6301/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6619/J, welche die

Abgeordneten Dr. Keppelmüller und Genossen am 14. Juli 1999 an mich richteten, stelle ich

einleitend fest, dass das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen - LRG - K nach seinem

Inkrafttreten 1989 von vielen als das einzig wirksame Emissionsschutzgesetz zur Reinhaltung

der Luft im Bundesbereich angesehen wurde. Der gegenständliche Bericht bestätigt diese

Einschätzung durchaus und gibt dabei einen guten Überblick über die Erfolge, die mit der

Vollziehung des LRG - K in den ersten sechs Jahren erzielt wurden, anhand konkreter Zahlen

und Fakten.

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Es wurde immer davon ausgegangen, dass sich die Frist von sechs bzw. zehn Jahren in den

Bestimmungen des § 13 LRG - K auf den Zeitraum, über den letztlich berichtet werden soll,

bezieht, insbesonders auch im Zusammenhang mit der 6 - Jahresfrist des § 12 Abs. 12 LRG - K,

die den Abschluss der Sanierungsphase für Altanlagen festlegt.

Dass Berichte, die aufgrund zu erhebender statistischer Daten erstellt werden müssen, einen

zeitlichen Nachlauf bis zur Fertigstellung bedingen, liegt in der Natur der Sache. Im

einzelnen wird hinsichtlich der von meinem Ministerium gesetzten Maßnahmen und die

zeitlichen Abläufe auf gegenständlichen Bericht bzw. die Beantwortung der schriftlichen

parlamentarischen Anfrage Nr. 2481/J verwiesen.

 

Es ist aus der Anfrage nicht erkennbar, in welchen Punkten der gegenständliche Bericht

inhaltlich falsch sein soll; diese Feststellung ist daher in dieser Form nicht nachvollziehbar.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die im Erlasswege ergangenen Weisungen einschließlich mehrerer Urgenzen, jeweils unter

Fristsetzung haben in manchen Bereichen keinerlei Wirkung gezeigt. Ich verweise

diesbezüglich auf die in der Sitzung des Umweltausschusses am 8. Juli geführte Diskussion.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Ja.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Keine.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Kapitel 3.3 des gegenständlichen Berichts „Sanierungsmaßnahmen bei Dampfkesselanlagen,

S 38 ff. gibt darüber erschöpfend Auskunft.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die aus der Sicht der Luftreinhaltung beim Betrieb von Dampfkesselanlagen entstehenden

wesentlichen und relevanten Schadstoffe werden im gegenständlichen Bericht behandelt.

 

Das Ausmaß der von Dampfkesselanlagen ausgehenden Dioxin - und Furanemissionen und

ihre Bedeutung im gesamtösterreichischen Vergleich wird in der Öffentlichkeit weit

überschätzt. Die vom Wirtschaftsministerium beauftragte Studie „Erhebung des PCDD/F -

Emissionspotentials für Österreich" der Forschungsgesellschaft Technischer Umweltschutz

GmbH - FTU belegt dies (siehe beiliegende Kurzfassung). Es kann daraus ersehen werden,

dass der gesamte Bereich Dampfkesselanlagen zusammengenommen etwa 7 - 8 % der in

Österreich emittierten Menge bedingt, wobei hier Dampfkesselanlagen mit Holzbrennstoffen

den überwiegenden Anteil haben. Im Vergleich dazu bringt es der Hausbrand immerhin auf

einen Anteil von 53 %.

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Der Stand der Technik kann sich für Altanlagen nicht im selben Ausmaß wie für Neuanlagen

weiterentwickeln. Er ist, wie auch seinerzeit bei der Abfassung der Anlagen 1 und 2 zu § 12

LRC - K berücksichtigt, abhängig von der technologischen Beschaffenheit dieser Anlagen. Im

übrigen werden künftighin für allfällige weitere Anpassungen einschlägige EU - Richtlinien

und die dort festgelegten Anforderungen maßgeblich zu beachten sein. EU - Regelungen,

dominieren bereits jetzt den gesamten Umweltbereich und werden ihn in Zukunft vermehrt

ausfüllen (siehe auch gegenständlichen Bericht).

 

Der Begriff „Stand der Technik" ist im § 2 Abs. 2 LRG - K hinreichend definiert und für

Neuanlagen durch die LRV - K 1989 konkretisiert. Dem fortschreitenden Entwicklungsstand

folgend können Anpassungen durch Novellierung dieser Verordnung jederzeit vorgenommen

werden.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Die Aufgabenstellung für den gegenständlichen Bericht lautet gemäß § 13 LRG - K über den

„Erfolg der nach diesem Bundesgesetz getroffenen Maßnahmen und die Entwicklung des

Standes der Technik“ zu informieren. Beide Themenkreise sind im gegenständlichen Bericht

umfassend behandelt.

 

Kleinanlagen, soferne sie der Definition des § 1 Abs. 2 LRG - K entsprechen, unterliegen

jedenfalls auch den Bestimmungen des LRG - K, genießen jedoch gewisse Erleichterungen

(z.B. keine Genehmigungspflicht bis 50 kW, keine jährliche Überwachung bis 100 kW bei

festen/flüssigen Brennstoffen und bis 600 kW bei gasförmigen Brennstoffen). Sie spielen

sowohl von der Anzahl als auch von den Emissionen her gesehen eine eher unbedeutende

Rolle (siehe auch gegenständlichen Bericht).

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Angesichts der nunmehr vorliegenden Erfahrungen wird es sicherlich möglich sein, einen

Ergänzungsbericht, der auch Angaben über die Berichtsjahre 1995 bis 1998 enthält, innerhalb

eines Jahres dem Nationalrat zuzuleiten.

 

 

 

Beilage

6 Zusammenfassung

 

Das Ergebnis der im Jahre 1990 durchgeführten Studie über PCDD/F - Emissionen in

Österreich war für 1988/89 eine Gesamtemissionsmenge von 50 bis 320 g I - TEQ/a

mit einem wahrscheinlichen Wert von 110 g I - TEQ/a118 . Dabei wurden allerdings nur

Hauptemittenten berücksichtigt.

Die nun auf neuem, aktuellerem Datenmaterial basierende Abschätzung ergab ein

deutlich geringeres Gesamtemissionsniveau in der Größenordnung von etwa 30 g I -

TEQ pro Jahr (Bezugsjahr 1994).

 

Die PCDD/F - Emissionspotentiale der einzelnen, betrachteten Emittentengruppen

sind in Tabelle 16 nochmals zusammenfassend dargestellt. Dabei folgt in der letzten

Spalte eine Angabe zur Güte der Abschätzung, die sich nach der jeweiligen

Datenlage richtete.

 

Den größten Beitrag zur Dioxingesamtemission in Österreich liefern die

Kleinfeuerungsanlagen des Hausbrandes und der Land - und Forstwirtschaft und hier

wiederum die Verbrennung von festen Brennstoffen in Einzelofenheizungen. Für das

Jahr 1994 beträgt das PCDD/F - Emissionspotential rund 16 g I - TEQ, das sind etwa

50% der Gesamtemission.

Auch wenn Daten zum Brennstoffverbrauch und zur Heizungsart durch statistisches

Zahlenmaterial sehr gut dokumentiert sind, sind die Unsicherheiten dieser

Emissionsabschätzung trotzdem als hoch anzusehen.

In den letzten Jahren ist dieser Emittentengruppe zwar verstärkt Aufmerksamkeit

gewidmet worden. Dies äußerte sich darin, daß vermehrt Emissionsmessungen an

Kleinfeuerungsanlagen durchgeführt worden sind. Allerdings beziehen sich die

durchgeführten Untersuchungen vielfach auf Messungen unter Prüfstand -

bedingungen. Auch der Differenzierung nach Heizungsart (Einzelofenheizung bzw.

Zentralheizungsanlage) wurde nur ungenügend Aufmerksamkeit gewidmet. Für eine

besser abgesicherte Emissionsabschätzung fehlen Daten von Feldmessungen, die

die Dioxinemissionen im Anlagen - Ist - Zustand unter dem Einfluß des Benutzer -

verhaltens berücksichtigen.

Eine weitere große Unsicherheit besteht in der Mitverbrennung von nicht geeigneten

Brennstoffen (z.B. Hausmüll) in Festbrennstoffeuerungsanlagen, die zu einem

beträchtlichen Ansteigen der Dioxinemissionen führen kann. Dieses zusätzliche

 

 

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118            Orthofer, R., Vesely, A.: Abschätzung von toxischen Emissionen (PCDD, PCDF, PAH; BaP) aus

                Verbrennungsprozessen in Österreich. Österreichisches Forschungszentrum Seibersdorf (1990)

Dioxinemissionspotential läßt sich kaum abschätzen.

Das Emissionsniveau aus dem Bereich der Kleinfeuerungsanlagen kann zukünftig

als tendenziell leicht sinkend angenommen werden, da einerseits die Anzahl der

Einzelofenheizungen von Jahr zu Jahr abnimmt und andererseits im Zuge der

Umrüstung und Erneuerung des Anlagenbestandes modernere Technologien mit

verbessertem Ausbrand verstärkt zum Einsatz kommen werden.

Tabelle 16

Emittentengruppen und ihre PCDD/F - Emissionspotentiale

(Angaben in g I - TEQ/a)

 

Emittentengruppe

Bezugs -

jahr

Emissions -

potential

Güte der

Abschätzung

Kalorische Kraftwerke

1993

0,15

* * ° °

Hausmüllverbrennung

1995

0,1

* * * *

Sondermüll - /Klärschlammverbrennung

1995

0,02

* * * *

Pyrolyseanlagen

1995

0,02

* * ° °

Altölverbrennung

1995

0,01

* * ° °

Deponiegasverbrennung

1995

0,03

* * ° °

Zement

1993

0,1

* * * °

Brennen von Kalk und Dolomit

1994

0,02

° ° ° °

Ziegeleien

1994

0,07

* * ° °

Glasindustrie

1994

0,05

* ° ° °

Sinteranlagen

1994

8

° ° ° °

Roheisen

1994

0,1

° ° ° °

Eisen und Stahl

1994

1,5

° ° ° °

Sekundäraluminium

1992/93

1,8

* ° ° °

Sekundärkupfer

1994

0,27

* * * °

Sekundärblei

1994

0,05

* * ° °

sonst. NE - Metalle

1994

0,1

* * * °

Gießereien

1994

0,3

° ° ° °

Chemische Industrie

 

?

° ° ° °

Holzverarbeitende Industrie u. Gewerbe

1993

1,4

* ° ° °

Sägeindustrie

1993

0,06

* ° ° °

Biomassefernheizwerke

1995

0,12

* * ° °

Papier - und Zellstoff

1994

0,5

* * ° °

Hausbrand

1993/94

16

* * * °

Verkehr

1994

0,3

° ° ° °

Räucheranlagen

1995

0,2

° ° ° °

Einäscherungsanlagen

1995

0,1

* * ° °

Emissionen aus sonst. Feuerungsanlagen

1992

0,4

* ° ° °

Brände

1994

0,1

° ° ° °

Strohverbrennung am Feld

1995

?

° ° ° °

 

Legende:

    Güte:                   Unsicherheit des abgeschätzten Emissionspotentials: gering (* * * *) sehr hoch (° ° ° °)

     ?:                        es können keine Zahlen angegeben werden.

Einen hohen Beitrag zur Gesamtemission, der in einer vergleichbaren Größen -

ordnung wie jener des Hausbrandes liegt, liefert mit etwa 12 g I - TEQ/a der Sektor

der metallerzeugenden und - verarbeitenden Industrie, wobei dieser Betrag vor allem

durch die Sinteranlagen verursacht ist. Während die Emissionen aus den

Kleinfeuerungsanlagen aufgrund der geringen Frachten und der weiträumigen

Verteilung als diffus anzusehen sind, werden im Fall der Sinteranlagen Dioxine in

von zwei Anlagen punktförmig emittiert. Die Abschätzung ergab für diese beiden

Anlagen ein Emissionspotential von etwa 8 g I - TEQ/a, wobei diese Zahl aber wenig

abgesichert ist.

Auch wenn durch Wahl der Einsatzstoffe (Verzicht auf Walzzunder mit hohem

Ölanteil) und durch Änderung der Betriebsbedingungen (z.B. Optimierung der

Sinterbandgeschwindigkeit) die Dioxinemissionen bei der Sintererzeugung gesenkt

werden können, gelingt es im allgemeinen nicht, die Emissionskonzentrationen unter

1 ng I - TEQ/m3 zu senken. Dies ist nur durch Anwendung von Sekundärmaßnahmen

zu erreichen. An einer der beiden in Österreich betriebenen Sinteranlagen konnte

durch Installation eines Hochleistungswäschers bereits eine deutliche Reduzierung

der Dioxinemissionen erreicht werden. Die Emissionsfrachten sind aber im Vergleich

zu anderen Emittentengruppen auf Grund der großen Abgasmengen nach wie vor

hoch.

Für den Bereich der Eisen - und Stahlindustrie sind die Emissionen aus Hochöfen,

den Konverterverfahren und den Eisen - und Stahlgießereien als gering einzustufen.

Emissionsrelevant hingegen ist die Produktion von Stahl in Elektroöfen, vorallem bei

Einsatz von verunreinigtem Schrott. Insgesamt beträgt das Emissionpotential der

Eisen - und Stahlindustrie (ohne Sinteranlagen) etwa 2 g I - TEQ pro Jahr. Allerdings

muß darauf hingewiesen werden, daß für die Abschätzung dieser Menge nahezu

keine österreichspezifischen Meßdaten zur Verfügung standen und die

Emissionsfaktoren aus Literaturdaten berechnet werden mußten.

 

In einer vergleichbaren Größenordnung sind die Dioxinemissionen bei der

Produktion von Sekundäraluminium anzunehmen. Die Abschätzung ergab ein

Emissionspotential von etwa 1,8 g I - TEQ/a. Auch hier sind die Unsicherheiten

hinsichtlich des tatsächlichen Emissionsniveaus groß. Es standen zwar Meßdaten

von den beiden großen Sekundäraluminiumproduktionsstandorten zur Verfügung,

die aber aus früheren Jahren stammen und den derzeitigen Stand unter Umständen

nicht gut wiedergeben. An einer Anlage mit zum Teil sehr hohen Dioxinemissionen

werden zur Zeit Maßnahmen zur Dioxinminderung gesetzt und ein Versuchsbetrieb

durchgeführt, sodaß in Zukunft mit einem geringeren Dioxinemissionspotential aus

dem Bereich der Sekundäraluminiumproduktion zu rechnen ist.

Bei der Produktion von Kupfer aus Sekundärrohstoffen, die in früheren Jahren zu

den Hauptemittenten in Österreich zu zählen war, konnte durch primär - und

sekundärseitige Maßnahmen das Dioxinemissionspotential deutlich gesenkt werden.

Die Emissionen sind nun mit etwa 0,3 g I - TEQ/a anzusetzen und aufgrund

ausreichend zur Verfügung stehender Meßdaten relativ gut abgesichert.

 

Dioxinemissionskonzentrationen bei Holzfeuerungsanlagen erstrecken sich über

einen sehr weiten Bereich, der je nach Einsatzstoff, Feuerungsbauart, Leistungs

größe, Abgasführung und den verwendeten Minderungstechniken mehrere

Zehnerpotenzen betragen kann. Während bei guten Ausbrandbedingungen und

wirksamer Staubabscheidung bei Verbrennung von naturbelassenem und gering

verunreinigtem Holz in der Regel niedere Dioxinkonzentrationen im Abgas einhaltbar

sind, werden bei schlechtem Ausbrand und bei Einsatz von Hölzern mit deutlich

erhöhtem Chlorgehalt bzw. mit halogenorganischen Stoffen behandelte Hölzern in

der Literatur fallweise Dioxinemissionen von bis zu ca. 10 ng I - TEQ/m3 berichtet. Für

die Emissionserhebung wurde daher versucht, einerseits die thermisch verwerteten

Hölzer hinsichtlich Menge und Qualität zu ermitteln, andererseits die Anlagenstruktur

(Anlagengröße), die im Detail für die relevanten Branchen nicht bekannt ist, sich

aber wohl unterscheidet, zu berücksichtigen. Aus den zur Verfügung stehenden

Meßdaten aus der Literatur und von eigenen Untersuchungen wurden für die

Brennstoffarten naturbelassenes Holz, Rinde und behandelte Hölzer für

verschiedene Leistungsklassen Emissionsfaktoren berechnet und über die

eingesetzten Brennstoffmengen die Emissionspotentiale für das holzverarbeitende

Gewerbe, die holzverarbeitende Industrie, die Sägeindustrie und die

Biomassefernheizwerke ermittelt. Die Jahresemissionsmenge aus der gewerblichen

bzw. industriellen Verbrennung von Holz, Rinde, Sägenebenprodukten und

Resthölzern liegt in der Größenordnung von rund 1,6 g I - TEQ. Hinzuzurechnen sind

noch etwa 0,5 g I - TEQ/a, die von den Wirbelschichtanlagen der Papier - und

Zellstoffindustrie emittiert werden.

 

Bei der Verbrennung von Hausmüll. Sondermüll und Klärschlamm in den in

Österreich zur Verfügung stehenden Anlagen werden aufgrund der eingesetzten

Minderungstechnologien keine nennenswerten Dioxinmengen emittiert. Die

Jahresemission kann mit etwa 0,1 g I - TEQ angesetzt werden. Diese Zahl ist durch

regelmäßig durchgeführte Emissionsmessungen gut dokumentiert und abgesichert.

 

Letzteres gilt auch für die Zementindustrie, die prozeßbedingt in der Regel gute

Ausbrandbedingungen in den Brennöfen aufweisen. 1994 betrug die PCDD/F -

Emission etwa 0,1 g I - TEQ.

Auch der Sektor der Ziegel - und Fertigteilproduktion leistet technologiebedingt nur

einen untergeordneten Beitrag zur Gesamtemission.

 

Während der Verkehr in früheren Jahren aufgrund der scavengerhaltigen

Ottokraftstoffe und der Überzahl an katalysatorlosen KFZ vor allem polybromierte und

gemischhalogenierte Dioxine und Furane emittierte, kann aufgrund des heutigen

KFZ - Bestandes und der eingesetzten Kraftstoffe im allgemeinen von einem geringen

Emissionspotential ausgegangen werden. Für 1994 errechnete sich eine PCDD/F -

Emission von 0,3 g I - TEQ.

 

Veraltete Technologie bzw. fehlende Rauchgasreinigung sind bei den

Räucheranlagen für ein jährliches Emissionspotential von etwa 0,2 g I - TEQ

verantwortlich. Die Abschätzung basiert dabei auf Zahlen über den Anlagenbestand,

wobei nicht gesichert ist, wieviele der vor allem älteren Anlagen noch betrieben

werden. Hinzu kommt, daß nur wenige Einzelwerte von Dioxinemissionsmessungen

an Räucheranlagen in der Literatur berichtet werden.

 

Bei Einäscherungsanlagen lassen sich durchaus hohe Dioxinemissions -

konzentrationen feststellen, auch wenn aufgrund der doch geringen Abgasmengen

kein nennenswerter Beitrag zum Gesamtemissionspotential besteht. Durch

Einsatzstoffbeschränkungen, feuerungstechnische Maßnahmen und eine effiziente

Staubabscheidung wäre eine Reduzierung der Dioxinemissionen bei diesen Anlagen

erreichbar.

 

Dioxinemissionen, die durch Verbrennung von Stroh, Stoppeln ua. am Feld und

durch Waldbrände verursacht sind, lassen sich nur schwer kalkulieren. Sie stellen

auch keine konstante Emissionsgröße dar. Das hohe Emissionsniveau früherer

Jahre konnte durch ein Verbrennungsverbot für Stroh am Feld deutlich gesenkt

werden.