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Bundesrat Mag. Sascha Obrecht (SPÖ, Wien): Ich will das nur in aller Kürze abhandeln, weil es sonst zu technisch wird – es ist nur so realitätsfern, was Sie gerade gesagt haben: Sie haben gemeint, der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin muss die digitalen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, das steht so im Gesetz. Haben Sie den nächsten Satz im Gesetz auch gelesen? Dieser lautet: „Davon kann durch Vereinbarungen abgewichen werden“. – Es gibt in der Privatwirt­schaft de facto keine Vereinbarung, in der das nicht drinnen steht – also, ein bisschen müssen wir auch drüber reden. (Bundesrätin Schumann: Genau!)

Das mit der Unfallversicherung: Ich habe es Ihnen schon gesagt und vielleicht noch einmal, um es deutlich zu machen, mit Ihrem Beispiel mit dem Weg nach Innsbruck: Wenn ich jetzt am Weg nach Innsbruck Telefonate mache, wie das in der modernen Arbeitswelt üblich sein wird, wenn ich da sitze und am Laptop etwas schreibe, bin ich unfallversichert. (Zwischenruf der Bundesrätin Jagl.) – Ja, bin ich. Das heißt, ich habe eine Regelung, bei der es ohnehin in ganz vielen Fällen so sein wird, dass ich ohnehin gerade arbeite. Es gibt überhaupt keine Begründung dafür, dass man diese künstliche Aufdröselung in Telearbeit im engeren und im weiteren Sinn macht. (Bundesrätin Schumann: Genau!) Es ist extrem missbrauchsanfällig, und der schlaue Arbeitnehmer, die schlaue Arbeit­nehmerin ist wohl immer gerade am Arbeiten, wenn er oder sie am Weg nach Innsbruck ist. (Beifall bei der SPÖ.)

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