Parlamentskorrespondenz Nr. 331 vom 18.06.1999

NATIONALRAT: VON DIOXIN-SKANDAL BIS GLEICHBEHANDLUNG

Molterer: Unsere Waren weisen keine höheren Dioxinkontaminationen auf

Wien (PK) - Die Themenpalette der heutigen Nationalratssitzung war breit gefächert, und zwar reichte sie vom Futtermittel- und Weingesetz über eine Novelle zum Denkmalschutzgesetz, das die Möglichkeit eröffnet, historische Park- und Gartenanlagen als Gesamtkunstwerk unter Schutz zu stellen, und der Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes mit ihrer flächendeckenden Bekanntmachungspflicht für alle Funktionen und Arbeitsplätze, mit denen ein beruflicher Aufstieg verbunden ist, bis hin zur Ausweitung der Kompetenzen des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus. Letzte Punkte der Tagesordnung sind das Tiergesundheitsgesetz, das auch die Entschädigungsfrage im Falle von Ausmerzaktionen reagenter Tiere regelt, und der Bericht zur Lage der VerbraucherInnen.

Vor Eingang in die Tagesordnung wurde die Sitzung auf Antrag des Abgeordneten Dr. KHOL (VP) zur Abhaltung einer Kurzpräsidiale unterbrochen. Khol wies darauf hin, dass entgegen einer Abmachung in der letzten Präsidiale, heute keine Sonderaktionen durchzuführen, nun von der Opposition doch Kurzdebatten beantragt wurden. Er fühle sich deshalb hintergangen. 

Präsident Dr. FISCHER teilte daraufhin mit, dass die Grünen eine Kurze Debatte über eine Anfragebeantwortung des Verkehrsministers betreffend Entwicklung des Personenverkehrs verlangt hatten. Daran anschliessend werde auf Antrag der Grünen eine Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag betreffend Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich stattfinden.

Der Präsident gab ferner bekannt, dass die Regierungsparteien beantragt haben, dem Wissenschaftsausschuss zur Behandlung der Regierungsvorlage betreffend Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten eine Frist bis 13. Juli zu setzen. - Der Fristsetzungsantrag wurde am Ende der Sitzung angenommen.

Die Freiheitlichen wiederum haben eine Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag von SPÖ und ÖVP betreffend Änderung des Universitäts-Studiengesetzes beantragt.

Sämtliche Kurze Debatten werden ab 15 Uhr abgehalten werden.

Abgeordneter Dr. KOSTELKA (SP) forderte in Anbetracht der drei Kurzdebatten die Reduzierung der ursprünglich in der Präsidiale vereinbarten Redezeit von 10 auf 9 Stunden. Bei der zeitlichen Gestaltung sei davon ausgegangen worden, dass es zu keinen Sonderaktionen kommen werde, argumentiert er.

Die Abgeordneten Dr. PETROVIC (G), SCHEIBNER (F) und Dr. SCHMIDT (L) sprachen sich vehement dagegen aus.

Der Antrag der Regierungsparteien auf eine Redezeit von 9 Stunden fand bei der Abstimmung nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Mit Zweidrittelmehrheit hingegen wurde daraufhin ein Antrag auf 10 Stunden Redezeit beschlossen.

FUTTERMITTELGESETZ 1999 * PFLANZENSCHUTZGRUNDSATZGESETZ * VP-SP-ANTRAG AUF ÄNDERUNG DES WEINGESETZES 1985 UND DES AMA-GESETZES 1992 * ÄNDERUNG DES AMA-GESETZES 1992

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Landwirtschaftsminister Mag. MOLTERER informierte über den aktuellen Stand der Futtermitteluntersuchungen und bekräftigte, sein Ministerium habe umgehend alle in seiner Kompetenz liegenden erforderlichen Massnahmen eingeleitet. Ein Vergleich mit der Situation in Belgien sei in keiner Weise zulässig, die aktuelle Problematik beschränke sich auf zwei Betriebe. Die festgestellten Belastungswerte erfüllen den Tatbestand einer Qualitätsbeeinträchtigung, bedeuten aber, wie Molterer mit Nachdruck unterstrich, keinerlei Gesundheitsgefährdung.

Aufgrund der getroffenen Massnahmen und der bisher vorliegenden Analysen sei jedenfalls davon auszugehen, dass österreichische Waren keine erhöhten Dioxinkontaminationen aufweisen. Die Ergebnisse haben aber deutlich gemacht, dass im Binnenmarkt strengere Regeln und scharfe Kontrollen notwendig sind. Der Fall hat für Molterer weiters auch gezeigt, dass der österreichische Weg einer umweltverträglichen Landwirtschaft der einzig richtige ist.

Bundesministerin Mag. PRAMMER stellte ebenfalls fest, dass ihr Ressort unverzüglich Vorsorgemassnahmen eingeleitet hat. Dadurch solle eine möglichst optimale Sicherheit gewährleistet werden bei gleichzeitiger Vermeidung von Schäden für die Wirtschaft. Was die Dioxinwerte in österreichischen Futtermitteln betrifft, betonte Prammer, bei vorübergehendem Konsum von aus diesen Futtermitteln produzierten Lebensmitteln bestehe keinerlei Gesundheitsgefahr. Dennoch müsse eine Belastung der Lebensmittel unter allen Umständen vermieden werden.

Prammer wies auf die Notwendigkeit hin, am europäischen und am internationalen Markt die selben Vorsorgemassnahmen wie in Österreich anzuwenden. Nur dadurch sei es möglich, die Konsumenten zu schützen und auch die Marktchancen der qualitativ hochstehenden österreichischen Produkte zu sichern.

Abgeordnete AUMAYR (F) meinte, Rinderwahn, Schweinepest und Dioxin-Skandal seien symptomatisch für die EU-Landwirtschaftspolitik. Der Regierung warf sie vor, im Krisenmanagement versagt zu haben. Sie kritisierte vor allem, dass die Namen der verseuchten Produkte nicht bekanntgegeben wurden. Dadurch würden die Firmen auf Kosten der Gesundheit der Konsumenten geschützt, sagte sie.

Im einzelnen kritisierte die Abgeordnete die Praxis, belgische und holländische Schweine, die nach Österreich importiert und hier geschlachtet werden, mit dem "A-Stempel" zu versehen. Sie machte in diesem Zusammenhang auf Rückstände verbotener Hormone und Beruhigungsmittel aufmerksam und sprach von Betrug an Bauern wie an Konsumenten. In einem Entschliessungsantrag verlangte Aumayr daher, den "A-Stempel" inländischen Produkten vorzubehalten: "Wo A drauf steht, muss A drin sein".

Abgeordneter SCHWARZBÖCK (VP) wies darauf hin, dass die österreichischen Konsumenten höchste Qualitätsansprüche an Lebensmittel stellen. In keinem anderen Land werden so hohe Standards hinsichtlich Art und Herstellung von Lebensmitteln eingefordert und geboten wie in unserem Land. Auch nach dem belgischen Dioxin-Skandal können die heimischen Konsumenten den Bauern, der Lebensmittelindustrie und den Behörden des Bundes und der Länder vertrauen. Österreich hat richtig auf den belgischen Dioxin-Skandal reagiert und Vorkehrungen gegen eine Dioxinkontamination getroffen. Den Bauern ist es lieber, wenn der Sensibilität der Konsumenten Rechnung getragen wird. Denn ihr höchstes Gut ist das Vertrauen der Bevölkerung in eine strikt ökologisch wirtschaftende Landwirtschaft.

Abgeordneter SMOLLE (L) leitete seine Ausführungen mit der Feststellung ein, dass die Qualität der Lebensmittel in den letzten Jahren enorm verbessert werden konnte. Konkret nannte Smolle die Verringerung der Keimzahlen in Milchprodukten, das weitverbreitete Bewusstsein über den ganzheitlichen Zusammenhang von Tier - Mensch und landwirtschaftlicher Produktion sowie deutliche Verbesserungen im Konsumenten- wie im Tierschutz. Emissionen und Immissionen von Dioxin konnten seit 1990 halbiert werden. Für problematisch hielt Smolle aber die Anwendung von Antibiotika in der Tierfütterung und Dioxinwerte in Bio-Produkten (VP-Abgeordnete ZWEYTICK und SCHWARZENBERGER: "Unbewiesene Unterstellung!"). In einem Abänderungsantrag zum Futtermittelgesetz verlangte Smolle ein Antibiotika-Verbot in Futtermitteln. Ein Entschliessungsantrag seiner Fraktion war auf die Verbesserung der Lebensmittelkontrollen gerichtet.

Abgeordneter BRIX (SP) warnte davor, wegen eines Fehlers in einem Betrieb einen ganzen Wirtschaftszweig in Misskredit zu bringen. Er sei stolz darauf, wie rasch Ministerin Prammer bereits im Vorjahr auf Verdachtsmomente bei Rindfleisch reagiert hatte. So kann das Vertrauen der Konsumenten in die österreichische Landwirtschaft gestärkt werden. Die völlig unbewiesene Behauptung des Abgeordneten Smolle, Bio-Produkte enthielten Dioxin, wies Brix scharf zurück.

Abgeordneter WABL (G) belegte anhand eines Dokuments der steirischen Landwirtschaftskammer, dass Altspeiseöl, das in Österreich nicht als Tierfutter verwendet werden darf, zur Futtermittelproduktion nach Holland exportiert wird. Zumal holländische Schweine nach Österreich importiert werden, sah Wabl das Problem, dass das Recht der österreichischen Konsumenten auf hohe Gesundheitsstandards in einer liberalisierten Wirtschaft nicht aufrechterhalten werden kann. Die Grünen sind für weltumspannenden Handel, die Liberalisierung erfordere aber auch eine Verbesserung und Harmonisierung der Kontrollmechanismen. Im Zusammenhang mit dem genannten Altspeiseölexport wies Wabl auch darauf hin, dass durch diesen "Futtermittelexport" ein steirisches Projekt zur Erzeugung von Brennstoffen und Diesel aus Ölabfällen verhindert wurde.

In einem Entschliessungsantrag geht es den Grünen um die verstärkte Förderung des ökologischen Landbaus und der artgerechten Tierhaltung, die Kennzeichnung tierischer Produkte nach Art der Tierhaltung, die Abschaffung industrieller Tierhaltung, um EU-einheitliche Sicherheitsstandards in der Lebensmittelkontrolle, ein lückenloses Futtermittelkontrollsystem, ein Verbot von Leistungsförderern in Futtermitteln, das Festhalten am Verbot für Wachstumshormone und um eine strengere Produkthaftung beim Futtermittelhersteller.

Abgeordneter SCHWARZENBERGER (VP) korrigierte zunächst die Behauptung der Freiheitlichen, der "A-Schlachtstempel" sei ein Güte- bzw. Herkunftszeichen. Der Schlachtstempel sei vom "rot-weiss-roten A-Zeichen", das Produkte mit mehr als 50prozentiger österreichischer Wertschöpfung tragen, ebenso zu unterscheiden wie vom "AMA-Gütezeichen", das nur Produkte erhalten, die zu 100 % aus Österreich stammen. Mit 1.1.2000 werde überdies eine lückenlose Herkunftsbezeichnung bei Rindern eingeführt, fügte Schwarzenberger hinzu.

Die pauschalen Verdächtigungen des Abgeordneten Smolle gegen Biobauern, die strengsten Kontrollen unterliegen, wies Schwarzenberger noch einmal entschieden zurück. Nach Erläuterung der Details des Futtermittelgesetzes und des Pflanzenschutzgrundsatzgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Kontrollen bei der Einfuhr und den Vorkehrungen gegen Pflanzenkrankheiten wandte sich Schwarzenberger gegen die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftliche Nutzflächen, da Klärschlamm Dioxin enthalten könnte. "Klärschlamm ist Abfall und kein Düngemittel", schloss Schwarzenberger.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) unterbreitete dem Nationalrat einen Entschliessungsantrag der Freiheitlichen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, folgende Massnahmen gegen die Kontamination von Lebens- und Futtermitteln zu setzen: Information der Verbraucher und Landwirte über alle dioxinverdächtigen und -haltigen Futtermittel, rasche Beschlagnahme kontaminierter Lebens- und Futtermittel, Importstopp, Schadenersatz für unschuldig geschädigte Bauern, ausreichende Budgetmittel für Lebensmitteluntersuchungsanstalten, ein EU-Programm für den Dioxin-Ausstieg, intensive Dioxin-Emissionskontrollen und strenge Grenzwerte.

Konsumentenschutzministerin Prammer forderte Abgeordneter Haupt dazu auf, die Konsumenten rascher über bedenkliche und unbedenkliche Lebensmittel zu informieren und dabei nach dem Vorbild der Schweiz und Neuseelands die Möglichkeiten des Internets zu nutzen.

Abgeordneter ACHS (SP) befasste sich mit der Weingesetznovelle und betonte, man komme damit dem Verlangen der Weinbauern nach, die Rechtsvorschriften durchschaubarer zu machen. Auch die vorgesehene Aufteilung Österreichs in vier Weinbauregionen hält er für unbedingt erforderlich. Es sei Tatsache, sagte Achs, dass heute viele Betriebe mit kleinen Strukturen gezwungen seien, ihre Weingebiete zu roden, zu verpachten oder aufzugeben, auch in der Weinwirtschaft müsse man in grösseren Dimensionen denken.

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) erläuterte, die Liberalen würden kein vollständiges Verbot des Einsatzes von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Produktion fordern, so hielten sie beispielsweise eine Anwendung bei Zuchttieren für durchaus denkbar. Als Futtermittelzusatz bzw. für Schlachtvieh generell dürfte es aber nicht zum Einsatz kommen. Wie der Abgeordnete betonte, ist für die Liberalen Massentierhaltung überhaupt der falsche Weg. Als Reaktion auf den Dioxin-Skandal in Belgien urgierte er eine klare und verständliche Kennzeichnung von Lebensmitteln sowie eine ständige Veröffentlichung von Kontrollergebnissen.

Abgeordneter AUER (VP) unterstrich, die in Österreich getroffenen Massnahmen im Futtermittelbereich seien reine Vorsichtsmassnahmen, es gebe für die Konsumenten, auch wenn bei zwei Betrieben "gewisse kleine Schwierigkeiten aufgetreten sind", keine Gesundheitsgefahr. Immerhin habe das gefundene Dioxin eine hundertfach geringere Konzentration als in Belgien. Allgemein führte Auer aus, wenn der Konsument ein österreichisches Produkt kaufe, könne er sicher sein, ein gesundes, umweltgerecht produziertes Lebensmittel zu erwerben.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) umriss, der Dioxin-Skandal in Belgien, der frühere BSE-Skandal und ähnliche Vorfälle stimmten nachdenklich. "Es fällt uns auf den Kopf, was wir gestern noch als Fortschritt bezeichnet haben", erklärte sie. Man müsse sich fragen, inwieweit man nicht in die Speichen des Rades des Fortschritts eingreifen sollte. Kritik übte Partik-Pable ausserdem daran, dass die Landwirtschaft in der EU von einigen Multis beherrscht sei. In einem von ihr eingebrachten Entschliessungsantrag wird die Regierung von den Freiheitlichen u.a. aufgefordert, in den zuständigen EU-Gremien ein Importverbot für US-Hormonfleisch durchzusetzen.

Abgeordneter SCHWEMLEIN (SP) skizzierte, die vorliegende Weingesetznovelle enthalte nicht nur EU-Anpassungen, sondern auch neue Begriffsdefinitionen und sei die konsequente Fortführung moderner Rahmenbedingungen für die Weinwirtschaft. Das Gesetz bringe für Produzenten, Handel, Konsumenten und Weinaufsicht Verbesserungen. Schwemlein zufolge hat sich das kompromisslose Eintreten für Qualität seit 1985 gelohnt, heute habe der österreichische Wein weltweit einen hervorragenden Ruf.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) zeigte wenig Verständnis für den Umgang mit Tieren in der industriellen Landwirtschaft. Schon bei der Fütterung werde mit sehr viel Chemie gearbeitet, bemängelte sie, das einzige Ziel sei es, so rasch wie möglich zu viel Geld zu kommen. Moser erachtet eine nachhaltige Produktionsweise als einzigen Ausweg aus der bestehenden Situation, Österreich geht ihrer Ansicht nach mit der Hinwendung zu Biobetrieben einen zukunftsträchtigen Weg.

Abgeordnete HORNGACHER (VP) sagte, die Änderung des Futtermittelgesetzes biete eine gute Gelegenheit, grundsätzlich darüber nachzudenken, wie es zu solchen Entwicklungen und Skandalen wie der BSE-Krise und dem belgischen Futtermittel-Skandal kommen konnte. Sie glaubt, dass gute Qualität von Lebensmitteln nicht entsprechend belohnt wird. Ihrer Meinung nach sollten die bäuerlichen Familienbetriebe gestärkt werden, da sie der bester Garant gegen die bestehenden Auswüchse seien. Mit der Aussage "Wir Bauern stellen unsere Böden nicht als Abfallkübel der Nation zur Verfügung", wandte sich Horngacher massiv gegen die Ausbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft.

Abgeordneter KOLLER (F) kritisierte, das neue Futtermittelgesetz lasse Dioxin-Verursacher ausser acht, es stelle somit keine Lösung der bestehenden Problematik dar. Er ist der Auffassung, dass beim Futtermittel-Skandal in Belgien das Kontrollsystem der "undurchschaubaren, bauernfeindlichen und korrupten EU" wieder einmal versagt hat. Die Bauern bemühten sich um das Vertrauen der Konsumenten und müssten dann durch die Sorglosigkeit einiger Futtermittelproduzenten die ganze Sache ausbaden, klagte der Abgeordnete. Zum Pflanzenschutzgrundsatzgesetz brachte er einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter GRABNER (SP) nahm zur Novelle des Futtermittelgesetzes aus Sicht des Verbrauchers Stellung und unterstrich, Zielsetzung sei eine Verschärfung der Bestimmungen sowie eine Stärkung der Mitwirkungsrechte des Verbraucherschutzministeriums. So würden die Regelungen für die Zulassung von Futtermittelbetrieben verschärft und die Kennzeichnung von Futtermitteln verbessert. Gerade die jüngsten Dioxin-Vorfälle zeigten die Notwendigkeit dieser Schritte, erklärte er.

Abgeordnete KLEIN (F) qualifizierte die Weingesetznovelle als praxisfremd und mit Lücken behaftet. Sie kündigte daher eine Ablehnung des Entwurfes durch ihre Fraktion an. Unverständlich ist ihr beispielsweise, warum das Burgenland und Niederösterreich zur "Weinbauregion Weinland" zusammengefasst würden, während die bestehenden Weinbauregionen Wien und Steiermark erhalten blieben.

Abgeordneter ZWEYTICK (VP) begrüsste demgegenüber die Änderung des Weingesetzes und beurteilte insbesondere die bessere Lesbarkeit und die Entbürokratisierung für die Weinbauern positiv. So entfalle künftig die erste Bestandsmeldung Ende April, informierte er. Die Zusammenlegung von Weinbaugebieten erachtet Zweytick für erforderlich, um auch in Zukunft international konkurrenzfähig zu sein.

Abgeordneter SEVIGNANI (F) bedauerte, dass der "Feinkostladen Österreich" seit dem EU-Beitritt "mächtig erschüttert wird". Vor allem das strenge österreichische Lebensmittelgesetz würde durch EU-Bestimmungen immer weiter verwässert. Was den Dioxin-Skandal in Belgien betrifft, ortet Sevignani ein Versagen der Kontrolle von EU-Agrarfabriken. Er vermutet darüber hinaus, dass es sich hierbei nur um die Spitze eines Eisbergs handelt.

Abgeordneter GRADWOHL (SP) stellte die diskutierten Massnahmen in einen grösseren Zusammenhang und erinnerte an Verbesserungen für die Bauern, die durch die Steuerreform 2000 bewirkt würden. Er verwies auf den grossen Anteil, den die biologische Landwirtschaft in Österreich ausmache, und betonte, dass in dieser Entwicklung die Zukunft liege. Europaweite Umfragen hätten ergeben, dass 68 % der Befragten Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz für besonders wichtig hielten. Nur eine vollbiologische Landwirtschaft trage dazu bei, dass die österreichischen Bauern vor Problemen bewahrt blieben, wie sie in Belgien aufgetreten seien.

Die Gesetzesvorhaben würden nur mehr Bürokratie und mehr Kosten bewirken und werden daher von seiner Fraktion abgelehnt, stellte Abgeordneter WENITSCH (F) fest. Er sprach sich für eine strenge Kennzeichnung aller Produkte aus und appellierte an Landwirtschaftsminister Molterer, strenge Kontrollen vorzunehmen. Bauern, die auf ökologische Produktion umstiegen, könnten sonst im Wettbewerb nicht bestehen. Wenitsch legte in diesem Sinn und zum Schutz der Verbraucher einen Entschliessungsantrag seiner Fraktion vor.

Zu Beginn ihrer Wortmeldung brachte G-Abgeordnete Dr. PETROVIC einen Entschliessungsantrag zur Flächenbindung aller landwirtschaftlichen Betriebe ein. Die Grünen wollten biologische Produkte für alle, betonte Petrovic und machte die "verwaschene Politik" der Regierung für den Schaden verantwortlich, der den Bauern entstehe. Im einzelnen kritisierte Petrovic, dass die Einstufung der Altöle und -fette als gefährliche Stoffe aufgehoben worden sei; die Verarbeitung dieser Stoffe samt der Plastikverpackung sei für die Dioxinbelastung von Futtermitteln verantwortlich. Petrovic machte anhand von drei Beispielen landwirtschaftlicher Grossbetriebe deutlich, dass auch Österreich vor Fällen wie jenen in Belgien nicht sicher sei. Trotz Gesundheitsgefährdung und anderer Beeinträchtigungen der Nachbarn seien Bürgerinitiativen und Rechtsstaat hilflos, weil die Rechtsvertreter des Unternehmens stärker oder verwandtschaftliche Beziehungen zu Politikern vorhanden seien. Noch seien die Strukturen in Österreich besser als in Holland oder Belgien, die Strategie, Österreich zum Feinkostladen Europas zu machen, sei aber gescheitert, erklärte sie.

In zwei tatsächlichen Berichtigungen wurde festgestellt, dass ein von Petrovic genannter Betrieb bereits geschlossen worden sei (Abgeordneter FINK, VP) und keine verwandtschaftlichen Beziehungen des Eigentümers zum von Petrovic genannten Politiker bestünden (Abgeordneter ZWEYTICK, VP).

Landwirtschaftsminister Mag. MOLTERER konstatierte, dass die österreichische Landwirtschaft auf hohem Niveau sowohl hinsichtlich der Qualität als auch hinsichtlich der ökologischen Verträglichkeit arbeite. Er werde nicht zulassen, dass die österreichischen Bäuerinnen und Bauern in einen Topf mit Praktiken geworfen würden, die ausserhalb Österreichs angewandt würden. Er lasse auch nicht zu, dass durch Einzelfälle der Ruf Österreichs zerstört würde. Die heimischen Lebensmittel bräuchten keinen Vergleich zu scheuen; sie lägen an der Spitze, und es gehe darum, dieses Niveau zu halten und auszubauen. Es gehe um Sicherheit für Bauern, Wirtschaft und Konsumenten. Das Futtermittelgesetz gebe Sicherheit auch bezüglich der Zulassungsverfahren. Das Weingesetz, das von der Weinwirtschaft begrüsst werde, biete einen klaren Rahmen für Qualität und Markttransparenz.

Die vier Vorlagen wurden mehrheitlich angenommen, die Novellen zum  Weingesetz und zum AMA-Gesetz mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Zusatz- und Entschliessungsanträge der Opposition blieben in der Minderheit.

ÄNDERUNG DES FAMILIENLASTENAUSGLEICHSGESETZES 1967

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Der Kinderbetreuungsscheck sei finanzierbar, erklärte Abgeordnete HALLER (F) und knüpfte damit an die Dringliche Anfrage des Vortags an. Mit der Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz würde nur kaschiert, dass in Zukunft die Sanierung des Budgets zu Lasten der Familien gehen werde. Die Förderung der Elternbildung fand die Zustimmung der Abgeordneten, Vorbehalte meldete sie aber gegenüber der Mediation an, zumal dafür kein Berufsbild vorhanden sei und die Entwicklung eines "wilden Marktes" drohe. In einem Entschliessungsantrag fordert Haller den ausschliesslichen Zugriff des Familienministers auf den Familienlastenausgleichsfonds und den Reservefonds sowie die zweckgebundene Verwendung dieser Mittel.

VP-Abgeordnete Dr. MOSER-STARRACH wies Hallers Vorwürfe und Befürchtungen zurück und begrüsste, dass im kommenden Jahr 30 Mill. S mehr für Massnahmen der Elternbildung und -begleitung sowie für Mediation zur Verfügung stehen. Mit diesen Massnahmen werde eine Antwort auf die zunehmende Individualisierung und den Wertepluralismus gegeben. Mehr Geld bedeute mehr qualifizierte Angebote, betonte Moser-Starrach. "Probleme mit Kindern dürfen nie auf die lange Bank geschoben werden", erklärte sie.

 

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) stimmte grundsätzlich darin über ein, dass Eltern- und Partnerbildung stärker gefördert werden soll. Es sei jedoch nicht einsichtig, weshalb die Kosten für die Aus- und Weiterbildung von Familienrichtern gänzlich vom Ministerium für Umwelt, Jugend und Familie getragen werden. Darüber hinaus fehlten konkrete Hinweise auf die Schaffung eines gesetzlichen Berufsbildes für Mediatoren, weshalb er einen entsprechenden Abänderungsantrag einbrachte.

 

In Richtung der Freiheitlichen stellte SP-Abgeordnete Dr. MERTEL fest, dass die Zugriffsermächtigung auf den FLAF und den Reservefonds ausschliesslich Minister Bartenstein vorbehalten bleibe und die Mittel zweckgebunden verwendet werden. Die heutige Vorlage sei im Zusammenhang mit dem Eherechtsänderungsgesetz, in dem erstmals die Mediation gesetzlich verankert wurde, sowie dem Familienpaket zu sehen, betonte die Rednerin. Ziel der qualitativen Elternbildung sei es, die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken, die Angebote für Elternbildung zu verbessern sowie die gewaltfreie Erziehung zu fördern.

 

Das Liberale Forum werde der Regierungsvorlage zustimmen, kündigte Abgeordnete MOTTER (L) an, da es zu begrüssen sei, dass in Hinkunft die Mediation sowie die Eltern- und Kinderbegleitung flächendeckend angeboten werden. Kritisch bewertete sie, dass es dem Entwurf an Klarheit mangle, sowohl was die Förderungsmassnahmen als auch die Veranlagung der Mittel betrifft. Keine konkreten Angaben gebe es auch dazu, welche Einrichtungen von den Fördermassnahmen profitieren, sowie hinsichtlich der Mitfinanzierung durch die Länder, bemängelte sie.

 

Abgeordneter ÖLLINGER (G) stand der Vorlage ebenfalls positiv gegenüber, weil er es als Fortschritt ansehe, dass die Elternbildung und die Mediation unterstützt und vom Ministerium finanziert werden. Er warne aber vor zu grossen Erwartungen, denn diese Massnahmen können nur einen kleinen Beitrag leisten und sind wohl nicht imstande, grosse Familientragödien zu verhindern.

 

Familienminister Dr. BARTENSTEIN versicherte der Abgeordneten Haller, in der Novelle gehe es darum, die in Zukunft zu erwartenden Überschüsse des FLAF bestmöglich zu veranlagen. Der Fonds habe eine eigene Rechtspersönlichkeit und werde von seinem Ressort verwaltet, daher sei auch keine Zugriffsmöglichkeit durch den Finanzminister gegeben. Weiters befasste sich der Ressortleiter mit dem Vorstoss des Finanzministers, die FLAF-Beiträge zu senken, und betonte in diesem Zusammenhang, dass eine Budgetsanierung zu Lasten der Familien für ihn nicht in Frage komme.

 

Einerseits wünschen sich die Österreicher eine harmonische Familie und eine funktionierende Partnerschaft, andererseits gebe es eine steigende Scheidungsrate sowie eine zunehmende Gewaltbereitschaft. Diese Diskrepanz zwischen Wunsch und Realität zeige deutlich, wie notwendig es sei, verstärkt in Richtung Prävention zu gehen, argumentierte Abgeordnete STEIBL (VP). Sie hoffe, dass nunmehr auch die Fragen des Karenzgeldes sowie der Gewährung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt auch bei auswärtiger Unterbringung einer Lösung zugeführt werden.

 

Abgeordnete BURES (SP) sah die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes als einen kleinen Mosaikstein innerhalb eines ganzen Familienpakets. Dazu gehören u.a. auch die bereits getroffenen Massnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern, das Wegweiserecht sowie der Ausbau der Frauenhäuser. In einem von ihr eingebrachten SP-VP-Abänderungsantrag wird der Familienminister aufgefordert, entsprechende Richtlinien zur vorliegenden Novelle zu erlassen.

 

Aufgrund seiner beruflichen Erfahrungen kam Abgeordneter PLATTER (VP) vor allem auf die Suchtgiftprävention zu sprechen. Er wisse, dass drogenabhängige Kinder eine unglaubliche Belastung für die gesamte Familie darstellen. Daher sei es sehr wichtig, Massnahmen der Elternbildung mit dem Schwerpunkt Suchtprävention anzubieten. Ablehnend stand der Abgeordnete der Freigabe von leichten Drogen gegenüber.

 

Abgeordneter MÜLLER (SP) hielt besonders die Anwendung von mediatorischen Instrumenten für sehr sinnvoll, weil dadurch vor allem Kindern in schwierigen familiären Konfliktsituationen geholfen werde. Er könne sich jedoch vorstellen, dass sich finanziell bessergestellte Familien an den Kosten beteiligen, schlug Müller vor.

 

Angesichts der Tatsache, dass 34 % der Ehen geschieden und davon 18.000 bis 20.000 Kinder betroffen sind, sei es sehr zu begrüssen, dass die Angebote der Elternbildung und der Mediation ausgebaut werden, erklärte Abgeordnete BUDER (SP). Die Mediation führe zu einem kooperativen Miteinander anstatt einem zerstörerischen Gegeneinander und vermittle ein Konfliktlösungspotential, von dem die Gesellschaft auf lange Sicht profitieren werde, gab sich die Rednerin überzeugt.

 

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in der Fassung des SP-VP-Abänderungsantrag bei gleichzeitiger Ablehnung des F-Abänderungsantrages mit SP-VP-L-G-Mehrheit angenommen. Der Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend die Sicherstellung der Zweckbindung des Familienlastenausgleichsfonds und des Reservefonds blieb in der Minderheit.

 

 

G-ANTRAG BETREFFEND SCHADLOSHALTUNG DER STUDIERENDEN NACH SCHLIESSUNG DES MOZARTEUMS

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Der Fall des Mozarteums sollte zum Anlass genommen werden, die öffentlichen Gebäude im Hinblick auf das „sick building-Syndrom“ zu untersuchen, forderte Abgeordnete Dr. PETROVIC (G). Dies müsse als ernste Krankheit anerkannt und nicht bagatellisiert werden. Grundsätzlich sei es notwendig, systematisch zu erfassen, wo Menschen ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben, um epidemiologische Analysen anstellen zu können.

 

Da derzeit kein Fall bekannt sei, dass ein Student durch die Schliessung des Mozarteums zu Schaden gekommen sei, werden die Sozialdemokraten dem Antrag nicht zustimmen, sagte Abgeordnete PARFUSS (SP). Zudem sei die derzeitige Gesetzeslage ausreichend.

 

Der (negative) Ausschussbericht wurde bei der Abstimmung mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

 

 

DRITTER BERICHT ZUR LAGE DER JUGEND IN ÖSTERREICH * PETITION BETREFFEND JUGENDVOLKSBEGEHREN * PETITION BETREFFEND "JUGENDSCHUTZ- BZW. JUGENDFÖRDERUNGSGESETZE"

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Abgeordneter Dr. GRAF (F) meinte, es komme beim gegenständlichen Bericht auf die Bewertung der daraus zu ziehenden Schlüsse an. So brauche es eine Neubewertung der verbandlichen Jugendarbeit und eine klare Kompetenzverteilung, wie dies ja eigentlich auch im Bundesministeriengesetz vorgesehen sei. Generell sei eine parteipolitische Entflechtung und eine Entpolitisierung der Geldvergabe in der Jugendarbeit anzustreben. Schliesslich brachte Graf einen Entschliessungsantrag zur Senkung des Wahlalters ein.

Abgeordneter AMON (VP) dankte dem Minister für diesen ausserordentlich guten Bericht, der all seine Zielsetzungen erfüllt habe. Der Bericht zeige, dass man gegenwärtig eine offensive, leistungsorientierte Jugend konstatieren könne, die einer "pro future"-Devise folge. Auch sei diese Jugend sehr politisch und kritisch. Amon votierte für eine starke und gesetzlich verankerte Jugendarbeit und kündigte eine parlamentarische Enquete zur Zukunft des Generationenvertrages an.

Abgeordnete MOTTER (L) meinte, in dem Bericht werde nicht nur eine Bestands- und Bedarfsanalyse vorgenommen, sondern auch Anregungen zur Weiterentwicklung und Förderung der Jugendarbeit ausgearbeitet. Der Bericht sei eine hervorragende Grundlage für eine Diskussion über mögliche Verbesserungen auf dem Jugendsektor, die zweifellos erforderlich sei, gebe es doch Bedarf nach Evaluation und Adaption.

Abgeordnete TEGISCHER (SP) lobte die konstruktive Zusammenarbeit und den offenen Dialog im Unterausschuss. Sie sprach sich für eine Aufwertung des ÖBJR aus und verteidigte die Jugendpolitik des Bundeskanzlers. Von Wichtigkeit sei auch die Beibehaltung der Basisförderung von Jugendorganisationen. Auch ihre Fraktion sei perspektivisch für eine Senkung des Wahlalters, betonte Tegischer, die resümierte, mit den gegenständlichen Vorlagen gehe man in der Jugendpolitik in die richtige Richtung.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) merkte ebenfalls an, dass die Arbeit im Unterausschuss durchaus produktiv war. Er warne allerdings davor, zu glauben, dass mit der Senkung des Wahlalters allein bereits die Partizipation der Jugend gewährleistet sei. Hier brauche es viel umfassendere Massnahmen, die überdies gut vorbereitet sein müssten. Hinsichtlich des Berichts übte Öllinger Kritik ob mancher wenig geglückter Formulierungen, die seines Erachtens in die falsche Richtung wiesen. Die Jugendförderung müsse ein offener und dialogischer Prozess sein.

Abgeordneter MURAUER (VP) wies darauf hin, dass die Jugend sehr an Werten interessiert sei, und dem müsse die Politik Rechnung tragen. Es gelte, die Voraussetzungen zu schaffen, die es den Jugendlichen ermöglichen, wertvolle Mitglieder dieser Gesellschaft zu werden.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN sagte, dieser Bericht werde in den kommenden Jahren Leitlinie für eine modifizierte Jugendpolitik sein. Für ein Bundesjugendförderungsgesetz, welches zu Beginn der nächsten Gesetzgebungsperiode vorliegen solle, gebe es durch die Regierungsfraktionen wertvolle Anregungen, wie er sich auch für die gute und konstruktive Arbeit im Unterausschuss bedanke. Wichtig sei, dass auch auf Städte- und Gemeindeebene engagierte Jugendarbeit stattfinde.

Abgeordnete MADL (F) kündigte an, es werde heute jedes Mitglied des Hauses Gelegenheit haben, in einer namentlichen Abstimmung zu zeigen, wie es zur Senkung des Wahlalters stehe. Könnten Jugendliche auch durch eine Wahl ein Zeichen setzen, so würde ihren Bedürfnissen vielleicht eher Rechnung getragen.

Abgeordnete BURES (SP) hielt die Beiziehung von Jugendvertretern bei der Arbeit des Unterausschusses für wichtig, wie sie überhaupt die bedeutende Rolle der parteipolitischen Jugendorganisationen unterstrich. Wichtig sei dabei, dass diese Verbände ihre Arbeit autonom leisten können, weshalb es die nötige Basisförderung brauche.

Abgeordneter KOLLER (F) forderte, den Bedürfnissen der Jugendlichen müsse verstärkt Beachtung geschenkt werden. Vor allem auf Gemeindeebene liege hier vieles im argen, weshalb er für die Schaffung unabhängiger Jugendforen in den Gemeinden eintrete. Der Jugend müsse mehr Raum zur Mitgestaltung und Mitbestimmung eingeräumt werden.

Abgeordneter ELLMAUER (VP) beleuchtete die Aspekte der Jugendarbeit aus kommunaler Sicht.

Abgeordnete BINDER (SP) konzentrierte sich in ihrer Wortmeldung auf das Thema politische Partizipation und brach eine Lanze für die entschlossene Förderung der verschiedenen Beteiligungsformen Jugendlicher am öffentlichen Leben. Für wichtig hielt Binder auch den generationenübergreifenden Dialog, der aber keinen Ersatz für die etablierten Jugendorganisationen darstelle, sondern als Ergänzung zu betrachten sei. Schliesslich plädierte Binder dafür, die unterschiedlichen Jugendschutzbestimmungen der Bundesländer zu harmonisieren.

Abgeordnete Rosemarie BAUER (VP) lobte den exzellent gestalteten Bericht, der mit hie und da geäusserten Vorurteilen über eine nicht kommunikative Jugend, die sich nur für Computerspiele interessiere, aufräumt. Die Jugend ist besser ausgebildet denn je, nütze die Möglichkeiten moderner Medien für die Weiterbildung und zeige grosses Interesse an der Umwelt und der Erhaltung der natürlichen Ressourcen. Die No-future-Mentalität sei endgültig out. Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre, wie dies die Freiheitlichen fordern, hielt Bauer nicht für ein Mittel gegen Politikverdrossenheit, da nicht zu erwarten sei, dass jene, die mit 18 nicht wählen, es mit 16 tun.

Abgeordneter Mag. GASSNER (SP) berichtete von der erfolgreichen Behandlung des Berichts im Unterausschuss, an der auch Jugendvertreter teilgenommen haben. Dies sei der richtige Weg im Umgang mit der Jugend. Sie wolle keine Stehsätze darüber hören, wie wichtig sie den Erwachsenen sei, sondern möchte eingeladen werden, mitzureden, mitzubestimmen und mitzuarbeiten.

Abgeordneter SCHUSTER (VP) befasste sich mit dem Thema kindlicher und jugendlicher Gewalt und trat dafür ein, Aggressionen in positive Kanäle zu lenken. Man müsse die Jugendlichen ernst nehmen und ihnen Orientierung geben. Stolz zeigte sich der Redner auf die Leistungen der österreichischen Feuerwehrjugend, die bei den Feuerwehrweltmeisterschaften in Frankreich bereits zum dritten Mal einen WM-Titel verteidigen werden.

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) kritisierte die unkonkrete Forderung nach Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre im freiheitlichen Entschliessungsantrag. Um Verwirrung im Wahlkampf zu vermeiden, werde er dem Antrag aber zustimmen, zumal die Herabsetzung des Wahlalters eine alte Forderung der Liberalen ist.

Abgeordneter RIEPL (SP) bekannte sich zur Förderung der Jugendarbeit, wo immer dies möglich sei, und würdigte insbesondere das Engagement der "Kinderfreunde". Die Bemühungen des Bundeskanzlers um intensiven Kontakt zu Jugendorganisationen und die Einrichtung von Jugendbeiräten verdiene Respekt, nicht Kritik, schloss Riepl.

Die Kenntnisnahme des 3. Jugendberichtes erfolgte mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP. In einer namentlichen Abstimmung wurde die Ausschussentschliessung bei 169 abgegebenen und 118 Ja-Stimmen angenommen.

Der F-Entschliessungsantrag zur Senkung des Wahlalters fand in einer weiteren namentlichen Abstimmung (bei 167 abgegebenen Stimmen gab es 50 Ja- und 117 Nein-Stimmen) keine Mehrheit.

Die Berichte des Familienausschusses über die Petitionen wurden zur Kenntnis genommen.

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDEN AUSWIRKUNGEN VON INDUSTRIEUNFÄLLEN * UIG-NOVELLE 1999 * VP-SP-ANTRAG AUF ÄNDERUNG DES UMWELTKONTROLLGESETZES * L-ANTRAG BETREFFEND SCHAFFUNG EINER EUROPÄISCHEN ATOMHAFTUNGSRICHTLINIE * BUNDESABFALLBERICHT 1998

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Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) übte eingangs Kritik an der Haltung der Bundesregierung hinsichtlich der tschechischen Atompolitik. Weiters verwies er auf das Volksbegehren in Sachen Gentechnologie, dabei den Bundesminister auffordernd, die diesbezügliche Politik des griechischen Umweltministers zu unterstützen. Die Haltung der Regierung in Hinblick auf das UBA sei symptomatisch für die Widersprüchlichkeit der Umweltpolitik dieser Regierung.

Abgeordneter Dkfm. DDr. KÖNIG (VP) hob den Fünf-Parteienantrag zum Thema Atomhaftung hervor und zeigte sich überzeugt davon, damit eine sinnvolle Handhabe zu schaffen. Hinsichtlich der tschechischen Atompolitik müsse eine Strategie verfolgt werden, wonach Sicherheit Vorrang habe.

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) zeigte sich erfreut darüber, dass es mit dem Antrag auf Schaffung einer europäischen Atomhaftungsrichtlinie gelungen sei, in dieser Frage wieder eine einheitliche österreichische Position zu bewerkstelligen. Generell trete er dafür ein, Tschechien davon zu überzeugen, dass es für das Land selbst günstiger wäre, das Atomkraftwerk nicht weiter zu bauen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. KUMMERER (SP) bezeichnete den Umweltkontrollbericht als ein gutes Instrument für alle, die damit befasst seien, wofür er dem UBA danke. Im übrigen unterstütze seine Fraktion die Änderung des Umweltkontrollgesetzes.

Abgeordnete Ing. LANGTHALER (G) kam ebenfalls auf den Vorschlag des griechischen Umweltministers nach einem Moratorium für Freisetzungen von genmanipulierten Organismen, der mittlerweile von mehreren europäischen Staaten wie Irland oder Luxemburg unterstützt werde, zu sprechen und votierte dafür, diesen österreichischerseits ebenfalls mitzutragen, widrigenfalls unser Land in umweltpolitischen Fragen keine Rolle mehr spielen würde. In diesem Sinne brachte die Rednerin einen Entschliessungsantrag aller drei Oppositionsparteien ein. Eine derartige Widersprüchlichkeit in der Regierungspolitik könne auch in Atom- und Abfallfragen festgestellt werden, beklagte sie.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN zog eine erfreuliche Bilanz über die hiesige Abfallwirtschaft. Zum Vorschlag des griechischen Umweltministers merkte er an, dass es eine EU-Richtlinie gebe, die nun entsprechend novelliert werden solle, was auch den Intentionen Österreichs entspreche. Es werde also eine moderne Richtlinie zur Freisetzung geben. Ihm persönlich erscheine dieser Weg jedenfalls wesentlich effizienter als ein blosses Moratorium.

Abgeordneter KOPF (VP) bekräftigte, die ÖVP vertrete in der Atompolitik die Position, dass es keinen EU-Beitritt von Staaten mit unsicheren Atomkraftwerken geben dürfe. Den Freiheitlichen warf er demgegenüber vor, beim letzten Atom-Entschliessungsantrag des Parlaments "aus rein populistischen, vordergründigen Motiven" die gemeinsame Fünf-Parteien-Linie verlassen zu haben.

Zum Umweltbundesamt merkte Kopf an, bei dessen Ausgliederung habe man eine Deckelung der Finanzierung durch den Bund vorgenommen. Wenn man dem UBA im Bereich der Vorbereitung der Altlastensanierung nun aber zusätzliche Aufgaben übertrage, sei es nur recht und billig, dafür auch zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Ein vom Abgeordneten eingebrachter SP-VP-Antrag bezieht sich auf die Kundmachung des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen in verschiedenen Sprachfassungen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. HOFMANN (F) sagte im Hinblick auf das Kernkraftwerk Temelin, es gehe nicht darum, Irritationen bei der tschechischen Regierung auszulösen, sondern darum, dass die österreichische Regierung eine klare Position einnehme. In diesem Zusammenhang hielt er der ÖVP vor, einmal mehr umzufallen. Zum vorliegenden Industrieunfälle-Übereinkommen kündigte Hofmann die Zustimmung seiner Fraktion an, er äusserte aber in mehreren Punkten Kritik.

Abgeordneter WIMMER (SP) nahm zur Änderung des Umweltkontrollgesetzes Stellung und kritisierte, dass Trinkwasser in vielen Gebieten nicht mehr unbehandelt getrunken werden könne. Das sei ein Zustand, mit dem sich Umweltminister Bartenstein nicht abfinden dürfe, erklärte er und urgierte daher eine verstärkte Kooperation zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium in diesem Bereich.

Abgeordneter Dr. KIER (L) verlieh seiner Freude Ausdruck, dass ein gemeinsamer Entschliessungsantrag aller fünf Fraktionen in bezug auf die Schaffung einer europäischen Atomhaftungsrichtlinie zustande gekommen ist. Er wies darauf hin, dass dieser Antrag auf einer Initiative seiner Fraktion basiere.

Abgeordneter FREUND (VP) betonte, das Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen sei für die Bevölkerung und die Umwelt ein absolut notwendiges und sinnvolles Instrument. Um Industrieunfälle verhüten und wirksam bekämpfen zu können, bedürfe es nämlich grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Freund zufolge haben bereits zwölf Staaten das Abkommen ratifiziert.

Abgeordneter WENITSCH (F) klagte, die Regierung sei immer mehr irgendwelchen Lobbies verpflichtet statt dem Parlament. Das treffe auch auf das Projekt "Natura 2000" zu. Er hält es für eine Zumutung gegenüber den Gewerbetreibenden und den Bauern, dass die Regierung der EU für dieses Projekt eine Fläche von 32 % bekanntgegeben habe, ohne die Betroffenen zu informieren. Das sei, so Wenitsch, eine glatte Enteignung.

Abgeordneter HEINZL (SP) bewertete die geplante Novellierung des Umweltkontrollgesetzes positiv, weil dadurch die Durchführung der Altlastensanierung wesentlich verbessert würde. In diesem Zusammenhang verwies er auf die grossen Schwierigkeiten bei der Sanierung der Berger-Deponie, die mehr als 1 Mrd. S gekostet hätte. Er forderte den Umweltminister auf, aus den dort gemachten Erfahrungen Konsequenzen zu ziehen.

Abgeordnete AUMAYR (F) beschäftigte sich mit dem Industrieunfälle-Übereinkommen und machte in diesem Zusammenhang auf den ihrer Auffassung nach fehlenden Zivilschutz in Österreich aufmerksam. Man könne nur hoffen, dass nichts passiere, meinte sie, es gebe viel zu wenig Schutzräume und auch keine entsprechende Krisenvorsorge bei Lebensmittel. Hier sei die Politik aufgefordert zu handeln, konstatierte Aumayr.

Abgeordneter SCHREFEL (VP) hielt fest, der im Ausschuss diskutierte Umweltkontrollbericht gebe ein sehr detailliertes Bild der Umweltsituation in Österreich wider. Wie der Bericht zeige, habe es vor allem in der Luftreinhaltung, beim Gewässerschutz und bei der Abfallsammlung Erfolge gegeben. Begrüsst wurde von ihm zudem der verminderte Pestizideinsatz in der Landwirtschaft durch das ÖPUL-Programm. Das Umweltbundesamt leistet nach Ansicht von Schrefel auch nach seiner Ausgliederung gute Arbeit.

Abgeordneter Dipl-Ing. KEPPELMÜLLER (SP) lobte sowohl den Bundesabfallbericht als auch den Umweltkontrollbericht und betonte, beide seien gute Grundlagen für eine sachliche und faire Auseinandersetzung. Keppelmüller zufolge hat Österreich trotz einiger Schwächen eine im internationalen Vergleich herzeigbare Umweltpolitik. Vor allem in der Abfallwirtschaft müsse man sich aber noch einiges überlegen, meinte er, da es Tendenzen zur Flucht aus dem Abfallrecht gebe. So wäre es wichtig, sich nicht nur einen Überblick über die gefährlichen Abfälle, sondern auch über die ungefährlichen zu verschaffen.

Abgeordneter OBERHAIDINGER (SP) dankte Abgeordnetem Kier für seine Initiative hinsichtlich der Schaffung einer europäischen Atomhaftungsrichtlinie. Wenn die von allen Parteien mitgetragene Entschliessung von der Regierung umgesetzt werde, hätte Österreich einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Kostenwahrheit für Atomstrom getan, sagte er.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) brachte die ihr zufolge bestehenden unterschiedlichen Meinungen innerhalb der ÖVP in der Atomfrage zur Sprache und umriss, die Grünen würden dafür eintreten, dass ein Baustopp von Temelin eine entscheidende Forderung Österreichs beim Rat in Helsinki darstelle. Weiters ging sie in ihrer Wortmeldung auf den im Umweltausschuss diskutierten Umweltkontrollbericht ein, der aus ihrer Sicht eine Reihe von Handlungsanforderungen beinhaltet. So wäre es aufgrund des Anstiegs von SO2-Emissionen laut Moser notwendig, Diesel höher zu besteuern, auch auf die Zunahme von Quecksilberemissionen müsse reagiert werden.

Das Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen wurde vom Nationalrat einstimmig genehmigt. Ebenfalls einstimmig wurde die Entschliessung angenommen, die dem Ausschussbericht über den L-Entschliessungsantrag betreffend Schaffung einer europäischen Atomhaftungsrichtlinie beigedruckt ist. Mehrheitlich verabschiedeten die Abgeordneten die Änderung des Umweltinformationsgesetzes und die Änderung des Umweltkontrollgesetzes. Mit Stimmenmehrheit erfolgte auch die Kenntnisnahme des Bundesabfallberichtes 1998. Abgelehnt wurde der G-F-L-Entschliessungsantrag betreffend EU-weites Gentechnikmoratorium.

DENKMALSCHUTZGESETZ * F-ANTRAG BETREFFEND DENKMALSCHUTZ FÜR HISTORISCHE GÄRTEN UND PARKS

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F-Abgeordneter Dr. KRÜGER machte darauf aufmerksam, dass das Bundeskanzleramt am vorliegenden Gesetzentwurf kein gutes Haar lasse. So werde bemängelt, dass zahlreiche Gesetzesbegriffe eingeführt werden, die nicht vollziehbar seien. Dieser Kritik würden sich die Freiheitlichen anschliessen.

Auch inhaltlich hält die FPÖ das Gesetz, wie Krüger ausführte, "für keinen grossen Wurf", auch wenn seine Fraktion nicht alle Punkte ablehne. Denkmalschutz dürfe aber keine Einbahnstrasse zugunsten der Öffentlichkeit und zu Lasten des Eigentümers sein, sagte er und verlangte daher in einem Entschliessungsantrag, dass Besitzer eines Denkmals von der Grundsteuer befreit werden.  

Abgeordneter Dr. CAP (SP) sprach demgegenüber von einem sinnvollen Gesetz, das in sehr konstruktiver Form ausgearbeitet worden sei. Man habe verschiedene Anregungen aufgenommen, vor allem auch Wünsche der Historikerkommission.

Abgeordnete Dr. SCHMIDT (L) kündigte die Ablehnung des Denkmalschutzgesetzes durch ihre Fraktion an und begründete dies damit, dass man es verabsäumt habe, einen modernen Entwurf vorzulegen. Baudenkmäler seien die aussagekräftigsten historischen Quellen, unterstrich Schmidt, es gebe aber ein Spannungsverhältnis zwischen Denkmalschutz auf der einen Seite und dynamischer Stadtentwicklung sowie Eigentumsrecht auf der anderen Seite. In diesem Sinn sei es zu bedauern, dass im Denkmalschutzgesetz keine entsprechenden Entschädigungen für Eigentümer vorgesehen seien. Positiv bewertete Schmidt u.a., dass künftig auch Park- und Gartenanlagen unter Denkmalschutz gestellt werden können und dass man den Weg in Richtung Verfahrenskonzentration gehe, auch wenn sie die konkreten Regelungen nicht für wirklich geeignet hält.

Abgeordneter MORAK (VP) sah im Denkmalschutz einen dynamischen Arbeitgeber für Maurer, Stukkateure und Restaurateure, der Tätigkeiten erfordere, in die viel Know-how und manuelle Arbeit einfliesse, die nicht maschinell verrichtet werden könne. Besorgt zeigte sich Morak wegen der Kirchenaustritte, die die finanzielle Basis des grössten Denkmalerhalters in Österreich schmälern. Mittel- bis langfristig werde es notwendig sein, die Transferleistungen zu erhöhen oder einen steuerlichen Anreiz für Denkmalschutz zu schaffen, zeigte sich Abgeordneter Morak überzeugt.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) schloss sich Abgeordneter Schmidt an und vermisste einen dynamischen Ansatz im Denkmalschutz an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Auch würde sie sich eine Erhaltungs- oder Wiederherstellungspflicht für Eigentümer, die den Denkmalschutz behindern, wünschen. Für schützenswürdig hielt Petrovic auch die Wirkungsstätte von Künstlern, etwa die Klimt-Villa in Wien/Unter St. Veit und begrüsste die neuen diesbezüglichen neuen Bestimmungen im Gesetz.

Bundesministerin GEHRER sprach von wichtigen Schritten zur Erreichung der EU-Konformität des Gesetzes, mit denen Ausfuhren erleichtert, in bestimmten Fällen aber doch auch Verfahren für eine Nichtausfuhr ermöglicht werden. Das neue Gesetz beseitige Unsicherheiten, indem bis 2010 alle öffentlichen Gebäude aufgelistet werden, die unter Denkmalschutz stehen. Froh zeigte sich Gehrer über die Einführung des Kriteriums der Wirtschaftlichkeit, zumal ein Denkmal auch leben müsse. Eine wichtige Neuerung stelle auch der teilweise Denkmalschutz dar. Stellungnahmen zum Gesetzentwurf seien ernst genommen und entsprechende Änderungen vorgenommen worden, hielt Ministerin Gehrer den Kritikern des neuen Gesetzes entgegen, machte aber geltend, dass geschichtliche und kulturelle Kriterien nicht immer ganz genau beschrieben werden können.

Abgeordneter Mag. POSCH (SP) hielt die vorgesehene Verfahrenskonzentration für problematisch. Die Zuständigkeit der Gewerbereferenten lasse befürchten, dass nicht immer denkmalschützerische Kriterien zur Anwendung kommen werden. Für wünschenswert hielt Posch überdies eine bessere Dotierung des Denkmalschutzfonds.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) meinte, mit dem neuen Denkmalschutzgesetz habe sich die Regierung kein Denkmal gesetzt. Quantität sei nicht mit Qualität gleichzusetzen, sagte der Redner mit Bezug auf den Umfang des Gesetzes. Es stelle keinen Neubeginn dar, sondern den Schlusspunkt kasuistischer Regelungsflut. Ein veraltetes Gesetz werde durch eine Vielzahl von Regelungen weiter überfrachtet. Selbst ambitionierte neue Bestimmungen wie jene zur Haager Konvention seien nicht geeignet, Denkmäler im Kriegsfall zu schützen.

Abgeordnete Dr. BRINEK (VP) legte einen umfangreichen Abänderungsantrag vor, der unter anderem Präzisierungen für den Schutz von Parkanlagen beinhaltete und festhielt, dass das Gesetz am 1.1.2000 in Kraft tritt. Brinek begrüsste Vorkehrungen zum Schutz privaten Eigentums und die Berücksichtigung der Empfehlungen der Historikerkommission. Bestimmungen des bayrischen Denkmalschutzes seien nicht in die österreichische Rechtsordnung übertragbar, da sie einer anderen Rechtskultur entsprechen, gab Brinek Kritikern des Gesetzes zu bedenken.

Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) wies auf die Bedeutung von Kulturstätten aus dem Altertum hin und ortete Mängel bei der Sicherstellung antiker Maueranlagen bei Bauvorhaben, da es oft nicht gelinge, rechtzeitig Archäologen beizuziehen. Dadurch kommt es, wie zuletzt etwa in Graz, zur Zerstörung unwiederbringlicher Kulturgüter. Die Bundesministerin sollte die finanziellen und personellen Grundlagen der Stadtarchäologie verbessern.

Abgeordneter DIETACHMAYR (SP) bekannte sich nachdrücklich zur Erhaltung von Baudenkmälern, denen er eine hohe kulturelle und wirtschaftliche Umwegrentabilität zusprach. Er wies auf ihre Bedeutung für das kulturelle Leben hin, unterstrich die Nachfrage nach lohnintensiven Bauarbeiten und machte auf die hohen Wachstumsraten des Kulturtourismus aufmerksam.

Abgeordnete Dr. PREISINGER (F) klagte über den schlechten Zustand vieler historischer Parkanlagen und bezeichnete es als notwendig, sie als Teil des kulturellen Erbes zu schützen. Dabei dürfe man aber nicht so weit gehen, private Rechte dem öffentlichen Interesse unterzuordnen, etwa durch Veräusserungsverbote und die Beschränkung der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt der Eigentümer.

Abgeordnete ABLINGER (SP) stimmte dem Gesetz zu, auch wenn es schwierig zu lesen sei und unklare Bestimmungen enthalte. Positiv besprach Ablinger den Schutz von Archivalien gemäss Empfehlung der Historikerkommission. Darüber hinaus brach sie eine Lanze für den Schutz von Industriedenkmälern nach britischem Vorbild. Probleme ortete Ablinger bei der Kommunikation vor Ort, da über den Denkmalschutz oftmals unterschiedliche Auffassungen in der Bevölkerung bestehen.

Auf die wiederholte Frage der Abgeordnete Dr. SCHMIDT (L) nach Vorkehrungen für die bevorstehende Versteigerung von Werken aus der Rothschild-Sammlung in London wies Bundesministerin GEHRER auf einen Vorschlag zur Einrichtung einer Nationalstiftung hin. Ihrer Meinung nach sollte diese Stiftung rasch eingerichtet und entsprechend dotiert werden. Hinsichtlich der genannten Versteigerung bestehen Wünsche einiger Museumsdirektoren. Sie selbst habe aber keine Vorkehrungen getroffen.

Nach getrennt durchgeführter Abstimmung in zweiter Lesung, bei der der Entwurf in der Fassung des SP-VP-Abänderungsantrages teils einstimmig, teils mehrheitlich verabschiedet wurde, nahm der Nationalrat das Denkmalschutzgesetz in dritter Lesung mehrheitlich an. 

Der F-Entschliessungsantrag betreffend Grundsteuerbefreiung von Denkmäler wurde abgelehnt.

Der (negative) Ausschussbericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Der F-Entschliessungsantrag 590/A(E) betreffend Denkmalschutz für historische Gärten und Parks ist damit abgelehnt.

ÄNDERUNG DES BUNDES-GLEICHBEHANDLUNGSGESETZES * L-ANTRAG BETREFFEND MASSNAHMEN ZUR ERLEICHTERUNG DER VÄTERKARENZ * G-ANTRAG BEZÜGLICH ÄNDERUNG DES MUTTERSCHUTZGESETZES 1979 UND DES ELTERNKARENZURLAUBSGESETZES 1989 * L-ANTRAG BETREFFEND GESCHLECHTERGERECHTEN SPRACHGEBRAUCH IN VERORDNUNGEN * G-ANTRAG ZUR ÄNDERUNG DES ARBEITSMARKTSERVICEGESETZES 1994 * L-ANTRAG BETREFFEND EIN BUNDESVERFASSUNGSGESETZ, MIT DEM DAS B-VG GEÄNDERT WIRD * G-ANTRAG BETREFFEND FÖRDERUNG DER BETEILIGUNG VON FRAUEN AM POLITISCHEN LEBEN * G-ANTRAG HINSICHTLICH BUNDESVERFASSUNGSGESETZ, MIT DEM DAS B-VG GEÄNDERT WIRD * ZWEITER GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT * L-ANTRAG BETREFFEND GRÜNDER/INNENOFFENSIVE

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Abgeordnete HALLER (F) kritisierte die Entwicklung des Gleichbehandlungsausschusses zu einem Alibiausschuss und klagte u.a. über Zuweisung von Anträgen an den Sozialausschuss bzw. an den Verfassungsausschuss, ohne dass sich der Gleichbehandlungsausschuss eine eigene Meinung gebildet hätte. Die Regierungsvorlage, der die Freiheitlichen in einzelnen Punkten, etwa bei den Massnahmen gegen sexuelle Belästigung zustimmen, sei "kein grosser Wurf". Haller schilderte konkrete Beispiele von Postenbesetzungen, die es nahelegen, für Bewerberinnen um höhere Positionen Rechtsmittel zu fordern.

Abgeordnete Dr. HLAVAC (SP) begrüsste die Ergänzung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes um einen Abschnitt für die Universitäten und dankte allen, die sich dafür engagiert haben. Sie erinnerte auch an die Entschliessung des Ausschusses zugunsten von Rechts- und Unterrichtspraktikantinnen sowie von Medizinerinnen in der Ausbildung. Für problematisch hielt Hlavac die ihrer Meinung nach zu geringen Kompetenzen des Gleichbehandlungsausschusses. Grundsätzliche Sympathie zeigte sie für den Antrag der Grünen für das sechsmonatige Ausscheiden von Abgeordneten nach der Geburt eines Kindes.

Abgeordnete MOTTER (L) erkannte nur wenige Verbesserungen durch das neue Gleichbehandlungsgesetz. Sie forderte die Umwandlung der Gleichbehandlungskommission in eine sanktionsfähige Behörde, die in die Gestaltung von Ausschreibungen einbezogen wird und Einblick in die Ausschreibungsunterlagen nehmen kann. Es bedürfe einer umfangreichen Novellierung des Gesetzes, zumal gut dotierte Posten den Frauen im Bundesdienst nach wie vor verschlossen blieben, klagte Motter. In einem Abänderungsantrag drängte die Rednerin auf geordnete Ausschreibungsverfahren im Bundesdienst und auf Berücksichtigung der Frauen bei der Zusammensetzung von Kommissionen und Arbeitsgruppen.

Abgeordnete Rosemarie BAUER (VP) erinnerte daran, dass bei der Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes Empfehlungen der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Gleichbehandlungsanwältin berücksichtigt wurden, und verwies auf die flächendeckende Bekanntmachungspflicht für alle Funktionen, mit denen ein beruflicher Aufstieg verbunden ist. Dazu kommen gezielte Bewerbungsaufforderungen und die Beseitigung der Möglichkeit, von der Weiterleitung der Disziplinaranzeige bei sexueller Belästigung abzusehen. Die Koppelung der Parteienfinanzierung an eine Frauenquote hielt Bauer angesichts der verschiedenen Frauenförderungsmodelle der Parteien für schwierig.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) plädierte dagegen für diese Koppelung, die eine bahnbrechende Neuerung darstellen würde. Ihre Abänderungsanträge bezogen sich auf die Anwendung des Gleichbehandlungsgesetzes in ausgegliederten Betrieben, auf durchwegs öffentliche Ausschreibungen, um Benachteiligung von Frauen zu vermeiden, und auf die Zusammensetzung von Kommissionen zur Besetzung von Führungspositionen. Ein rascheres Tempo verlangte Petrovic bei der Frauengleichstellung im universitären Bereich, um zu verhindern, dass die Frauenparität dort noch 200 Jahre auf sich warten lässt.

Abgeordnete Mag. WURM (SP) wandte sich dem Bericht über die Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst zu und vermisste den Nachweis struktureller Mängel und die Formulierung von Strategien. Sie verlangte Schlussfolgerungen für Massnahmen zur Unterstützung der Gleichbehandlungsforderungen von Frauen. Die "gläserne Decke" sei auch im Bundesdienst deutlich erkennbar, insbesondere bei den Universitätsprofessorinnen. Der Bericht ist als Arbeitsgrundlage gut zu verwenden, es fehlten ihm aber die Schlussfolgerungen.

Abgeordnete MADL (F) brachte einen Entschliessungsantrag für eine Novelle zum Ausschreibungsgesetz ein, der Bewerberinnen Rechtsmittel und Parteienstellung einräumt. Madl warf den Koalitionsparteien vor, Sonntagsreden über die Gleichbehandlung zu halten, oppositionelle Verbesserungsvorschläge aber zu vertagen. Madl kritisierte die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern beim Bundesheer, konkret hinsichtlich des Erwerbs von Abfertigungsansprüchen während der Karenzzeit.

Abgeordnete Dr. BRINEK (VP) befasste sich mit der Situation der Frauen in der Wissenschaft und registrierte, dass Frauen unterdessen gelernt haben, mit Habilitationen umzugehen. Auch ihr sei die Zusammensetzung von Dienstrechtskommissionen wichtig und die Verankerung von Frauen in Forschungskommissionen. Schliesslich wies Brinek auf das neue Instrument "Gender mainstreaming" als Strategie zur systematischen Überprüfung von Massnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung auf Männer und Frauen sowie für eine vollständige Einbindung von Männern und Frauen in Entscheidungsprozesse hin.

Abgeordnete BAUER (SP) unterstrich, der Gleichbehandlungsbericht zeige auch erfolgreiche Veränderungen vom Jahr 1995 zum Jahr 1997 auf. So sei der Frauenanteil im Bundesdienst gestiegen, bedauerlicherweise aber vor allem im Bereich der Teilzeitbeschäftigung. Kritik übte Bauer an der Unterrepräsentation der Frauen in Führungspositionen.

Abgeordnete JÄGER (SP) begrüsste die Novellierung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes und betonte, dieses sei notwendig, damit man in der Umsetzung der Geschlechterdemokratie im Bundesdienst auch weiterkomme. Die derzeitige Situation erachtet sie als nicht zufriedenstellend, der Gleichbehandlungsbericht zeige klar, dass es den Männern weiterhin gelinge, in Positionen mit hohem Einkommen und hohem Prestige weit vorne zu sein.

Abgeordnete HORNGACHER (VP) informierte, die neu installierte Gleichbehandlungsanwältin in Innsbruck habe zu 40 % mit Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu tun. Durch Betriebsbesuche und persönliche Gespräche sei sie sehr oft in der Lage, diese Fälle abzustellen. Man müsse aber auch Bewusstseinsarbeit leisten und darauf hinweisen, dass sexuelle Belästigung kein Kavaliersdelikt sei, argumentierte Horngacher. Hinsichtlich der Beteiligung von Frauen in der Politik erklärte sie, die ÖVP habe in vielen Gremien mehr Frauen als früher.

Abgeordnete BUDER (SP) skizzierte, auch der SPÖ tue es leid, dass nur rund 1.000 Väter die Möglichkeit nutzten, in Karenz zu gehen. Sie glaubt, dass das vor allem finanzielle Gründe hat. Buder erinnerte daher an zahlreiche Vorschläge der SPÖ zu diesem Thema, bekräftigte aber, dass ihre Fraktion "Karenzgeld für alle" ablehne. Dies wäre frauen- wie sozialpolitisch ein falscher Weg. Hinsichtlich besserer Karrierechancen für Frauen erachtet die Abgeordnete Frauenförderungspläne für unbedingt erforderlich.

Abgeordneter ZWEYTICK (VP) merkte an, dass Gleichbehandlung auch Aus- und Weiterbildung, das Anbieten von Kinderbetreuungseinrichtungen und flexible Arbeitszeitmodelle inkludieren müsse, nur so könne die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht werden. Positiv bewertete er, dass es gelungen sei, das Bewusstsein für Ungleichbehandlung zu schärfen, dies sei ein wichtiger Grundstein für Änderungen.

Frauenministerin Mag. PRAMMER lobte die Arbeit der Gleichbehandlungsanwältinnen. Erfreut zeigte sie sich auch über die vorliegende Weiterentwicklung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, wobei sie insbesondere die neuen Schadenersatzregelungen und die Beweislastverlagerung bei Kommissionsverfahren im Falle sexueller Belästigung hervorhob. Neben rechtlichen Massnahmen brauche es aber auch ein Wollen, ein Lobbying und ein Tun, meinte Prammer, hier seien alle gefordert, die Nagelprobe zu machen.

Die Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes und der damit in Zusammenhang stehenden Gesetze wurde nach Ablehnung von Abänderungs- und Zusatzanträgen der Liberalen und Grünen vom Plenum in dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Mehrheitlich nahmen die Abgeordneten die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschliessung an. Der zweite Gleichbehandlungsbericht sowie sämtliche Ausschussberichte über die Anträge der Opposition wurden ebenfalls mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen. Der Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend Verbesserung des Rechtsschutzes im Ausschreibungsverfahren blieb in der Minderheit.

Den Entschliessungsantrag 906/A(E) und den Antrag 951/A wies der vorsitzführende Dritte Nationalratspräsident dem Sozialausschuss, den Antrag 147/A dem Verfassungsausschuss zu.

DIENSTRECHTS-NOVELLE 1999 * ÄNDERUNG DES BUNDESGESETZES ÜBER DEN UNABHÄNGIGEN BUNDESASYLSENAT * BUNDESVERFASSUNGSGESETZ, MIT DEM DAS B-VG GEÄNDERT WIRD * BUNDESGESETZ ÜBER AUFGABEN UND ORGANISATION DES AUSWÄRTIGEN DIENSTES - STATUT

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Abgeordneter JUNG (F) bezeichnete die Vorlage eines eigenen Statuts für den auswärtigen Dienst als überfällig, trotzdem hält er den Entwurf nicht für "das Gelbe vom Ei". Die Freiheitlichen würden der Vorlage dennoch zustimmen, sagte er. Als einen Kritikpunkt nannte Jung die viel zu mächtige Stellung des Generalsekretärs, der faktisch dem Aussenminister gleichgestellt werde.

Abgeordnete Dr. MERTEL (SP) informierte, die Dienstrechts-Novelle enthalte ein Bündel von legistischen Massnahmen. Als wichtige Punkte nannte sie u.a. weitere Schritte zu einer strukturellen Verwaltungsreform durch die Reduzierung von Mitwirkungsrechten des Finanzministers in Dienstrechts- und Besoldungsfragen, besoldungsrechtliche Verbesserungen angefangen von der Exekutive bis zu den Hochschullehrern, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Einrichtung einer Pensionskasse des Bundes und die Novellierung des Personalvertretungsgesetzes.

Abgeordneter Dr. KIER (L) unterstrich, die Liberalen könnten der Dienstrechts-Novelle keine Zustimmung geben. Er bemängelte u.a., dass es trotz umfangreicher Detailänderungen heisse, der Gesetzentwurf werde keine Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation und den Wirtschaftsstandort Österreich haben. Positiv bewertete Kier, dass der Rechtsstandard für den Bundesasylsenat verbessert wird, er übte aber an der Art der Einbringung der Vorlage Kritik.

Abgeordneter Dkfm. DDr. KÖNIG (VP) findet, dass mit dem Statut für den auswärtigen Dienst endlich eine adäquate Regelung "für diesen schwierigen Berufszweig" geschaffen worden sei. Er machte geltend, dass man im Diplomatischen Dienst viel Zeit im Ausland verbringe, immer ansprechbar sein müsse und mit ständigen Versetzungen konfrontiert sei. Lob sprach König den Angehörigen des auswärtigen Dienstes aus, die mit viel Engagement tätig seien.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) äusserte sich ebenfalls positiv über das Statut für den auswärtigen Dienst, auch wenn sie es für weiter verbesserungsfähig hält. Die Dienstrechts-Novelle will sie hingegen ablehnen, wobei sie insbesondere die Verlängerung der Funktionsperiode für die Personalvertretung negativ wertete.

Abgeordneter PENDL (SP) sprach im Zusammenhang mit der Dienstrechts-Novelle von zukunftsorientierten Lösungen für den öffentlichen Dienst und wies auf eine Reihe von Detailverbesserungen für die Bediensteten hin. Seiner Auffassung nach ist es auch kein Nachteil für die Betroffenen, die Funktionsperiode für die Personalvertreter auf fünf Jahre zu verlängern.

Abgeordneter SCHIEDER (SP) ist, wie er ausführte, froh, dass es nunmehr ein eigenes Statut für den auswärtigen Dienst geben wird, obwohl auch er glaubt, dass die Stellung für den Generalsekretär "ein bisschen stark ausgefallen ist".

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (SP) befasste sich mit den Dienst- und Besoldungsrechtsänderungen für Bedienstete der Kunst-Universitäten und betonte, damit werde ein sehr grosses Reformprojekt abgeschlossen. Nächste Aufgabe wird es ihm zufolge sein, das Dienstrecht für Universitäten gänzlich neu zu regeln.

Die Dienstrechts-Novelle 1999 und die Novellierung des Bundesgesetzes über den unabhängigen Bundesasylsenat wurden in dritter Lesung mehrheitlich beschlossen. Die Änderung der Bundesverfassung erzielte die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Einstimmig verabschiedete das Plenum das Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes.

SP-VP-ANTRAG BETREFFEND ÄNDERUNG DES PRESSEFÖRDERUNGSGESETZES 1985 * F-ANTRAG ZUR AUFHEBUNG DES PRESSEFÖRDERUNGSGESETZES 1985

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Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) erklärte, das Recht auf freie Meinungsäusserung sei eines der wichtigsten Grundrechte der parlamentarischen Demokratie. Es sei Aufgabe des Staates, für die Medien geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Seiner Auffassung nach hat das Beispiel "Standard" aber gezeigt, dass das Instrument der besonderen Presseförderung "untauglich und ungerecht" ist. Die besondere Presseförderung führe ausserdem zu Wettbewerbsverzerrungen, skizzierte Krüger und trat daher für deren Abschaffung ein. Im Gegenzug sollte der Staat die Werbesteuer abschaffen.

Abgeordneter Dr. CAP (SP) führte aus, die Vorschläge von Abgeordnetem Krüger hätten "desaströse Auswirkungen" auf die Tageszeitungen und würden zu einem Massensterben der Blätter führen. Sein Vorredner habe offenbar das Modell der besonderen Presseförderung nicht begriffen, meinte er. Die SPÖ tritt Cap zufolge für eine breite Presselandschaft und eine grosse Medienvielfalt ein.

Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) warf den Regierungsparteien vor, sich die Presse und den ORF kaufen zu wollen. Er wies auf die vielen unterschiedlichen Fördertöpfe hin und machte ausserdem auf die hohen Ausgaben der einzelnen Ministerien für Inserate aufmerksam.

Abgeordnete Mag. FRIESER (VP) signalisierte Zustimmung ihrer Fraktion zum Presseförderungsgesetz und bemerkte, die ÖVP bekenne sich zur Förderung von Qualitätszeitungen, da sie ein wesentlicher Bestandteil der Republik seien.

Für Abgeordnete Mag. PRAXMARER (F) ist das System der staatlichen Presseförderung äusserst fragwürdig. Diese fördere nicht die Meinungsvielfalt, sondern lediglich die Abhängigkeit der Medien von der Regierung, konstatierte sie. Die Freiheitlichen wünschten sich aber freie und unabhängige Medien.

Abgeordneter Dr. KIER (L) vermisste eine umfassende Reform der Presseförderung, stimmte aber der Einführung vernünftigerer Durchrechnungszeiträume bei der Presseförderung zu.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) sprach von einem Gesetz für eine bestimmte Zeitung, eine Reform der Presseförderung bedeute dies aber nicht. Ein Abänderungsantrag und ein Entschliessungsantrag der Grünen zielten darauf ab, die Presseförderung an die Einhaltung des Ehrenkodex des österreichischen Presserates zu binden bzw. die Arbeit des Presserates zu unterstützen.

Abgeordneter SMOLLE (L) beklagte die Schlechterstellung der Volksgruppen hinsichtlich der Presseförderung gegenüber grossen und mächtigen Medien und erinnerte dabei an zwei Anträge seiner Fraktion, deren Behandlung insbesondere von VP-Klubobmann Khol auf die lange Bank geschoben wurde.

Die Änderung des Presseförderungsgesetzes erfolgte mit Mehrheit. Zusatzantrag und Entschliessungsantrag der Grünen betreffend Förderung der Tätigkeit des Presserates erhielten keine Mehrheit.

Der (negative) Ausschussbericht über den F-Antrag zur Änderung des Presseförderungsgesetzes wurde zur Kenntnis genommen.

ÄNDERUNG DES BUNDESGESETZES ÜBER DEN NATIONALFONDS DER REPUBLIK ÖSTERREICH FÜR OPFER DES NATIONALSOZIALISMUS

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Abgeordnete Dr. KARLSSON (SP) würdigte die Arbeit des Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus und sprach den Mitarbeitern des Fonds ihre Anerkennung für die engagierte und umsichtige Arbeit aus. Sie erläuterte die vorgesehene Ausweitung der Tätigkeit des Fonds durch die Einbringung privater Mittel in den Fonds.

Auch Abgeordneter Dr. SCHWIMMER (VP) berichtete von der guten Arbeit des Fonds in den vier Jahren seines Bestehens, mit der er hohes internationales Ansehen erlangt hat. Dieser Fonds sei geeignet, neue Aufgaben bei der Wiedergutmachung von Unrecht zu übernehmen, das in der Zeit des Nationalsozialismus von privaten Firmen verübt wurde. Schwimmer bezeichnete es als erfreulich, dass diese Firmen bereit seien, dazu mit eigenen Mitteln beizutragen.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) stimmte seinen Vorrednern zu und sprach die Hoffnung aus, dass die Firmen, die in den Fonds einzahlen, von Sammelklagen freigehalten werden. Darüber hinaus beantragte Krüger die Erweiterung des Nationalfonds für Altösterreicher, die Opfer des Nationalsozialismus wurden.

Abgeordneter Dr. KIER (L) begrüsste die Übernahme neuer Aufgaben durch den Nationalfonds, der in der kurzen Geschichte seines Bestehens bereits sehr viel zum Ansehen Österreichs beitragen konnte. Für den Antrag der Freiheitlichen fehle ein rechtlicher Anknüpfungspunkt, hielt Kier fest.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) dankte den Mitarbeitern des Fonds und wies auf das beachtliche Know-how hin, das sich der Nationalfonds während der letzten Jahre erworben hat. Darin sah sie eine gute Voraussetzung zur Bewältigung der Zwangsarbeiterproblematik.

Die Gesetzesänderung wurde einstimmig angenommen. Der F-Zusatzantrag blieb in der Minderheit.

TIERGESUNDHEITSGESETZ * BERICHT ZUR LAGE DER VERBRAUCHER/INNEN

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Abgeordnete Dr. SALZL (F) erläuterte die neuen Bestimmungen zur vorbeugenden Bekämpfung von Tierseuchen und die Umstellung der periodischen Untersuchungen auf Stichproben, wofür sich sowohl die Landwirtschaft als auch die Tierärzte aus Kostengründen ausgesprochen haben. Die Freiheitlichen stimmen zu und begrüssen es ausdrücklich, dass die Tierseuchenbekämpfung auch weiterhin ausschliesslich von qualifiziertem Personal besorgt wird.

Abgeordnete DUNST (SP) unterstrich die Bedeutung einer effizienten Tierseuchenbekämpfung zum Schutz der Verbraucher und hielt es von daher auch für notwendig, die Tierseuchenbekämpfung auf ein System veterinärmedizinischer Gesundheitsprogramme umzustellen. Dies ist geeignet, um das Vertrauen der Konsumenten in tierische Produkte, insbesondere bei Geflügel, zu erhöhen.

Abgeordnete MOTTER (L) kündigte die Zustimmung der Liberalen zum Tiergesundheitsgesetz an und befasste sich dann mit dem Bericht über den Verbraucherschutz. Sie klagte über zunehmende Beschwerden der Verbraucher wegen mangelhafter Leistungen im Bereich des Reiseverkehrs. Motter sah Handlungsbedarf für die Konsumentenschutzministerin und regte an, die Schlichtungsstelle bei der Wirtschaftsstelle wieder einzuführen.

Abgeordnete STEIBL (VP) machte auf die Vorreiterrolle Österreichs bei den Richtlinien für Ernährung und Lebensmittel aufmerksam. Der Bericht bestätige, dass der Aktionismus der Grünen bei dieser Thematik nicht gerechtfertigt sei. Österreich verfügt über den höchsten Anteil an Biobauern und über die beste Qualität bei Lebensmitteln. Qualität hat aber ihren Preis, sagt Steibl und schliesst mit den Worten: "Kauft heimische Produkte und zahlt etwas dafür!"

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) vermisste Schlussfolgerungen von Ministerin Prammer aus den vielen tausend Beschwerden, die vom Verein für Konsumenteninformation an das Ministerium herangetragen werden. Die Ministerin habe in dieser Gesetzgebungsperiode keine wesentlichen Taten für den Konsumentenschutz gesetzt. Konkret fordert Pumberger etwa eine Frist für die Lagerung von eingefrorenem Fleisch. Pumberger befürchtet, dass die Ministerin vor der Nationalratswahl pro forma eine diesbezügliche Verordnung erlassen werde, die dann von der EU korrigiert werde.

Abgeordnete PARFUSS (SP) begrüsste Untersuchungsprogramme für Tierbestände, um der Entstehung von Tierseuchen vorzubeugen, und Verordnungsermächtigungen zur Umsetzung von EU-Veterinärbestimmungen.

Abgeordneter SAUER (VP) würdigte den Gesetzentwurf als Grundlage zur Umsetzung von EU-Richtlinien durch die österreichischen Veterinärbehörden. Das schaffe Rechtssicherheit und erlaube die Durchführung von Salmonellenschutzprogrammen. Damit steigt die Sicherheit der Konsumenten beim Kauf von Lebensmitteln. Zugleich nützt dieses Gesetz dem Rinderexport, da es die Basis für freiwillige Vorbeugungsprogramme schafft.

Abgeordnete HUBER (SP) erinnerte Abgeordnetem Pumberger an die zahlreichen gesetzlichen Verbesserungen im Bereich des Konsumentenschutzes. Vor allem in der Amtszeit der Verbraucherschutzministerin Prammer konnten bedeutende Fortschritte erzielt werden. Der vorliegende Bericht zeige allerdings auch auf, wo der Gesetzgeber aktiv werden müsse. Nach wie vor lägen die Kosten für die Durchsetzung von Konsumentenrechten oft weit über den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Verbraucher oder stehen in keinem Verhältnis zum Schaden.

Abgeordneter Mag. MAIER (SP) wies ergänzend auf die 40.000 Konsumenten-Beschwerden hin, die bei den Arbeiterkammern eingelangt sind, und befasste sich im Detail mit Problemen in den Bereichen medizinische Versorgung und Rauchfangkehrer. In einer globalen Wirtschaft bedarf es globaler Konsumentenrechte. Um diese Rechte sei auch im transatlantischen Dialog zu kämpfen, sagte Maier.

Abgeordneter SCHUSTER (VP) erinnerte an die Verunsicherung der Konsumenten durch BSE-Krise, Hormonfleisch, Gentechnik-Tomaten und den jüngsten Dioxin-Skandal. Dagegen besitze Österreich ein Instrument, sagte Schuster, nämlich das AMA-Gütesiegel. Wer es beim Einkauf beachtet, ist gut beraten.

Bundesministerin Mag. PRAMMER unterstrich die Bedeutung von Tiergesundheitsprogrammen im Interesse der Landwirtschaft und der Konsumenten. Ihr Dank galt dem Verein für Konsumenteninformation für die Erstellung des vorliegenden Berichtes.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einhellig angenommen.

Die Kenntnisnahme des Berichtes zur Lage der VerbraucherInnen erfolgte mehrheitlich.

Der Antrag der Grünen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema Waffenverkäufe des Bundesheeres wurde mehrheitlich abgelehnt.

Eine weitere Sitzung (177.) des Nationalrates diente geschäftsordnungsmässigen Mitteilungen und Zuweisungen. (Schluss)

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