Parlamentskorrespondenz Nr. 311 vom 25.04.2025

Hattmannsdorfer für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Deregulierung auf EU-Ebene

Wirtschaftsminister legt EU-Jahresvorschau 2025 für Wirtschaft, Energie und Tourismus vor

Wien (PK) – Mehr Wettbewerbsfähigkeit sowie Deregulierung sind die europapolitischen Prioritäten von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, für die er sich auf europäischer Ebene aktiv einsetzen will. Das geht aus seinem Vorwort zum EU-Vorhabensbericht für 2025 hervor, den der Minister für die Bereiche Wirtschaft, Energie und Tourismus dem Nationalrat vorgelegt hat (III-150 d.B.). Es brauche eine Vertiefung des Binnenmarkts, vor allem im Bereich der Dienstleistungen, und eine echte Kapitalmarktunion, so Hattmannsdorfer. Bürokratische Regelwerke wie die Lieferkettenrichtlinie müssten vereinfacht und Gold Plating vermieden werden. Im Hinblick auf die Energiepreise gelte es, gezielt zusammenzuarbeiten und wettbewerbsfähige Preise zu gewährleisten. Für die Sicherung der Verfügbarkeit von kritischen Rohstoffen im industrielle Wandel seien Handelsabkommen sowie sektorspezifische strategische Partnerschaften entscheidend.

Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der EU

Grundlagen des Berichts zu den EU-Vorhaben 2025 bilden das Achtzehnmonatsprogramm der Trio-Ratspräsidentschaft Polens, Dänemarks und Zyperns bis Mitte 2026, das Arbeitsprogramm des polnischen Ratsvorsitzes für das erste Halbjahr 2025 und das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2025. Als Basis für die Arbeiten der EU-Kommission zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit wird in der Vorlage etwa der Bericht zur Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der EU des ehemaligen italienischen Premierministers und Präsidenten der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi, genannt. Aus österreichischer Sicht enthalte der Bericht zahlreiche wichtige Vorschläge zur Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit, zu Entbürokratisierungsmaßnahmen, für leistbare erneuerbare Energie und zur Adaptierung der Wettbewerbsregeln sowie des staatlichen Beihilferahmens. Abgelehnt werde von Österreich jedoch eine weitere gemeinsame Schuldenaufnahme.

Den zentralen Vorschlag der EU-Kommission mit knapp 50 Maßnahmenvorschlägen stelle dazu der "Competitiveness Compass for the EU" dar. Zentral sei darin aus österreichischer Sicht vor allem eine geplante Reduktion von administrativen Lasten um mindestens 25 % für alle Unternehmen und um mindestens 35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Begrüßt werde unter anderem auch eine angekündigte Beschleunigung von Genehmigungsprozessen in energieintensiven und strategischen Sektoren. Eine Übertragung weitreichender Steuerungskompetenzen wie etwa in der Binnenmarkt-Koordination, bei der Nutzung von Finanzierungsinstrumenten, im Bereich Verteidigung sowie bei der Beschleunigung des grünen und digitalen Übergangs müsse aber im Sinne des Subsidiaritätsprinzips kritisch hinterfragt werden.

Im veröffentlichten "Clean Industrial Deal (CID)" der EU-Kommission werde von Österreich unter anderem der angekündigte "Industrial Decarbonisation Accelerator Act (IDAA)" begrüßt, der konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vorsehen soll. Bei Klimaschutzmaßnahmen etwa im Zusammenhang mit dem Europäischen Green Deal, dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) oder dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) gelte es aus österreichischer Sicht, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der sowohl die wirtschaftlichen als auch ökologischen Ziele berücksichtigt. Zudem müsse erhöhter administrativer Aufwand einer eingehenden wettbewerbsrechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Außerdem unterstütze Österreich die Gratiszertifikate für Exporte von Produkten in Drittstaaten ohne vergleichbare Klimaschutzmaßnahmen. Deren Auslaufen sollte aus österreichischer Sicht ausgesetzt werden, so der Bericht. Dargestellt werden darin etwa auch die aktuellen Agenden der EU-Industrielegislative wie etwa der Net-Zero-Industry Act (NZIA) für saubere Energietechnologien, der Critical Raw Materials Act (CRMA) im Hinblick auf kritische Rohstoffe und der European Chips Act (ECA) für den Halbleitersektor. Etwa im Rahmen der Important Projects of Common European Interest (IPCEI) nehme Österreich an zwei Projekten im Bereich Mikroelektronik, zwei im Bereich Wasserstoff und einem im Bereich Batterietechnologien teil.

"Omnibus"-Pakete zur Reduktion der bürokratischen Hürden für Unternehmen

Im ersten "Omnibus Simplification Package", das im Februar 2025 veröffentlicht worden ist, habe die Europäische Kommission gezielte Änderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD), der EU-Taxonomie-Verordnung und der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD/CS3D) vorgeschlagen. Damit sollen die Berichtspflichten für europäische Unternehmen reduziert und auf Forderungen aus der Wirtschaft eingegangen werden. In den kommenden Monaten seien weitere "Omnibus"-Pakete vorgesehen, die zur Reduktion der bürokratischen Hürden für Unternehmen beitragen sollen. Österreich begrüße die Bestrebungen der Europäischen Kommission, Hürden abzubauen und weitere Vorschläge zum Abbau von Bürokratie und Berichtspflichten vorzulegen.

Ein Notfallinstrument für den EU-Binnenmarkt in Krisenzeiten soll dem Bericht zufolge ab 29. Mai 2026 gelten. Das Instrument soll in erster Linie den freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr in Krisenzeiten aufrechterhalten und die Versorgung mit grundlegenden Gütern sichern. Österreich habe sich im Zuge der Ratsverhandlungen etwa dafür eingesetzt, dass es sich um ein ausgewogenes Instrument handelt, das mitgliedstaatliche Interessen nicht übergeht und in klar definierten und eingegrenzten Situationen zur Anwendung gelangt. Behandelt werden im umfassenden Bericht unter anderem auch die Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit, die Wirtschaftsbeziehungen sowie die Themen Handel und Investitionen.

Fachkräfte und Attraktivierung der Berufsausbildung

Auch den Fachkräften, der Attraktivierung der Berufsausbildung und der Förderung hochwertiger Arbeitsplätze widmet sich der Bericht. So sehe auf EU-Ebene etwa der Aktionsplan "Tackling Skills and Labour shortages in the EU" Maßnahmen gegen Qualifikations- und Arbeitskräftemangel vor. Die EU-Leitziele für 2030 würden eine Beschäftigungsquote von 78 % und eine Beteiligung von 60 % der Erwachsenen an der jährlichen Weiterbildung vorsehen. In Summe investiere die EU 65 Mrd. € in Qualifizierungsprogramme, so der Bericht. Österreich begrüße die Aktivitäten auf EU-Ebene, dem Fach- und Arbeitskräftemangel zu begegnen. Der europäische Fokus solle insbesondere auf der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten liegen, etwa durch konkrete Maßnahmen wie der Weiterentwicklung der blauen Karte. Im Rahmen des Dualen Systems würden in Österreich bereits mehrere Maßnahmen des Aktionsplans umgesetzt, wie etwa die Weiterentwicklung der Lehrberufe, die Förderung von Frauen in MINT-Berufen oder die Unterstützung von Personen mit Migrationshintergrund. Darüber hinaus trage unter anderem der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) zur Aufwertung von beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten bei. Sinnvoll sei aus österreichischer Sicht aufgrund der positiven Auswirkungen für die Fachkräfteausbildung und -mobilität außerdem eine Weiterführung des Programms Erasmus+. Für Österreich bedeutet außerdem die Teilnahme an den internationalen Berufswettbewerben WorldSkills und EuroSkills, sich als exzellenter Wirtschafts- und Ausbildungsstandort auf nationaler und internationaler Ebene mit einer hervorragenden dualen Berufsausbildung positionieren zu können, wie es im Bericht heißt.

Grundsätzlich begrüßenswert sei etwa auch die Kommissions-Initiative "Union of Skills". Relevant seien aus österreichischer Sicht außerdem eine Gewährleistung und Umsetzung einer europaweiten Ausbildungsgarantie sowie Anstrengungen im Bereich Vergleichbarkeit von Qualifikationen auf EU-Ebene (z.B. "Europäischer Qualifikationsrahmen" und "Europass"). Zudem brauche es eine konsequente europaweite Aufwertung der Berufsbildung und weitreichende Möglichkeiten ihrer Anerkennung.

Erschwingliche Energie und Versorgungssicherheit

Österreich begrüße grundsätzlich die Initiativen der Europäischen Kommission im Aktionsplan für erschwingliche Energie, heißt es im Bericht im Hinblick auf den "Affordable Energy Action Plan" als Teil des "Clean Industrial Deal" der EU. Kurz- und mittelfristig lege Österreich unter anderem Schwerpunkte auf beschleunigte Genehmigungsverfahren im Bereich erneuerbarer Energien und auf den gemeinsamen Beschaffungsansatz bei importiertem Erdgas und dem Flüssiggas LNG. Langfristig sieht Österreich weiteres Potenzial in gezielten Infrastrukturinvestitionen, einer integrierten europäischen Elektrizitätsmarktgestaltung sowie in einer verstärkten, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Kapazitätsmechanismen unter Wahrung nationaler Souveränität und einer marktorientierten Ausrichtung.

Ein EU-Fahrplan zur Unabhängigkeit von russischen Energieimporten ab 2027 sei noch nicht veröffentlicht worden, so der Bericht. Österreich habe im Einklang mit der aktuellen Beschlusslage des Europäischen Rates die Abhängigkeit von russischen Energieeinfuhren beendet. Seit 1. Jänner 2025 importiere Österreich kein russisches Erdgas, bereits seit Februar 2022 kein russisches Erdöl mehr.

Begrüßt wird aus österreichischer Sicht etwa auch die Überarbeitung der EU-Energiesicherheitsarchitektur auf Basis der Lehren, die aus der aktuellen Energiekrise gezogen werden. Die Sicherheit der Energieinfrastruktur sei essenziell für die Versorgungssicherheit. Physische Angriffe, Cyberbedrohungen und Sabotage würden eine verstärkte europäische Zusammenarbeit und verstärkte Sicherheitsmaßnahmen erfordern.

Was die Novellierung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) betrifft, unterstütze Österreich grundsätzlich die Energieziele der Europäischen Union, insbesondere einen Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion zur Senkung der Energiepreise und Erhöhung der Versorgungssicherheit. Dies müsse allerdings in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Energieträgern und zum Netzausbau stehen. Der Richtlinienvorschlag zur RED III werde begrüßt.

Nachhaltiger Tourismus und gemeinsamer Datenraum

Die Europäische Kommission habe außerdem die Erarbeitung einer neuen EU-Strategie für einen nachhaltigen Tourismus angekündigt. Österreich unterstütze den Fokus auf die Schwerpunkte, die im Einklang mit dem österreichischen "Plan T – Masterplan für Tourismus" stünden. Für Österreich sei es besonders wichtig, dass die Kommission die Besonderheiten des Tourismus in anderen Politikbereichen ebenso umfassend berücksichtigt, etwa im Hinblick auf Entbürokratisierung, Deregulierung und Vereinfachung. Ein etwaiger Fokus auf nachhaltige Mobilität im Tourismus würde aufgrund des langjährigen Schwerpunkts in Österreich unterstützt.

Von der EU angekündigt seien weiters etwa auch ein Vorschlag für ein einheitliches Buchungs- und Ticketsystem für den Eisenbahnverkehr. Auch das Vorhaben für einen Europäischen Datenraum für Tourismus werde von österreichischer Seite grundsätzlich begrüßt. Zur Überarbeitung der Pauschalreise-Richtlinie hoffe Österreich im weiteren Prozess auf verbesserte Informationspflichten, die es den Reisenden ermöglichen, informierte Entscheidungen zu treffen und die auch für Unternehmen einfach umsetzbar sind. (Schluss) mbu

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