  -  mit Ausnahme der IAKW, die über keine

Beteiligungsgesellschaft verfügt  -  möchte ich nochmals darauf verweisen, dass die ÖIAG seit

Inkrafttreten der ÖIAG - Gesetz - und ÖIAG - Finanzierungsgesetz - Novelle 1993, das heißt seit

31.12.1993, mit den unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden

Unternehmen keinen Konzern mehr bildet; auch das ÖIAG - Gesetz 2000, BGBI: I Nr.24/2000,

enthält im § 11 Abs. 2 ein Konzernverbot. Die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates und

des Vorstandes von weiteren Beteiligungen der erwähnten Unternehmungen fällt daher in die

Kompetenz der jeweiligen Unternehmensorgane, auf die die ÖIAG auch im Hinblick auf die

dargestellte Rechtslage keinerlei Einfluss zu nehmen vermag.