Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich lasse über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, abstimmen.

Es ist hiezu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesrät:innen gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. – Ich bitte um klare Äußerung.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Doppler geben die Bundesrät:innen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Ja“.

Die Stimmabgabe ist somit beendet.

Ich unterbreche die Sitzung zur Auszählung der Stimmen.