16.09
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm: Herr Vorsitzender! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Ich wollte eigentlich zu Beginn sagen, dass ich alles von den Mitgliedern des Bundesrates, die sich hier zu Wort gemeldet haben, Gesagte nur unterstreichen kann; ich unterstreiche vieles, aber nicht alles – ich glaube, da wären wir uns einig. (Beifall bei der ÖVP. – Heiterkeit des Bundesrates Tiefnig.)
Das ist aber schon eindeutig gefallen: Der Bedarf an Zivildienern ist in den letzten Jahren sehr stark gestiegen. Die große Herausforderung, in der wir mittendrin stehen, ist, dass aktuell geburtenschwache Jahrgänge bei der Stellung zum Zug kommen – genau in diesen Jahren –, das die Situation definitiv nicht leichter macht und wir genau aus diesem Grund den Zivildienst laufend weiterentwickeln, laufend weiter anpassen und attraktiveren müssen.
Man darf eines nicht vergessen: Bei den Zivildienern handelt es sich um eine essenzielle Stütze – nicht nur in den Einrichtungen, in denen sie zum Einsatz kommen, sondern insbesondere in der gesamten Gesellschaft. Zivildiener sind in erster Linie mit vulnerablen Gruppen im Einsatz, und oftmals ist es auch der erste Berührungspunkt von jungen Männern mit dem Sozialbereich, mit dem Gesundheitsbereich, mit der Pflege, wie bereits erwähnt worden ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Mit der Novelle des Zivildienstgesetzes stärken wir den Zivildienst an sich, machen ihn flexibler und trauen den Zivildienern am Ende des Tages auch mehr zu; wir geben ihnen mehr Verantwortung – auch das ist eine ganz wesentliche Attraktivierung.
Auf die einzelnen Bestandteile der Novelle ist bereits eingegangen worden – vielleicht noch einmal im Schnelldurchlauf: Eine Teilung des Zivildienstes ist künftig in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen im Einvernehmen mit den Einrichtungen möglich; auch eine stundenweise Freistellung – bisher konnte sie nur tageweise in Anspruch genommen werden – wird künftig möglich sein; der Papamonat genauso, wie das bereits mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz geändert wurde.
Wir haben eine Handhabe gegenüber Systemverweigerern geschaffen, die einen gesundheitlichen Grund vorschieben, obwohl sie einer beruflichen Tätigkeit, vielleicht sogar einer Selbstständigkeit, nachgehen. Da kann dann in begründeten Fällen die Zivildienstserviceagentur auch hergehen und einen Facharzt beauftragen, dass er noch einmal ein gesundheitliches Gutachten macht.
Durch eine entsprechende Befähigung ermöglichen wir Zivildienstleistenden auch einen unbeschränkten qualifizierten Einsatz – das ist zum Beispiel im Rettungswesen bereits der Fall.
Wir wissen, dass wir in sämtlichen Bereichen, in denen Zivildiener zum Einsatz kommen, einen enormen Fachkräftemangel haben; deswegen ist aus meiner Sicht der Zivildienst auch ein wichtiges Sprungbrett – ein Headhunter, wenn man so will –, damit wir mehr Männer in diese Mangelberufe bekommen, damit es für junge Burschen attraktiver wird, Ausbildungen zu starten. Man sieht ja anhand der sehr persönlichen Geschichten, dass doch beim einen oder anderen aufgrund des Zivildienstes dann ein anderer Bildungsweg, ein anderer Lebensweg eingeschlagen wurde. Ich glaube, dort und da würde uns ein ausgeglicheneres Geschlechterverhältnis auch nicht schlecht tun.
Ich möchte mich ganz herzlich bedanken, weil diese Verbesserungen nur aufgrund der guten Zusammenarbeit möglich sind, die wir parteiübergreifend in den intensiven Verhandlungen, auch im Rahmen der Begutachtungsphase, hatten. Ich möchte mich explizit auch beim Verteidigungsministerium bedanken – wir haben in den letzten Jahren eine ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen Verteidigungsministerin und mir als Staatssekretärin in meiner Zuständigkeit für den Zivildienst gehabt; das ist einmalig und war in den Jahren zuvor in dieser Art und Weise nicht selbstverständlich – und natürlich auch bei den Expertinnen und Experten in der Zivildienstserviceagentur. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
16.13