Parlamentskorrespondenz Nr. 683 vom 19.06.2024

Sonderbudget für die Statistik Austria passiert Verfassungsausschuss

Mehrheit auch für Anpassungen bei Personalvertretungswahlen im Bund

Wien (PK) – Um eine Finanzierungslücke bei der Statistik Austria zu schließen, sollen zusätzlich 7,09 Mio. € aus dem Bundesbudget überwiesen werden. Dafür stimmten die Fraktionen im Verfassungsausschuss heute einhellig.

Außerdem schickten die Abgeordneten Anpassungen ins Plenum, die im Zusammenhang mit Personalvertretungswahlen im Bundesdienst stehen. Vertagt wurde eine FPÖ-Vorschlag zur Anpassung des Pensionsgesetzes sowie eine NEOS-Initiative gegen "Postenkorruption".

Statistik Austria erhält mehr Mittel

Auf Antrag der Koalitionsparteien (4112/A) soll der Statistik Austria heuer ein Pauschalbetrag von 63,481 Mio. € – statt 56,391 Mio. € – aus dem Bundesbudget überwiesen werden. Die Finanzierungslücke beträgt unter Einbeziehung des negativen Jahresergebnisses 2023 in der Höhe von 3,4 Mio. € – 12,78 Mio. €. Sie soll neben der Erhöhung des Pauschalbetrags um 7,09 Mio. € auch durch die Auflösung freier Rücklagen der Statistik Austria im Ausmaß von 3,22 Mio. € und kostendämpfende interne Maßnahmen geschlossen werden.

Agnes Sirkka Prammer (Grüne) legte dar, dass es notwendig sei, eine kurzfristige Lösung zu finden, um den "sehr hohen" Fehlbetrag auszugleichen. Die Statistik Austria spiele eine wichtige Rolle für Wissenschaft, Forschung und Politik. Langfristig sprach sich Prammer dafür aus, die Statistik Austria durch die Basisfinanzierung besser abzusichern.

Anpassungen im Bundes-Personalvertretungsgesetz

Ebenfalls einstimmig passierte ein Antrag der Koalition den Ausschuss, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz in einzelnen Punkten adaptiert wird (3810/A). So soll es etwa Wahlberechtigten bei Personalvertretungswahlen künftig auch dann möglich sein, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, wenn sie am Wahltag Telearbeit verrichten. Außerdem ist in Aussicht genommen, die Einsehbarkeit in die Wählerliste zu erleichtern und die Bestellung von Ersatzmitgliedern für die Wahlausschüsse zu vereinfachen. Darüber hinaus werden Klarstellungen in Bezug auf die Einbindung der Personalvertretung in Telearbeits-Vereinbarungen vorgenommen.

Mittels Abänderungsantrag haben ÖVP und Grüne im Ausschuss noch dafür gesorgt, dass eine Reorganisation des Verteidigungsministeriums sowie die Schaffung des Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft in einzelnen Bestimmungen berücksichtigt werden.

Mit Blick auf die bevorstehenden Personalvertretungswahlen im Herbst seien Anpassungen notwendig, erläuterte Romana Deckenbacher (ÖVP). Sie griff insbesondere die Möglichkeit der Einsicht in Wählerlisten sowie zur Briefwahl bei Telearbeit heraus. Vonseiten der FPÖ signalisierte Werner Herbert seine Zustimmung. Er bezeichnete die Änderungen als sinnvoll und notwendig.

FPÖ-Antrag zum Pensionsgesetz vertagt

Erneut auf der Tagesordnung stand ein Vorschlag der FPÖ für eine Adaptierung des Pensionsgesetzes (99/A). Sie will damit ihrer Meinung nach bestehende Ungerechtigkeiten in Bezug auf die Berücksichtigung von Nebengebühren bei der Pensionsberechnung beseitigen. Durch die geltende Deckelung seien Beamt:innen mit niedrigem Grundgehalt und zahlreichen Nebengebühren wie zum Beispiel Exekutivbeamt:innen im Außendienst gegenüber hochrangigen Beamt:innen benachteiligt. Zudem würden für ASVG-Versicherte zum Teil günstigere Regelungen gelten. Der Antrag wurde von ÖVP und Grünen vertagt.

Werner Herbert (FPÖ) sprach von einer ungleichen Behandlung gewisser Personengruppen und einem wesentlichen Nachteil bei der Pensionsberechnung. Betroffen seien insbesondere Beschäftigte in Bereichen mit großer Personalnot – etwa im Pflegebereich, bei der Polizei und beim Bundesheer.

Eva Blimlinger (Grüne) sah die Ungerechtigkeiten, so wie sie dargestellt würden, nicht gegeben. Aus ihrer Sicht wäre es aber generell wünschenswert, den "Zulagendschungel" zu beseitigen und stattdessen die Grundgehälter im Bundesdienst anzuheben. Eine entsprechende Besoldungs- und Dienstrechtsreform sei bereits fertig, die Gespräche würden laufen. "Vielleicht schaffen wir es noch", sagte Blimlinger mit Blick auf die bald endende Legislaturperiode.

Vertagung von NEOS-Forderung für Reform der Verwaltung

Auch für ein von den NEOS gefordertes Reformpaket für die Bundesverwaltung (3331/A(E)) heißt es: Bitte warten. Ihnen geht es insbesondere um Maßnahmen zur Verhinderung von "Postenkorruption" im öffentlichen Dienst und in staatsnahen Bereichen. Konkret schlagen die NEOS vor, Auswahlkommissionen anders zu besetzen, Ministerkabinette zahlenmäßig zu begrenzen, bei der Besetzung von Sektionsleiter:innen und Geschäftsführer:innen verpflichtende Hearings durchzuführen und einen Wechsel von Kabinetten in die Verwaltung zu erschweren. Auch hier stimmten ÖVP und Grüne für eine Vertagung.

NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak meinte, ihm sei bewusst, dass sich ein derartig umfassendes Reformpaket in der aktuellen Gesetzgebungsperiode wahrscheinlich nicht mehr ausgehen werde. Dennoch fand er es wichtig, über die Forderungen zu diskutieren. Wer im Herbst mit den Regierungsverhandlungen beschäftigt sei, solle die Ideen mitnehmen und in die Verhandlungen einfließen lassen, so Scherak.

Einen "bunten Strauß an Ideen, über die man diskutieren kann", sah Michaela Steinacker (ÖVP). Man könne manche Vorschläge gedanklich mitnehmen. Viele der Forderungen seien für sie aber nicht zu Ende gedacht. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) kar