Neu im Außenpolitischen Ausschuss
Einspruch zum Beitritt Bangladeschs zum Haager Beglaubigungsübereinkommen
Wien (PK) – Da nicht zu vernachlässigende Mängel im Urkundenwesen bestehen würden, erhebt Österreich Einspruch zum Beitritt Bangladeschs zum Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, heißt es in den Erläuterungen einer vom Außenministerium vorgelegten Regierunsvorlage (21 d.B.). Aufgrund der bestehenden Korruption in Bangladesch sei nicht auszuschließen, dass Urkunden aus Bangladesch ohne weitere Kontrolle hinsichtlich der Echtheit und inhaltlichen Richtigkeit in Verfahren vor Inlandsbehörden als Beweismittel zugelassen werden würden. Besonders für das Personenstandswesen, bei Einbürgerungen, bei Passausstellungen und bei Studienzulassungen seien damit Risiken verbunden. Durch die Beibehaltung der vollen diplomatischen Beglaubigung soll daher für die örtlich zuständige österreichische Vertretungsbehörde eine Kontrollmöglichkeit zur Überprüfung der Urkundensicherheit bestehen bleiben.
Um die völkerrechtliche Wirksamkeit der österreichischen Einwände sicherzustellen, war seitens des Außenministeriums geplant, vor dem 29. Jänner 2025 einen vorläufigen Einspruch gegen den Beitritt Bangladeschs zu erheben. Dessen Bestätigung kann laut der Regierungsvorlage jedoch erst nach der Genehmigung durch den Nationalrat erfolgen. Der Einspruch soll nur für die Beglaubigung von Urkunden zwischen Österreich und Bangladesch gelten und somit keine Auswirkungen auf andere Vertragsstaaten haben. (Schluss) med