Der 16. Februar 1919 ist ein sehr kalter Tag. Einige Menschen stehen Schlange vor den Wahlkabinen. Die Menschen sind in dicke Mäntel eingepackt. Es sind nicht nur Männer. Denn heute findet die erste Wahl statt, an der Frauen gleichberechtigt teilnehmen können.
16. Februar 1919: Zum ersten Mal dürfen Frauen wählen
Sehr viele Frauen haben am 16. Februar 1919 zum ersten Mal gewählt. Davor durften nur Männer wählen gehen.
Wahlrecht für alle Frauen, außer Prostituierte
Am 16. Februar 1919 wird in Deutsch-Österreich die Konstituierende Nationalversammlung gewählt. Das ist ein vollwertiges Parlament. Seine Hauptaufgabe ist der Entwurf der österreichischen Bundesverfassung.
1918 ist das Frauen-Wahlrecht eingeführt worden. Deshalb dürfen bei dieser Wahl zum ersten Mal auch Frauen ihre Stimme abgeben. Ihr Wahlrecht hängt nicht mehr davon ab, wie vermögend oder gebildet sie sind. Nicht wählen dürfen Prostituierte. Sie erhielten das Wahlrecht erst 1923.
Frauen wählten vor allem Christlich-Soziale
Fast alle wahlberechtigten Frauen gaben bei der Wahl der Konstituierenden Nationalversammlung ihre Stimme ab. DIe Beteiligung war sehr hoch.
In manchen Bundesländern gab es sogar eine Wahlpflicht. Tirol und Vorarlberg führten sie ein. Dort hatte man die Sorge, dass insbesondere katholische Frauen zu Hause bleiben würden.
Es stellte sich heraus, dass diese Sorge unbegründet war. Die Sozialdemokratische Partei hatte sich bereits länger für das Frauen-Wahlrecht ausgesprochen. Doch es war die Christlich-Soziale Partei, die am 16. Februar 1919 die meisten Frauen-Stimmen für sich gewinnen konnte.
Pionierinnen im Parlament
Nach der ersten Wahl mit Frauenbeteiligung zogen auch die ersten 8 Frauen als Abgeordnete ins Parlament ein.
- Anna Boschek
- Emmy Freundlich
- Adelheid Popp
- Gabriele Proft
- Therese Schlesinger
- Amalie Seidel
- Maria Tusch
- Hildegard Burjan
Die folgenden Informationen sind nicht in einfacher Sprache:
#MehralseinKreuzerl: Das Wahlrecht und seine überholten Regelungen
Begriffe einfach erklärt
Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt: