10100 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulzeitgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Privatschulgesetz, das Hochschulgesetz 2005 und das BIFIE-Gesetz 2008 geändert werden (Pädagogikpaket 2018)
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates verfolgt im Hinblick auf die Neufassung des § 18 des Schulunterrichtsgesetzes das Ziel, die numerische Benotung aufzuwerten und die Leistungsbeurteilung in allen Schulstufen und Schularten zu präzisieren und objektiv nachvollziehbar zu gestalten.
Die Leistungsbeurteilung soll bereits ab der 1. Schulstufe der Volks- und Sonderschule durch Noten erfolgen. Um im gesamten Bereich der Primarschule ein besseres Informationssystem sowie Transparenz im Hinblick auf die Benotungssystematik zu gewährleisten, soll der Beurteilung der Leistung durch Noten in der 1. bis 4. Schulstufe der Volks- und Sonderschule nun jedenfalls eine schriftliche Erläuterung hinzugefügt werden. Es ist beabsichtigt, dass diese schriftliche Erläuterung zusätzlich zur Schulnachricht sowie zum Jahreszeugnis ausgestellt wird. Damit soll im beurteilungsbezogenen Diskurs zwischen Pädagoginnen und Pädagogen und Erziehungsberechtigten mehr Transparenz geschaffen und die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden. Im Bereich der Sekundarstufe I der Sonderschule sowie der Mittelschule (vormals Neue Mittelschule) bleibt die Ergänzung der Note durch schriftliche Erläuterung optional.
Gleichzeitig bleibt die Option der alternativen Leistungsbeurteilung in Form einer Information über die Lern- und Entwicklungssituation der Schülerinnen und Schüler, wie sie bisher im § 18a SchUG vorgesehen war, für einzelne Klassen der Volks- und Sonderschule bis einschließlich des 1. Semesters der 2. Schulstufe bestehen. Durch einen Beschluss des Klassenforums, der innerhalb der ersten neun Wochen des Schuljahres zu fassen ist, soll weiterhin festgelegt werden können, dass an Stelle der Beurteilung der Leistungen durch Noten eine alternative Leistungsbeurteilung treten kann. Die alternative Leistungsbeurteilung kann somit schulautonom gewählt werden. Wird eine solche Festlegung des Klassenforums nicht getroffen, erfolgt eine Leistungsbeurteilung durch Noten. Die Inhalte dieser alternativen Leistungsbeurteilung orientieren sich am bisherigen § 18a SchUG. Neben dem Beschluss des Klassenforums wird den Erziehungsberechtigten der einzelnen Schülerinnen und Schüler das Recht eingeräumt, zusätzlich zur Information über die Lern- und Entwicklungssituation, die Ausstellung einer Schulnachricht und eines Jahreszeugnisses, denen eine Beurteilung durch Noten zugrunde zu legen ist, zu verlangen.
Spätestens am Ende der 2. Schulstufe hat in allen Klassen der Volks- und Sonderschule eine Beurteilung durch Noten zu erfolgen. Darüber hinaus soll das Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe neu geregelt werden. Durch diese Neuregelung der Klassenwiederholung soll das Bildungsniveau bei Abschluss der Primarschule angehoben werden. Die gezielten Lehrplan- und Fördermaßnahmen des § 17 Abs. 5 SchUG, wonach Kinder mit Leistungsstärken, Leistungsschwächen oder Leistungsabfall frühzeitig und während des Unterrichtsjahres nach Entscheidung der Schulkonferenz innerhalb der Vorschulstufe und der ersten drei Schulstufen der Volksschule in die nächsthöhere oder nächstniedrige Schulstufe wechseln können, sollen bestehen bleiben. Ziel ist die bestmögliche individuelle Förderung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers.
Durch weitere gezielte Fördermaßnahmen, die bereits in elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen ansetzen, sowie der gezielten Sprachförderung in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen soll die Anzahl der Klassenwiederholungen gering gehalten werden. Im Hinblick auf die weiterentwickelte Benotungssystematik wird die Verordnungsermächtigung zur Bestimmung einer Gesamtnote in der ersten oder in den ersten beiden Schulstufen der Volksschule und Sonderschulen mit Klassenlehrersystem aufgehoben.
Die bisher nur für die Neue Mittelschule vorgesehenen Kind-Eltern-Lehrer-Gespräche sollen nun in allen Schulstufen der Volks- und Sonderschulen sowie weiterhin an der Mittelschule durchgeführt werden. Diese Gesprächs- und Informationsmöglichkeit soll der gemeinsamen Erörterung des Leistungsstandes und der Leistungsstärken der Schülerin oder des Schülers im Hinblick auf das jeweilige Bildungsziel dienen. Darüber hinaus soll auf allfällige schulische oder außerschulische Förderungsmöglichkeiten eingegangen werden. Auch im Bereich der Polytechnischen Schule soll jedenfalls einmal pro Unterrichtsjahr ein Gespräch zwischen Schülerin oder Schüler, Erziehungsberechtigten und Lehrerin oder Lehrer stattfinden, wobei der Fokus auf Leistungsstärken und Lernfortschritt der Schülerin oder des Schülers, insbesondere im Hinblick auf weiterführende Ausbildungen, gesetzt werden soll.
Weiterentwicklung der Neuen Mittelschule
Ziel der Weiterentwicklung der Neuen Mittelschule ist es, Schülerinnen und Schüler nun schon ab der 6. Schulstufe in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache) zu klaren Anforderungsniveaus (Leistungsniveau „Standard“ und Leistungsniveau „Standard AHS“) zuzuordnen. Jedem Leistungsniveau soll eine fünfstufige Beurteilungsskala zugrunde liegen. Die in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen der Neuen Mittelschule in ihrer bisherigen Form zugrunde liegende grundlegende und vertiefende Allgemeinbildung verschmilzt in diesem Kontext mit den Leistungsniveaus der Mittelschule. Im Hinblick auf die Leistungsniveaus soll eine neue Möglichkeit der Gruppenbildung geschaffen werden. So können Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Leistungsniveaus zeitweise oder dauernd in Schülergruppen zusammengefasst werden. Die Entscheidung, ob im Hinblick auf die Leistungsniveaus homogene oder heterogene Schülergruppen geführt werden, soll der Schulleitung übertragen werden. Durch Maßnahmen der Differenzierung sowie der Begabungs- und Begabtenförderung sollen Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit zum Bildungsziel des Leistungsniveaus „Standard AHS“, jedenfalls aber zu jenem des Leistungsniveaus „Standard“ geführt werden. Um diese Weiterentwicklung zu unterstreichen, wird die Neue Mittelschule in Mittelschule umbenannt.
Entfall der die Hauptschule betreffenden Bestimmungen
Mit dem Schuljahr 2012/13 wurden die bis dahin als Modellversuch geführten Neuen Mittelschulen mit dem Ziel, die Hauptschule bis Beginn des Schuljahres 2018/19 zu ersetzen, ins Regelschulwesen übergeführt. Dementsprechend entfallen die die Hauptschule betreffenden Bestimmungen mit 1. September 2019.
Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Klara Neurauter.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Doris Hahn, MEd MA, Monika Mühlwerth, Mag. Daniela Gruber-Pruner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Christoph Steiner und Karl Bader.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Klara Neurauter gewählt.
Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2018 12 18
Klara Neurauter Monika Mühlwerth
Berichterstatterin Vorsitzende