Präsident Günter Kovacs: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debat­te ist geschlossen.

Wir kommen nun bitte zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tages­ordnungspunkte getrennt erfolgt. Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2023 betreffend ein Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes.

Es liegt hierzu ein Antrag der Bundesräte Korinna Schumann, Christoph Steiner, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates samt der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Hierzu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ – ist gleich Einspruch – oder „Nein“ – ist gleich kein Einspruch. Ich bitte um deutliche Äußerung.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alpha­betischer Reihenfolge.

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(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Böhmwalder geben die Bundesrät:innen ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

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Präsident Günter Kovacs: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Ja“.

Herzlichen Dank. Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen kurz die Sitzung.