11423 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. Februar 2024 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 31. Jänner 2024 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„I.

Das aktuelle Regierungsprogramm (2020 bis 2024) sieht die Einführung der Fachärztin/des Facharztes für Allgemeinmedizin und Familienmedizin vor. Ziel dieser Ärztegesetz-Novelle ist die Schaffung der ärztegesetzlichen Grundlage für die Realisierung des Sonderfaches Allgemeinmedizin und Familienmedizin mit einer fünfjährigen fachärztlichen Ausbildung ab 1. Juni 2026.

Für die Gesamtumsetzung sind jedenfalls vier ärzterechtliche Regelwerke zu novellieren:

1.     Ärztegesetz 1998,

2.     Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 – ÄAO 2015,

3.     Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin/zum Facharzt, sowie über die Ausgestaltung und Form der Rasterzeugnisse, Prüfungszertifikate und Ausbildungsbücher (KEF und RZ-V 2015),

4.     Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin und die Facharztprüfung – PO 2015.

Die Definition des Aufgabengebietes des neuen Sonderfaches Allgemeinmedizin und Familienmedizin hat in der ÄAO 2015 zu erfolgen.

Das Aufgabengebiet des Sonderfaches Allgemeinmedizin und Familienmedizin soll die primäre Gesundheitsversorgung, insbesondere die ganzheitliche, kontinuierliche und koordinative medizinische Betreuung des gesamten menschlichen Lebensbereiches, umfassen. Im Wesentlichen soll die diesbezügliche Gesundheitsförderung, Krankheitserkennung und Krankenbehandlung einschließlich der Einleitung von Rehabilitations- und Mobilisationsmaßnahmen aller Personen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Art der Gesundheitsstörung, unter Berücksichtigung des Umfelds der Person, der Familie, der Gemeinschaft und deren Kultur beinhaltet sein.

Der Titel des nunmehr vorgeschlagenen Sonderfaches „Allgemeinmedizin und Familienmedizin“ mit dem Zusatz „Familienmedizin“ wurde entsprechend aktueller internationaler Empfehlungen und Definitionen, angelehnt an die zentrale Primärversorgungsrolle im Sinne der ganzheitlichen, kontinuierlichen und koordinativen medizinischen Betreuung des gesamten menschlichen Lebensbereiches gewählt.

Die Eckpfeiler der Sonderfach-Grundausbildung (Dauer 33 Monate) und Sonderfach-Schwerpunktausbildung (Dauer 18 Monate) sind im ÄrzteG 1998 zu regeln.

Zur näheren Konkretisierung der Ausbildungsinhalte ist auf Grundlage der novellierten ÄAO 2015 die Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin/zum Facharzt, sowie über die Ausgestaltung und Form der Rasterzeugnisse, Prüfungszertifikate und Ausbildungsbücher (KEF und RZ-V 2015) zu novellieren.

Zur Umstellung der bisherigen Prüfung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin auf eine fachärztliche Prüfung für das Sonderfach ist die Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin und die Facharztprüfung – PO 2015 entsprechend zu novellieren.

II.

Bereits in der Zielsteuerungs-Periode 2013 bis 2016 wurde eine Projektgruppe zur Thematik Attraktivierung der Allgemeinmedizin etabliert, mit dem Ziel einer Konkretisierung der Fragestellungen hinsichtlich der universitären sowie postpromotionellen Ausbildung, des Berufsbilds und der Berufsausübung sowie der Verbesserung des Prestiges und Ansehens.

In weiterer Folge wurde im Jahr 2021 von der Kommission für die ärztliche Ausbildung eine spezielle Unterarbeitsgruppe (UAG) „Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin“ eingesetzt, unter Beteiligung der relevanten Stakeholder, nämlich Vertreterinnen/Vertreter der Länder, der Rechtsträger der Krankenanstalten, der Österreichischen Ärztekammer und der Sozialversicherung. Hier wurden die wesentlichen Themen dieses neuen Sonderfaches einschließlich der Analyse der Umfeld- und Struktur-Veränderungen erarbeitet. Grundsätzlich wurde übereingekommen, dass die Einführung einer Fachärztin/eines Facharztes für Allgemeinmedizin und Familienmedizin eine Ausbildung in der Dauer von zumindest fünf Jahren erfordert. Weiteres wurden die Inhalte der Ausbildung in den jeweiligen Sonderfachgebieten einschließlich der Dauer der Ausbildung im Fach Allgemeinmedizin und Familienmedizin von insgesamt 24 Monaten (Lehrpraxis, Lehrgruppenpraxis, Primärversorgungseinrichtungen, Erstversorgungseinrichtungen) erarbeitet.

Die Fachärztin/der Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin soll die erste Anlaufstelle für sämtliche gesundheitliche Anliegen sein und dabei die Stärkung der Gesundheitskompetenz der/des Einzelnen sowie von spezifischen Populationsgruppen, insbesondere durch gesundheitsfördernde Aktivitäten, Beratung und Aufklärung unter Berücksichtigung des jeweiligen epidemiologischen Hintergrundes unterstützen.

Wesentlich sind die Zusammenarbeit und Koordination mit Fachärztinnen/Fachärzten anderer Sonderfächer, mit Vertreterinnen/Vertretern anderer Wissenschaften, Angehöriger anderer Gesundheitsberufe und Sozialberufe (oder eines anderen Berufes) und mit Einrichtungen im Gesundheitswesen, insbesondere Krankenanstalten bzw. Kuranstalten sowie die federführende Koordination zwischen den Versorgungsebenen, das Zusammenführen und Bewerten/Einschätzen bzw. Umsetzen aller Ergebnisse.“

 

Ein im Zuge der Debatte im Plenum des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag wurde – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Es handelt sich überwiegend um notwendige redaktionelle und technische Änderungen und Klarstellungen. Zusätzlich zu dem vom Gesundheitsausschuss beschlossenen Antrag sollen darüber hinaus Regelungen betreffend Sprachprüfung und Erwerb der Bezeichnung Fachärztin/Facharzt aufgenommen werden.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. März 2024 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2024 03 12

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                                 Günter Kovacs

                                  Berichterstatterin                                                                   stv. Vorsitzender