Der Sozial-Ausschuss ist für das Sonder-Wochengeld. Es ist für folgenden Fall gedacht:
- Eine Person hat schon ein Kind und bekommt Kinder-Betreuungsgeld.
- Die Person ist sozialversichert, solange sie Kinder-Betreuungsgeld bekommt.
- Das Kinder-Betreuungsgeld endet, aber die Person ist noch in Eltern-Karenz und wieder schwanger. In diesem Fall wäre die Person nicht mehr sozialversichert.
In solchen Fällen sollen Personen das Sonder-Wochengeld bekommen und wieder sozialversichert sein.
Das Sonder-Wochengeld soll es 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des nächsten Kindes geben. Es soll gleich hoch sein wie das erhöhte Krankengeld, also 60 Prozent des Gehalts.
Diese Bestimmungen sollen rückwirkend ab September 2022 gelten. Das Sozialministerium rechnet damit, dass 1.300 Personen pro Jahr Sonder-Wochengeld bekommen. Das ergibt Kosten von etwa 10,6 Millionen Euro.
Der Sozial-Ausschuss hat für den Gesetzesvorschlag gestimmt. Jetzt wird er im Nationalrat besprochen. Er könnte noch im Juni endgültig beschlossen werden.
Am Tag davor ist der Gleichbehandlungs-Ausschuss zusammengekommen. Er hat dafür gestimmt, dass es mehr Anspruch auf Unterstützung durch eine Hebamme gibt. Im Moment haben Frauen keinen Anspruch auf Unterstützung, wenn sie spät in der Schwangerschaft eine Fehlgeburt erleiden. In Zukunft soll der Anspruch auch für Fehlgeburten nach der 18. Schwangerschaftswoche gelten.