6301/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6619/J, welche die
Abgeordneten Dr. Keppelmüller und Genossen am 14. Juli 1999 an mich richteten, stelle ich
einleitend fest, dass das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen - LRG - K nach seinem
Inkrafttreten 1989 von vielen als das einzig wirksame Emissionsschutzgesetz zur Reinhaltung
der Luft im Bundesbereich angesehen wurde. Der gegenständliche Bericht bestätigt diese
Einschätzung durchaus und gibt dabei einen guten Überblick über die Erfolge, die mit der
Vollziehung des LRG - K in den ersten sechs Jahren erzielt wurden, anhand konkreter Zahlen
und Fakten.
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Es wurde immer davon ausgegangen, dass sich die Frist von sechs bzw. zehn Jahren in den
Bestimmungen des § 13 LRG - K auf den Zeitraum, über den letztlich berichtet werden soll,
bezieht, insbesonders auch im Zusammenhang mit der 6 - Jahresfrist des § 12 Abs. 12 LRG - K,
die den Abschluss der Sanierungsphase für
Altanlagen festlegt.
Dass Berichte, die aufgrund zu erhebender statistischer Daten erstellt werden müssen, einen
zeitlichen Nachlauf bis zur Fertigstellung bedingen, liegt in der Natur der Sache. Im
einzelnen wird hinsichtlich der von meinem Ministerium gesetzten Maßnahmen und die
zeitlichen Abläufe auf gegenständlichen Bericht bzw. die Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 2481/J verwiesen.
Es ist aus der Anfrage nicht erkennbar, in welchen Punkten der gegenständliche Bericht
inhaltlich falsch sein soll; diese Feststellung ist daher in dieser Form nicht nachvollziehbar.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die im Erlasswege ergangenen Weisungen einschließlich mehrerer Urgenzen, jeweils unter
Fristsetzung haben in manchen Bereichen keinerlei Wirkung gezeigt. Ich verweise
diesbezüglich auf die in der Sitzung des Umweltausschusses am 8. Juli geführte Diskussion.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Ja.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Keine.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Kapitel 3.3 des gegenständlichen Berichts „Sanierungsmaßnahmen bei Dampfkesselanlagen,
S 38 ff. gibt darüber erschöpfend
Auskunft.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die aus der Sicht der Luftreinhaltung beim Betrieb von Dampfkesselanlagen entstehenden
wesentlichen und relevanten Schadstoffe werden im gegenständlichen Bericht behandelt.
Das Ausmaß der von Dampfkesselanlagen ausgehenden Dioxin - und Furanemissionen und
ihre Bedeutung im gesamtösterreichischen Vergleich wird in der Öffentlichkeit weit
überschätzt. Die vom Wirtschaftsministerium beauftragte Studie „Erhebung des PCDD/F -
Emissionspotentials für Österreich" der Forschungsgesellschaft Technischer Umweltschutz
GmbH - FTU belegt dies (siehe beiliegende Kurzfassung). Es kann daraus ersehen werden,
dass der gesamte Bereich Dampfkesselanlagen zusammengenommen etwa 7 - 8 % der in
Österreich emittierten Menge bedingt, wobei hier Dampfkesselanlagen mit Holzbrennstoffen
den überwiegenden Anteil haben. Im Vergleich dazu bringt es der Hausbrand immerhin auf
einen Anteil von 53 %.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Der Stand der Technik kann sich für Altanlagen nicht im selben Ausmaß wie für Neuanlagen
weiterentwickeln. Er ist, wie auch seinerzeit bei der Abfassung der Anlagen 1 und 2 zu § 12
LRC - K berücksichtigt, abhängig von der technologischen Beschaffenheit dieser Anlagen. Im
übrigen werden künftighin für allfällige weitere Anpassungen einschlägige EU - Richtlinien
und die dort festgelegten Anforderungen maßgeblich zu beachten sein. EU - Regelungen,
dominieren bereits jetzt den gesamten Umweltbereich und werden ihn in Zukunft vermehrt
ausfüllen (siehe auch gegenständlichen Bericht).
Der Begriff „Stand der Technik" ist im § 2 Abs. 2 LRG - K hinreichend definiert und für
Neuanlagen durch die LRV - K 1989 konkretisiert. Dem fortschreitenden Entwicklungsstand
folgend können Anpassungen durch Novellierung dieser Verordnung jederzeit vorgenommen
werden.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Die Aufgabenstellung für den gegenständlichen Bericht lautet gemäß § 13 LRG - K über den
„Erfolg der nach diesem Bundesgesetz getroffenen Maßnahmen und die Entwicklung des
Standes der Technik“ zu informieren. Beide Themenkreise sind im gegenständlichen Bericht
umfassend behandelt.
Kleinanlagen, soferne sie der Definition des § 1 Abs. 2 LRG - K entsprechen, unterliegen
jedenfalls auch den Bestimmungen des LRG - K, genießen jedoch gewisse Erleichterungen
(z.B. keine Genehmigungspflicht bis 50 kW, keine jährliche Überwachung bis 100 kW bei
festen/flüssigen Brennstoffen und bis 600 kW bei gasförmigen Brennstoffen). Sie spielen
sowohl von der Anzahl als auch von den Emissionen her gesehen eine eher unbedeutende
Rolle (siehe auch gegenständlichen Bericht).
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Angesichts der nunmehr vorliegenden Erfahrungen wird es sicherlich möglich sein, einen
Ergänzungsbericht, der auch Angaben über die Berichtsjahre 1995 bis 1998 enthält, innerhalb
eines Jahres dem Nationalrat zuzuleiten.
Beilage
Das Ergebnis der im Jahre 1990 durchgeführten Studie über PCDD/F - Emissionen in
Österreich war für 1988/89 eine Gesamtemissionsmenge von 50 bis 320 g I - TEQ/a
mit einem wahrscheinlichen Wert von 110 g I - TEQ/a118 . Dabei wurden allerdings nur
Hauptemittenten berücksichtigt.
Die nun auf neuem, aktuellerem Datenmaterial basierende Abschätzung ergab ein
deutlich geringeres Gesamtemissionsniveau in der Größenordnung von etwa 30 g I -
TEQ pro Jahr (Bezugsjahr 1994).
Die PCDD/F - Emissionspotentiale der einzelnen, betrachteten Emittentengruppen
sind in Tabelle 16 nochmals zusammenfassend dargestellt. Dabei folgt in der letzten
Spalte eine Angabe zur Güte der Abschätzung, die sich nach der jeweiligen
Datenlage richtete.
Den größten Beitrag zur Dioxingesamtemission in Österreich liefern die
Kleinfeuerungsanlagen des Hausbrandes und der Land - und Forstwirtschaft und hier
wiederum die Verbrennung von festen Brennstoffen in Einzelofenheizungen. Für das
Jahr 1994 beträgt das PCDD/F - Emissionspotential rund 16 g I - TEQ, das sind etwa
50% der Gesamtemission.
Auch wenn Daten zum Brennstoffverbrauch und zur Heizungsart durch statistisches
Zahlenmaterial sehr gut dokumentiert sind, sind die Unsicherheiten dieser
Emissionsabschätzung trotzdem als hoch anzusehen.
In den letzten Jahren ist dieser Emittentengruppe zwar verstärkt Aufmerksamkeit
gewidmet worden. Dies äußerte sich darin, daß vermehrt Emissionsmessungen an
Kleinfeuerungsanlagen durchgeführt worden sind. Allerdings beziehen sich die
durchgeführten Untersuchungen vielfach auf Messungen unter Prüfstand -
bedingungen. Auch der Differenzierung nach Heizungsart (Einzelofenheizung bzw.
Zentralheizungsanlage) wurde nur ungenügend Aufmerksamkeit gewidmet. Für eine
besser abgesicherte Emissionsabschätzung fehlen Daten von Feldmessungen, die
die Dioxinemissionen im Anlagen - Ist - Zustand unter dem Einfluß des Benutzer -
verhaltens berücksichtigen.
Eine weitere große Unsicherheit besteht in der Mitverbrennung von nicht geeigneten
Brennstoffen (z.B. Hausmüll) in Festbrennstoffeuerungsanlagen, die zu einem
beträchtlichen Ansteigen der Dioxinemissionen führen kann. Dieses zusätzliche
--------------------------------------
118 Orthofer, R., Vesely, A.: Abschätzung von toxischen Emissionen (PCDD, PCDF, PAH; BaP) aus
Verbrennungsprozessen in
Österreich. Österreichisches Forschungszentrum Seibersdorf (1990)
Dioxinemissionspotential läßt sich kaum abschätzen.
Das Emissionsniveau aus dem Bereich der Kleinfeuerungsanlagen kann zukünftig
als tendenziell leicht sinkend angenommen werden, da einerseits die Anzahl der
Einzelofenheizungen von Jahr zu Jahr abnimmt und andererseits im Zuge der
Umrüstung und Erneuerung des Anlagenbestandes modernere Technologien mit
verbessertem Ausbrand verstärkt zum
Einsatz kommen werden.
Tabelle 16
Emittentengruppen und ihre PCDD/F - Emissionspotentiale
(Angaben in g I - TEQ/a)
Emittentengruppe |
Bezugs - jahr |
Emissions - potential |
Güte der Abschätzung |
Kalorische Kraftwerke |
1993 |
0,15 |
* * ° ° |
Hausmüllverbrennung |
1995 |
0,1 |
* * * * |
Sondermüll - /Klärschlammverbrennung |
1995 |
0,02 |
* * * * |
Pyrolyseanlagen |
1995 |
0,02 |
* * ° ° |
Altölverbrennung |
1995 |
0,01 |
* * ° ° |
Deponiegasverbrennung |
1995 |
0,03 |
* * ° ° |
Zement |
1993 |
0,1 |
* * * ° |
Brennen von Kalk und Dolomit |
1994 |
0,02 |
° ° ° ° |
Ziegeleien |
1994 |
0,07 |
* * ° ° |
Glasindustrie |
1994 |
0,05 |
* ° ° ° |
Sinteranlagen |
1994 |
8 |
° ° ° ° |
Roheisen |
1994 |
0,1 |
° ° ° ° |
Eisen und Stahl |
1994 |
1,5 |
° ° ° ° |
Sekundäraluminium |
1992/93 |
1,8 |
* ° ° ° |
Sekundärkupfer |
1994 |
0,27 |
* * * ° |
Sekundärblei |
1994 |
0,05 |
* * ° ° |
sonst. NE - Metalle |
1994 |
0,1 |
* * * ° |
Gießereien |
1994 |
0,3 |
° ° ° ° |
Chemische Industrie |
|
? |
° ° ° ° |
Holzverarbeitende Industrie u. Gewerbe |
1993 |
1,4 |
* ° ° ° |
Sägeindustrie |
1993 |
0,06 |
* ° ° ° |
Biomassefernheizwerke |
1995 |
0,12 |
* * ° ° |
Papier - und Zellstoff |
1994 |
0,5 |
* * ° ° |
Hausbrand |
1993/94 |
16 |
* * * ° |
Verkehr |
1994 |
0,3 |
° ° ° ° |
Räucheranlagen |
1995 |
0,2 |
° ° ° ° |
Einäscherungsanlagen |
1995 |
0,1 |
* * ° ° |
Emissionen aus sonst. Feuerungsanlagen |
1992 |
0,4 |
* ° ° ° |
Brände |
1994 |
0,1 |
° ° ° ° |
Strohverbrennung am Feld |
1995 |
? |
° ° ° ° |
Legende:
Güte: Unsicherheit des abgeschätzten Emissionspotentials: gering (* * * *) sehr hoch (° ° ° °)
?: es
können keine Zahlen angegeben werden.
Einen hohen Beitrag zur Gesamtemission, der in einer vergleichbaren Größen -
ordnung wie jener des Hausbrandes liegt, liefert mit etwa 12 g I - TEQ/a der Sektor
der metallerzeugenden und - verarbeitenden Industrie, wobei dieser Betrag vor allem
durch die Sinteranlagen verursacht ist. Während die Emissionen aus den
Kleinfeuerungsanlagen aufgrund der geringen Frachten und der weiträumigen
Verteilung als diffus anzusehen sind, werden im Fall der Sinteranlagen Dioxine in
von zwei Anlagen punktförmig emittiert. Die Abschätzung ergab für diese beiden
Anlagen ein Emissionspotential von etwa 8 g I - TEQ/a, wobei diese Zahl aber wenig
abgesichert ist.
Auch wenn durch Wahl der Einsatzstoffe (Verzicht auf Walzzunder mit hohem
Ölanteil) und durch Änderung der Betriebsbedingungen (z.B. Optimierung der
Sinterbandgeschwindigkeit) die Dioxinemissionen bei der Sintererzeugung gesenkt
werden können, gelingt es im allgemeinen nicht, die Emissionskonzentrationen unter
1 ng I - TEQ/m3 zu senken. Dies ist nur durch Anwendung von Sekundärmaßnahmen
zu erreichen. An einer der beiden in Österreich betriebenen Sinteranlagen konnte
durch Installation eines Hochleistungswäschers bereits eine deutliche Reduzierung
der Dioxinemissionen erreicht werden. Die Emissionsfrachten sind aber im Vergleich
zu anderen Emittentengruppen auf Grund der großen Abgasmengen nach wie vor
hoch.
Für den Bereich der Eisen - und Stahlindustrie sind die Emissionen aus Hochöfen,
den Konverterverfahren und den Eisen - und Stahlgießereien als gering einzustufen.
Emissionsrelevant hingegen ist die Produktion von Stahl in Elektroöfen, vorallem bei
Einsatz von verunreinigtem Schrott. Insgesamt beträgt das Emissionpotential der
Eisen - und Stahlindustrie (ohne Sinteranlagen) etwa 2 g I - TEQ pro Jahr. Allerdings
muß darauf hingewiesen werden, daß für die Abschätzung dieser Menge nahezu
keine österreichspezifischen Meßdaten zur Verfügung standen und die
Emissionsfaktoren aus Literaturdaten berechnet werden mußten.
In einer vergleichbaren Größenordnung sind die Dioxinemissionen bei der
Produktion von Sekundäraluminium anzunehmen. Die Abschätzung ergab ein
Emissionspotential von etwa 1,8 g I - TEQ/a. Auch hier sind die Unsicherheiten
hinsichtlich des tatsächlichen Emissionsniveaus groß. Es standen zwar Meßdaten
von den beiden großen Sekundäraluminiumproduktionsstandorten zur Verfügung,
die aber aus früheren Jahren stammen und den derzeitigen Stand unter Umständen
nicht gut wiedergeben. An einer Anlage mit zum Teil sehr hohen Dioxinemissionen
werden zur Zeit Maßnahmen zur Dioxinminderung gesetzt und ein Versuchsbetrieb
durchgeführt, sodaß in Zukunft mit einem geringeren Dioxinemissionspotential aus
dem Bereich der
Sekundäraluminiumproduktion zu rechnen ist.
Bei der Produktion von Kupfer aus Sekundärrohstoffen, die in früheren Jahren zu
den Hauptemittenten in Österreich zu zählen war, konnte durch primär - und
sekundärseitige Maßnahmen das Dioxinemissionspotential deutlich gesenkt werden.
Die Emissionen sind nun mit etwa 0,3 g I - TEQ/a anzusetzen und aufgrund
ausreichend zur Verfügung stehender Meßdaten relativ gut abgesichert.
Dioxinemissionskonzentrationen bei Holzfeuerungsanlagen erstrecken sich über
einen sehr weiten Bereich, der je nach Einsatzstoff, Feuerungsbauart, Leistungs
größe, Abgasführung und den verwendeten Minderungstechniken mehrere
Zehnerpotenzen betragen kann. Während bei guten Ausbrandbedingungen und
wirksamer Staubabscheidung bei Verbrennung von naturbelassenem und gering
verunreinigtem Holz in der Regel niedere Dioxinkonzentrationen im Abgas einhaltbar
sind, werden bei schlechtem Ausbrand und bei Einsatz von Hölzern mit deutlich
erhöhtem Chlorgehalt bzw. mit halogenorganischen Stoffen behandelte Hölzern in
der Literatur fallweise Dioxinemissionen von bis zu ca. 10 ng I - TEQ/m3 berichtet. Für
die Emissionserhebung wurde daher versucht, einerseits die thermisch verwerteten
Hölzer hinsichtlich Menge und Qualität zu ermitteln, andererseits die Anlagenstruktur
(Anlagengröße), die im Detail für die relevanten Branchen nicht bekannt ist, sich
aber wohl unterscheidet, zu berücksichtigen. Aus den zur Verfügung stehenden
Meßdaten aus der Literatur und von eigenen Untersuchungen wurden für die
Brennstoffarten naturbelassenes Holz, Rinde und behandelte Hölzer für
verschiedene Leistungsklassen Emissionsfaktoren berechnet und über die
eingesetzten Brennstoffmengen die Emissionspotentiale für das holzverarbeitende
Gewerbe, die holzverarbeitende Industrie, die Sägeindustrie und die
Biomassefernheizwerke ermittelt. Die Jahresemissionsmenge aus der gewerblichen
bzw. industriellen Verbrennung von Holz, Rinde, Sägenebenprodukten und
Resthölzern liegt in der Größenordnung von rund 1,6 g I - TEQ. Hinzuzurechnen sind
noch etwa 0,5 g I - TEQ/a, die von den Wirbelschichtanlagen der Papier - und
Zellstoffindustrie emittiert werden.
Bei der Verbrennung von Hausmüll. Sondermüll und Klärschlamm in den in
Österreich zur Verfügung stehenden Anlagen werden aufgrund der eingesetzten
Minderungstechnologien keine nennenswerten Dioxinmengen emittiert. Die
Jahresemission kann mit etwa 0,1 g I - TEQ angesetzt werden. Diese Zahl ist durch
regelmäßig durchgeführte Emissionsmessungen gut dokumentiert und abgesichert.
Letzteres gilt auch für die Zementindustrie, die prozeßbedingt in der Regel gute
Ausbrandbedingungen in den Brennöfen aufweisen. 1994 betrug die PCDD/F -
Emission etwa 0,1 g I - TEQ.
Auch der Sektor der Ziegel - und Fertigteilproduktion leistet technologiebedingt nur
einen untergeordneten Beitrag zur Gesamtemission.
Während der Verkehr in früheren Jahren aufgrund der scavengerhaltigen
Ottokraftstoffe und der Überzahl an katalysatorlosen KFZ vor allem polybromierte und
gemischhalogenierte Dioxine und Furane emittierte, kann aufgrund des heutigen
KFZ - Bestandes und der eingesetzten Kraftstoffe im allgemeinen von einem geringen
Emissionspotential ausgegangen werden. Für 1994 errechnete sich eine PCDD/F -
Emission von 0,3 g I - TEQ.
Veraltete Technologie bzw. fehlende Rauchgasreinigung sind bei den
Räucheranlagen für ein jährliches Emissionspotential von etwa 0,2 g I - TEQ
verantwortlich. Die Abschätzung basiert dabei auf Zahlen über den Anlagenbestand,
wobei nicht gesichert ist, wieviele der vor allem älteren Anlagen noch betrieben
werden. Hinzu kommt, daß nur wenige Einzelwerte von Dioxinemissionsmessungen
an Räucheranlagen in der Literatur berichtet werden.
Bei Einäscherungsanlagen lassen sich durchaus hohe Dioxinemissions -
konzentrationen feststellen, auch wenn aufgrund der doch geringen Abgasmengen
kein nennenswerter Beitrag zum Gesamtemissionspotential besteht. Durch
Einsatzstoffbeschränkungen, feuerungstechnische Maßnahmen und eine effiziente
Staubabscheidung wäre eine Reduzierung der Dioxinemissionen bei diesen Anlagen
erreichbar.
Dioxinemissionen, die durch Verbrennung von Stroh, Stoppeln ua. am Feld und
durch Waldbrände verursacht sind, lassen sich nur schwer kalkulieren. Sie stellen
auch keine konstante Emissionsgröße dar. Das hohe Emissionsniveau früherer
Jahre konnte durch ein Verbrennungsverbot für Stroh am Feld deutlich gesenkt
werden.