14.23
Bundesrätin Andrea Michaela Schartel (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Wie gesagt, es geht jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt darum, die Zuverdienstgrenze anzuheben, wobei man ja sagen muss: Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wird die Grenze deshalb angehoben, weil es sonst allein durch die Tatsache der neuen Geringfügigkeitsgrenze im nächsten Jahr zu einer Überschreitung käme. Meine Empfehlung daher: Man könnte das in Zukunft gleich an die Geringfügigkeitsgrenze koppeln, denn in zwei Jahren erhöht ihr es wieder – andernfalls würde das immer valorisiert und man bräuchte nicht jedes Mal eine Gesetzesänderung zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)
Was man aber auch immer trennen muss: Der Bezug von Kinderbetreuungsgeld hat nichts mit Karenz zu tun. Das heißt, es ist nicht unbedingt Voraussetzung, dass man in Karenz geht, damit man Kinderbetreuungsgeld bekommt.
Jetzt ist es aber so: Wenn ich mich – und das kann ich nur in einem Dienstverhältnis – für eine Karenz entscheide, dann bin ich vom Arbeitsrechtlichen her sowieso dazu verpflichtet, dass ich maximal geringfügig dazuverdiene. Also diese zwei Dinge bedingen einander.
Worum es mir aber auch geht, ist: Man muss die Wahlmöglichkeit aller Familien gewährleisten, dass sich die Eltern eben entscheiden können, wie und wann sie ihr Kind betreuen. Auch, wenn jetzt schon von 40 Prozent das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen wird, heißt das deshalb nicht, dass die Frauen nach einem Jahr wieder zurück ins Berufsleben kommen, sondern sie beantragen das für zehn Monate und bleiben in Wirklichkeit dann aber trotzdem auch bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes zu Hause. Und das muss man einmal anerkennen.
Man kann es noch so oft beten, es wird in Österreich immer Familien geben, die der Meinung sind, dass sie ihr Kind lieber selbst betreuen möchten, und das muss bei uns möglich sein. (Beifall bei der FPÖ.)
Und da komme ich jetzt zur Familienministerin: Meine Kollegin Rosa Ecker hat in der Fragestunde im Nationalrat Sie, Frau Minister, gefragt, welche Konzepte oder Überlegungen es seitens des Familienministeriums gibt, um jene Familien gleichwertig zu fördern und zu unterstützen, die ihre Kinder nicht sofort in eine Kinderkrippe oder in einen Kindergarten geben. Und Ihre Antwort darauf war: Das ist mit dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes gut abgedeckt.
Mit 14,53 Euro am Tag, sagt die Familienministerin, ist die häusliche Betreuung adäquat, sozusagen gleich gut wie die außerhäusliche abgedeckt. Das, finde ich, ist eigentlich eine Verhöhnung jener Familien, die bereit sind, dem Staat und der Volkswirtschaft Kosten zu ersparen. (Beifall bei der FPÖ.)
Eine zweite Sache, Frau Minister, die mich in Ihrer Fragestunde auch sehr betroffen gemacht hat: Es waren sehr viele Fragen, auf die Sie die Antwort gegeben haben, obwohl Sie die Familienministerin sind – das hat man sogar im Bundeskanzleramt angesiedelt, weil es angeblich so wichtig ist –, Sie haben also auf fast jede zweite Frage geantwortet: Das liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich, da ist der Minister zuständig, dort ist der Minister zuständig. Das kann ich nicht entscheiden.
Dann habe ich mir gedacht: Wenn wir jetzt eine Familienministerin haben, die gerade selber Mutter eines Kindes geworden ist, dann muss das ja vom Engagement her und im Herzen noch viel mehr brennen, und da erwarte ich mir dann, dass Sie mit diesen Ministern so verhandeln, dass diese Dinge, die für die Familien so wichtig sind, gelöst werden können. (Beifall bei der FPÖ.)
14.27
Vizepräsident Günther Novak: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber. – Bitte, Frau Bundesrätin.